STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUC~ERSC~UTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13308 Thema: Sozialleistungen an Kinder 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kinder erhielten im Jahr 2017 folgende Sozialleistungen: - Kindergeld - Sozialgeld nach SGB II - Sozialgeld nach SGB XII - Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket -Wohngeld? (bitte aufschlüsseln nach Art der Leistung, kreisfreien Städten und Landkreisen, nach Altersklassen 0- 7 Jahre, 8- 15 Jahre, 16- 18 Jahre, 19-25 Jahre) Die Antwort ist den nachstehenden, nach den erfragten Sozialleistungen differenzierten Ausführungen zu entnehmen. Kindergeld Die entsprechenden Angaben zu Kindergeldbeziehern, die die Leistung von der Familienkasse Sachsen der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, können der Anlage 1 entnommen werden. Darin nicht enthalten sind Kinder, die über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld beziehen. Zu den Kindergeldzahlungen an die Bediensteten des Freistaates Sachsen, die die Leistung von der Familienkasse des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF) im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Finanzen beziehen sowie den Kunden des LSF gemäß der Landesfamilienkassenverordnung (siehe § 1 SächsLaFamKaVO) können folgende Aussagen getroffen werden: Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-18/423 gresden, C'