SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1332 Thema: 100. Deutscher Katholikentag 2016 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Für die Durchführung des 100. Deutschen Katholikentags 2016 in Leipzig beabsichtigt die Staatsregierung laut Entwurf des Haushaltsplanes 2015/2016 insgesamt 3 Millionen Euro aus dem EP 05 (Kultus) zur Verfügung zu steilen ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche konkreten Ausgaben sollen laut Mittelbeantragung die durch den Freistaat Sachsen in Aussicht gestellte Summe von 3 Millionen Euro aufgewendet werden? Für die Beantwortung wird auf die Drs. 5/14828 verwiesen. Zu dem beschriebenen Sachstand gibt es derzeit keine Ergänzungen. Frage 2: In welchem Umfang werden durch den Zuschuss des Freistaates Personalkosten des 100. Deutscher Katholikentag Leipzig 2016 e.V. finanziert und nach welchem Tarifsystem erfolgt die Eingruppierung? Zur Höhe der Personalkosten kann derzeit keine Aussage getroffen werden . Ein aktueller Finanzierungsplan und ein Stellen plan werden erst nach dem spezifizierten Antrag vorgelegt. Maßstab für die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit , bezogen auf die Personalausgaben, ist entsprechend Nr. 1.3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) vom 14.03.2006 der im Freistaat Sachsen gültige TV-L. Der Zuwendungsempfänger darf seine Beschäftigten finanziell nicht besser stellen als vergleichbare Staatsbedienstete. Höhere Vergütungen als nach TV-L sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden. Seite 1 von 2 (i SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141 .50-60/1332/3 Dresden, Z; . ~'1. 1,,1)-' Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplalz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS 5jSÄCHSEN Frage 3: In welcher Höhe wurden seit Gründung des Vereines 100. Deutscher Katholikentag 2016 e.V. im Februar 2014 Spenden und Drittmittel eingeworben? (Bitte auflisten.) Der Staatsregierung liegen dazu keine Angaben vor. Frage 4: Welche weiteren finanziellen, personellen und sachlichen Leistungen wurden dem 100. Deutschen Katholikentag durch den Freistaat Sachsen in Aussicht gestellt? Die Staatsregierung wird über die genannten finanziellen Zuwendungen hinaus den 100. Deutschen Katholikentag mit protokollarischen Leistungen unterstützen. Konkrete Vereinbarungen bestehen dazu bisher nicht. Frage 5: Bis wann sind die Zuschüsse des Freistaates für den 100. Deutschen Katholikentag in Form eines Verwendungsnachweises abzurechnen? Entsprechend Nr. 6.1 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest -P, Anlage 2 zu den Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung) ist die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. z n7j;;L runhild Kurth Seite 2 von 2 2015-04-29T16:50:01+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes