SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger (AfD) Drs.-Nr.: 6113321 STAATSM1N1STERlUM DER FlNANZEN Thema: Grundsteuerreform - Finanzministertreffen in Berlin Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Verschiedene Medien berichteten von einem Spitzentreffen zwischen Bund und Ländern am 02. Mai 2018, auf dem unterschiedliche Modelle zur Grundsteuer (Bodenwertmodell, Kostenwertmodell und das flächenbezogene Äquivalenzmodell) besprochen wurden. Hierbei gab es auch klare Positionen der einzelnen Länder zu diesen Modellen." Namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welches der oben genannten Modelle zur Neuberechnung der Grundsteuer hat sich der Freistaat Sachsen auf dem o.g. Spitzentreffen ausgesprochen? Frage 2: Mit welchen Argumenten hat der Freistaat seine Position vertreten ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/35-G 1000/5/804- 2018/22508 Dresden, J1. Mai 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden . "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Der Bundesfinanzminister hat mit den Finanzministern der Länder am 2. Mai 2018 ein Auftaktgespräch hinsichtlich der Neuregelung des Bewertungs- und Grundsteuerrechts geführt. In diesem Gespräch hat sich Sachsen nicht für ein bestimmtes Modell ausgesprochen . Nahezu alle Länder sprachen sich im lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für eine neue Bewertung der bekannten Modelle aus. Frage 3: In welchem Umfang ist mit der Grundsteuerreform bürokratischer Mehraufwand -für Grundstückseigentümer in Sachsen- verbunden? Da noch keine Entscheidung des Bundesgesetzgebers über die gesetzliche Neuregelung des Bewertungs- und Grundsteuerrechts vorliegt, kann auch keine Aussage zum daraus (ggf.) entstehenden bürokratischen Mehraufwand für Grundstückseigentümer in Sachsen erfolgen. Frage 4: Gibt es bereits einen konkreten zeitlichen Plan, wann weitere Gespräche bzw. Abstimmungen zur Grundsteuerreform stattfinden sollen und welche Inhalte jeweils für diese Termine vorgesehen sind? (Bitte nach Terminen und den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu den Terminen aufschlüsseln.) Hierzu liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen lf:-:.::_7Hp Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-06-01T13:23:31+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes