STAATSTV11N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13319 Thema: Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem vorgeschriebenen Turnus erfolgt eine Sicherheitsüberprüfung für Mitarbeiter des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz bzw. eine Überprüfung der Eignung für die Arbeit beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz ? Sicherheitsüberprüfungen erfolgen auf der Grundlage des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz — SächsSÜG). Nach § 1 Abs. 1 SächsSÜG sind Sicherheitsüberprüfungen bei Personen durchzuführen, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen. Gemäß § 18 Abs. 1 SächsSÜG ist bei diesen Personen „in der Regel alle fünf Jahre" eine Aktualisierung durchzuführen . Darüber hinaus ist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 SächsSÜG bei den Personen , die sicherheitsempfindliche Tätigkeiten nach § 10 SächsSÜG ausüben , „in der Regel im Abstand von zehn Jahren" eine Wiederholungsüberprüfung einzuleiten. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/9039 Dresden, 4. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11JM DES INNERN MIN Offl ff11 Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie viele Bewerber zur Einstellung bzw. Ausbildung beim Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz wurden in den Jahren 2012 bis 2017 vom Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) bzw. von sonstigen sächsischen und bundesdeutschen Sicherheitsbehörden hinsichtlich ihrer Eignung für die Arbeit beim sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz überprüft/sicherheitsüberprüft? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Sicherheitsbehörden!) Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen: Jahr Sicherheitsüberprüfung (SÜ) durch LfV Sachsen SO durch andere Sicherheitsbehörden 2012 4 0 2013 2 0 2014 9 0 2015 5 0 2016 8 0 2017 9 eine SO unter Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Neben den Überprüfungen von Bewerbern für die eigene Behörde führte das LfV Sachsen im Übrigen im o. g. Zeitraum jährlich i. d. R. noch mehrere Hundert Sicherheitsüberprüfungen (01 bis 03) für andere Behörden sowie eine Vielzahl (i. d. R. im fünfstelligen Bereich ) von Überprüfungen in gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsfällen durch. Frage 3: Wie viele der Bewerber konnten aufgrund der Überprüfung gemäß Fragen 1 und 2 die Ausbildung bzw. Arbeit beim Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz nicht beginnen bzw. nicht beenden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Sicherheitsbehörden !) Es gab keine Bewerber die aufgrund der Überprüfung gemäß der Fragen 1 und 2 im genannten Zeitraum die Ausbildung bzw. Arbeit beim LfV Sachsen nicht beginnen bzw. nicht beenden konnten. Frage 4: Wie viele Bedienstete des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz wurden in den Jahren 2012 bis 2017 vom LfV bzw. sonstigen sächsischen oder bundesdeutschen Sicherheitsbehörden hinsichtlich ihrer Eignung für die Arbeit beim Sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz überprüft/sicherheits-überprüft? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Sicherheitsbehörden, Beamten, Tarifbeschäftigten , Verwaltungsbeamten!) Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen: Jahr SO durch LfV Sachsen SO durch andere Sicherheitsbehörden 2012 9 Beamte/3 Tarifbeschäftigte 2013 10 Beamte/3 Tarifbeschäftigte 2014 18 Beamte/1 Tarifbeschäftigter 2015 13 Beamte/4 Tarifbeschäftigte 2016 7 Beamte/0 Tarifbeschäftigte davon ein Beamter durch Verfassungsschutzbehörde Brandenburg 2017 3 Beamte/0 Tarifbeschäftigte davon ein Beamter durch BfV Frage 5: Wie viele der Bediensteten des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz wurden aufgrund der Überprüfung gemäß Frage 4 dienstrechtlich belangt oder aus dem Dienst entlassen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Beamten, Tarifbeschäftigten , Verwaltungsbeamten!) Es wurden keine Bediensteten des LfV Sachsen aufgrund der Überprüfung gemäß der Frage 4 im genannten Zeitraum dienstrechtlich belangt oder aus dem Dienst entlassen. Mitir dlichen rüß/ z n Pr f. r. ola oller Seite 3 von 3 2018-06-05T10:16:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes