STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-vo n-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Große Anfrage der AfD-Fraktion (AfD) Drs.-Nr.: 6113324 Thema: Wölfe in Sachsen - Management, Monitoring & genetischpathologische Datenerhebung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Die Wiederansiedelung und der strenge Schutzstatus des Wolfes im Freistaat Sachsen führen zunehmend zu Akzeptanzproblemen in der Bevölkerung. Ursächlich dafür sind vor allem die durch den Wolf verursachten Schäden und Kosten für die Nutztierhalter. Als Spitzen- Prädator steht der Wolf in der Nahrungspyramide ganz oben und beeinflusst in hohem Maße andere Tierpopulationen, die in sein Beuteschema fallen. Auch immer größer werdende Ängste der Landbevölkerung spielen bei der Akzeptanz des Wolfes eine große Rolle. Wölfe verändern zunehmend die Kulturlandschaft im ländlichen Raum. ln der Konsequenz wird der Zuzug in diese Gebiete sowie das Halten von Haustieren, Weide- und Nutztieren immer unattraktiver. lnfolge der hohen Anpassungsfähigkeit des intelligenten Wolfes und der steigenden Gefahr der Hybridisierung erhöhte sich die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Wolf mehr und mehr seine Scheu vor den Menschen verlieren könnte. Um eine höhere Akzeptanz zu erzielen ist es wichtig, sinnvolle und effiziente Regulierungsmaßnahmen zu entwickeln sowie die Wolfsmanagement - und Monitoringpläne regelmäßig anzupassen. Diese Anfrage soll daher als Grundlage einer weitergehenden Betrachtung zum Umgang mit dem Wolf im Freistaat Sachsen dienen," Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Große Anfrage wie folgt: lÐ FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm u l. sachse n. de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 7. Mai 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t147 Dl. ùtùiùritr.fr Ò! srkhibb¡lñkt.d!ß tu Unnt uid uññebt Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡ster¡um ff¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 FUr Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für a¡le Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortend¡enst melden. " Kein Zugang für elektronisch signierte sow¡e für versch¡usse¡te êlektronische Dokumente Dresden, /ø,0{. J"artî s¡mut+ o r.C)t. (., @ o c\¡ Seite I von 26 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 l. Kontaktbüro,,Wölfe in Sachsen" Frage l: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde das Kontaktbüro ,,Wölfe in Sachsen" eingerichtet? Die Rechtsgrundlage für die Einrichtung des Kontaktbüros ,,Wölfe in Sachsen"(Kontaktbüro) ergibt sich aus SS 2 und 38 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz(BNatSchG). Frage 2: Welche öffentlich-rechtlichen Befugnisse und Pflichten wurden dem Kontaktbüro ,,Wölfe in Sachsen" eingeräumt bzw. auferlegt ? Die Frage wird so verstanden, dass danach gefragt wird, ob dem Kontaktbüro behördliche Aufgaben übertragen wurden. Das Kontaktbüro ist die offizielle, neutrale lnformationsstelle des Freistaates Sachsen zum Wolf im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Dem Kontaktbüro wurden keine behördlichen Aufgaben übertragen. Frage 3: Welche Behörde ist aufgrund welcher Norm für die Fach- und Rechtsaufsicht für das Kontaktbüro ,,Wölfe in Sachsen" zuständig? Das Kontaktbüro befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Görlitz. Die zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden sind damit die Landesdirektion Sachsen (LDS) als obere Rechtsaufsichtsbehörde und das Sächsische Staatsministerium des lnnern als oberste Rechtsaufsichtsbehörde (S 65 Abs. 1 Sächsische Landkreisordnung). Obere Fachaufsichtsbehörde ist die LDS, oberste Fachaufsichtsbehörde das SMUL (S 65 Abs. 2 Sächsische Landkreisordnung in Verbindung mit S 123 Sächsische Gemeindeordnung ). Frage 4: Wie viele Direktmittel wurden in den Jahren 2010-2017 vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft an das Kontaktbüro ,,Wölfe in Sachsen" weitergegeben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Dem Landratsamt Görlitz wurden die in beigefügter Tabelle aufgeführten Finanzmittel für den Betrieb des Kontaktbüros bereitgestellt. Jahr Ausgezahlte Mittel (in T€) 2010 70,5 2011 86,9 2012 94,3 2013 125,3 2014 225,7 2015 233,5 2016 160,8 2017 214,0 Seite 2 von 26 STAATSÏ\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Wie entwickelte sich die Personalstruktur im Kontaktbüro ,,Wölfe in Sachsen" seit seiner Entstehung und wie viele Mittel wurden in den Jahren 2010-2017 konkret für den Personalbestand aufgewendet?(Bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln.) Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Personalstruktur im Kontaktbüro und die dafür aufgewendeten Personalkosten. ll. Aufwand im Vergleich zu anderen bedrohten Tierarten Frage 6: ln welchem Umfang wurden Mittel aus dem Landeshaushalt in den Jahren 2010-2017 für sämtliche, in Verbindung mit dem Wolf stehende, Projekte, Förderungen, Schadensausgleichszahlungen, Monitoring, Offentlichkeitsarbeit und sonstige Leistungen aufgewendet? (Bitte aufschlüsseln nach Haushaltsjahren, -titeln, Programme.) Aus dem Landeshaushalt wurden die in beigefügter Tabelle aufgeführten Finanzmittel aufgewendet. Die in Beantwortung anderer Fragen genannten Einzelbeträge für spezielle Leistungen sind in dieser Gesamtübersicht enthalten. Kontahbllrol Öfiendlchkelû¡.arbelt Fö¡de¡uno Präventlon wl¡¡on:chaffhhe Begle¡tungú llanaoemenl Sch¡densaurolelch HH. Stelle 09 0f534 79 sowie RL NE/2007 (Kap. 0908| u. RL NE/20141Keo.0909ì RL NE/2007 (Kap. 0908) b¿w. RL NE/2014 109031893 791 09 03/53¿1 79 sowie 09 12534 79 09 03/683 79 lllJahr hIEUN ¡nT EI,R ÙlTEUN In T EI,R 2010 750 9€ 30.0 07 2011 894 5.! 51.6 50 2012 94.: 31 135.9 3.1 2013 130.3 22.! 121 0 3,1 201' 233.1 25.1 158 3 33 20t5 236 9 305 122.5 't8. 1 2016 234.2 338.8 173 6 41.9 2011 238 I 2584 253.8 13Í Jahr Personalkosten (inklusive Arbeitgeberanteil) in T€ Vollzeitstellen (VZA) 2010 55,9 1,0 vzl. (01 t2010 - 06/201 0) 1,5 VZA (07 t2010 - 12t2010\ 2011 70,6 1,'VZA 2012 74,6 1,5VZA (01t2012 - 07t2012) 2,0vz{ (08t2012 - 12t2012) 2013 84,1 2,0 vz{ 2014 81,5 2,OVZA 2015 93,7 2,OVZA 2016 96,4 2,0vz{ 2017 102,5 2,0 vz[ (01 t2017 - 07 t2017) 2,5VZA Q8t2017 - 12t2017) Seite 3 von 26 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND TANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 7: Wie verhalten sich die Gesamtkosten im Zusammenhang mit dem Schutz des Wolfes im Vergleich zu den Gesamtkosten für den Schutz anderer bedrohter Tierarten in den Jahren 2010-2017? (Bitte aufschlüsseln nach Haushaltsjahren.) Den für den Wolf aufgewendeten Gesamtausgaben im Betrachtungszeitraum in Höhe von circa 3,5 Millionen Euro steht der Gesamtumfang aller aufgewendeten Sachmittel sowie der Fördermittel in den Förderperioden derJahre 2007 bis 2013 sowie 2014 bis 2020 gegenüber, da die verfügbaren Finanzbudgets nicht nach Tierarten budgetiert werden und grundsätzlich alle Naturschutzmaßnahmen mittelbar oder unmittelbar dem Schutz bedrohter Tierarten dienen. Dies sind im Betrachtungszeitraum circa 219,0 Millionen Euro gewesen. Die Gesamtausgaben für den Wolf umfassten somit circa 1,6 Prozent der Gesamtausgaben für den Natur- und Artenschutz im Betrachtungszeitraum. Frage 8: Welchen Gesamtumfang erreichen die im Landeshaushalt 201712018 eingestellten Mittel zum einen ftir den Schutz des Wolfes und zum anderen für den Schutz anderer bedrohter Tierarten? Die Fördermittel, insbesondere der mit europäischen Mitteln finanzierten Programme, stehen einschließlich der erforderlichen Kofinanzierungsmittel des Landes nichtjahresweise sondern als Gesamtbudget zur Verfügung. Ein festes Budget existiert daher für die Jahre 2017 bis 2018 nicht. Des Weiteren erfolgt keine Budgetierung für einzelne bedrohte Tierarten; vielmehr kommen alle geförderten Natur- und Artenschutzmaßnahmen direkt oder indirekt dem Schutz bedrohter Tierarten zugute. Für die Beantwortung der Frage wird daher auf die tatsächlich eingesetzten Mittel(Jahr 2017) beziehungsweise voraussichtlich abfließenden Mittel (Jahr 2018) abgestellt. Es wird davon ausgegangen, dass im Doppelhaushalt der Jahre 201712018 insgesamt etwa 74,5 Millionen Euro für Zwecke des Natur- und Artenschutzes eingesetzt werden. Etwa 1,6 Millionen Euro davon werden voraussichtlich auf Maßnahmen für das Wolfsmanagement einschließlich Öffentlichkeitsarbeit, Präventionsmaßnahmen, wissenschaftlicher Begleitung und Schadensausgleichszahlungen entfallen. Dies entspricht etwa zwei Prozent der insgesamt für den Natur- und Artenschutz aufgewendeten Mittel. lll. Überprtifung DNS-Proben, Senckenberg Labor für Wildtiergenetik in Gelnhausen Frage 9: Woraus ergibt sich die gesetzliche bzw. behördliche Anordnung der genetischen Untersuchung von vermeintlichen Wolfsproben? Genetische Proben, die möglicherweise von einem Wolf stammen, werden in erster Linie im Rahmen des EU-Monitorings (Berichtspflichten) untersucht. Rechtsgrundlage ist $ 31 BNatSchG in Verbindung mit Artikel 11, Artikel 17 RL 92l43lEWG Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Danach ist der Freistaat Sachsen verpflichtet, den Erhaltungszustand des Wolfes zu überuvachen. Die Ergebnisse dieser Übenrvachung fließen in den alle sechs Jahre an die EU-Kommission zu übermittelnden Bericht über die im Rahmen der FFH-Richtlinie durchgeführten Maßnahmen ein. Seite 4 von 26 STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Darüber hinaus kann es zur Erteilung einer Ausnahme von den Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten ($ 44 BNatSchG) oder in Einzelfällen zur Gewährung eines Schadensausgleichs für Sachschäden, die durch einen Wolf verursacht wurden, erforderlich sein, eine DNS-Probe, die möglicherweise von einem Wolf stammt, zu untersuchen. Rechtsgrundlagen hierfür sind S 45 Absatz 7 BNatSchG beziehungsweise S 40 Absatz 6 SächsNatSchG in Verbindung mit der Venraltungsvorschrift des SMUL zum Ausgleich von durch Wolf, Luchs oder Bär verursachten Schäden (VwV Wolf). Frage l0: Werden die DNS-Proben, die möglicherweise von einem Wolf stammen könnten, ausschließlich im Senckenberg Labor für Wildtiergenetik in Gelnhausen untersucht und woraus ergibt sich dessen Zuständigkeit? Ja, die genetischen Proben aus der Bundesrepublik Deutschland/Freistaat Sachsen werden zunächst ausschließlich im Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen untersucht. Wenn die dortige Analyse eine Zuordnung zu einer anderen Population ergibt, zum Beispiel wie bereits mehrfach in den südlichen Bundesländern vorgekommen zur Alpenpopulation, wird die Probe in der Regel ebenfalls in einem Labor der Herkunftspopulation untersucht, um die genaue Herkunft (Geburtsrudel) feststellen zu können. Zur Zuständigkeit verweisen wir auf die Antwort zu Frage Nummer 1 Drucksache Nummer 61 13020. Frage 11: Wie viele Haushaltsmittel zahlte der Freistaat Sachsen in den Jahren 2010-2017 für die DNS-Untersuchung im Senckenberg Labor und welchem Haushaltstitel entstammten diese Mittel? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Mit den in beigefügter Tabelle aufgeführten Finanzmitteln wurden dem Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen seine Leistungen für die wissenschaftliche Analyse der aktuellen populationsgenetischen Strukturen im Wolfsbestand des Freistaates Sachsen vergütet. Jahr Aussezahlte Mittel (in T€) Haushaltsstelle 2010 30,0 09 03t547 79 2011 30,0 09 03t547 79 2012 25,7 09 03t547 79 2013 14,6 09 03/534 79 2014 39,6 09 03/534 79 2015 9,9 09 03/534 79 2016 34,9 09 03/534 79 2017 34,9 09 03/534 79 Seite 5 von 26 STAATSMINISTERIUT\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 12: Wie viele Proben wurden in den Jahren 2010-2017 im Senckenberg Labor untersucht? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) ln der Tabelle dargestellt sind die in den Jahren 2010 bis 2017 jeweils durch den Freistaat Sachsen in Auftrag gegebenen und durch das Labor im Fachgebiet Naturschutzgenetik am Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen untersuchten genetischen Proben. * aus diesem Jahr werden noch weitere Proben zur Untersuchung eingeschickt Aus dem im April des Jahres 2018 beendeten Monitoringjahr 201712018 werden noch weitere Proben aus dem Jahr 2017 in Auftrag gegeben, womit sich die Zahl für das Jahr 2017 noch einmal ändern wird. Frage l3: Nach welchen wissenschaftlichen Methoden werden die DNS-Proben dort untersucht? (Bitte neben der Nennung der Methoden diese auch kur¿ beschreiben.) Die Basis für das bundesweite genetische Wolfsmonitoring bilden Mikrosatellitenuntersuchungen (auch STR ftrr short tamdem repeats oder SSR für simple sequence repeats genannt) auf Basis der Kern-DNS, die einen individuell einzigartigen genetischen Fingerabdruck ergeben und Rückschlüsse auf lndividuenzahlen, Venryandtschaften und das Vorkommen von Hybriden der ersten Hybridgeneration (F1) erlauben. Ferner wird bei allen eingeschickten Proben ein Abschnitt der mitochondrialen Kontrollregion sequenziert, welche eine ldentifizierung der mütterlichen Erblinie erlaubt. Dieses Verfahren ermöglicht auch bei Proben mit sehr geringem DNA-Gehalt eine Bestimmung der Art und gibt Hinweise auf die Populationszuordnung (Haplotypbestimmung ), nicht jedoch auf den Hybridisierungsgrad. Da die Ableitung von Hybridisierungsgraden über Mikrosatelliten in der Regel nur die sichere Detektion von F1-Hybriden ermöglicht, wird des Weiteren ein für nichtinvasiv gesammelte Proben opti m ierter S N P-Ch i p zur Hybridenerken n u ng genutzt. Jahre Anzahl in Auftrag gegebene und untersuchte/ bzw. zu¡zeit in Untersuchung befindlichen Proben 2010 155 2011 100 2012 150 2013 120 2014 239 2015 158 2016 218 2017" 234 Summe in Auftrag gegebener und untersuchter Proben 1.374 Seite 6 von 26 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Dieser basiert auf zahlreichen über das komplette Genom verteilten Punktmutationen (SNPs), an denen sich Wölfe unabhängig ihrer geografischen Herkunft sicher von Haushunden unterscheiden lassen. Die Methode basiert auf den Daten großer genomweiter Studien, die in den letzten Jahren von international führenden Wissenschaftlern durchgeführt wurden. Anhand der Methode lassen sich Hybridisierungsereignisse mindestens bis in die dritte Hybridgeneration (ist gleich zweite Rückkreuzungsgeneration) sicher nachweisen. Frage 14: Woher entstammen die dortigen Referenzproben für die genetischen Untersuchungen und welcher Anteil dieser Proben wurde im Vorfeld kraniologisch untersucht? Das Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen sammelt kontinuierlich Wolfsproben aus unterschiedlichen Wolfspopulationen. Aktuell befinden sich Proben von über 300 Wölfen aus umliegenden Wolfspopulationen sowie Gehegen im Senckenberg-Bestand. Diese stammen aus Polen, Rumänien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Dänemark, ltalien, Frankreich und einigen weiteren Ländern. Die Proben wurden ausnahmslos von anerkannten Experten aus universitären oder sonstigen Forschungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Für die Hybridisierungsanalysen, die auf SNPs basieren, liegen ferner Referenzgenotypen weiteren Regionen vor (vor allem Finnland). Morphologisch muss ein Referenzwolf nicht untersucht sein, da morphologische Untersuchungen eine þeiWeitem geringere Auflösung bieten, als moderne genomische Verfahren. Eine kraniologische Untersuchung der Tiere, die in den genetischen Referenzprobenpool eingehen, findet insofern nicht statt. Frage 15: Welche Referenz-DNS dient derzeit zur Untersuchung der Wölfe in Deutschland? Für die Rudelrekonstruktion wird auf die komplette Datenbank aus über 1.200 individuellen Wolfsgenotypen zurückgegriffen. Unbekannte lndividuen werden mittels eines Referenzprobensets aus etwa 250 Hunden sowie Wölfen vor allem aus der Bundesrepublik Deutschland, Polen, Estland, Rumänien und ltalien getestet, um auf die Herkunftspopulation zu schließen (mitteleuropäische Population, Alpenpopulation, baltische und karpatische Population). Für die SNP-Untersuchung zur Hybrididentifizierung können beliebig viele Referenzgenotypen von Hunderassen und Wolfspopulationen weltweit verwendet werden. Frage l6: Werden Referenzproben von Wölfen verwendet, die aus dem Baltikum, Russland oder Skandinavien stammen? Ja, vor allem aus Estland und Finnland liegen dem Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen zahlreiche Referenzproben vor, zusätzlich einige wenige Proben aus Russland. Für die Hybridisierungstests mittels SNPs existieren ferner zahlreiche Referenzgenotypen aus Russland (siehe Antwort zu Frage 15). Freistaat SACHSEN Seite 7 von 26 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANÐWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 17: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine Probe als Referenzprobe qualifiziert wird? Sie müssen aus Regionen stammen, die für die Untersuchung des deutschen Wolfsbestandes relevant sind. Ferner müssen die vollständigen Metadaten (Funddaten ) vorliegen, die Herkunft also überprüfbar sein. Alle dem Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen vorliegenden Referenzproben wurden von anerkannten Wissenschaftlern und Wolfsexperten zur Verfügung gestellt. Frage l8: An wen werden die Ergebnisse der DNS-Proben gemeldet? Die Ergebnisse der einzelnen Proben werden vom Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen an das LUPUS lnstitut für Wolfsmonitoring und -forschung in der Bundesrepublik Deutschland (LUPUS) gemeldet (parallel dazu gehen die lnformationen immer auch an das SMUL). Dort werden sie zusammen mit den anderen Ergebnissen des Monitorings in eine Datenbank eingepflegt und verwaltet. Frage 19: Wo werden die Ergebnisse der DNS-Proben veröffentlicht bzw. wo sind diese einsehbar? Je nach Fragestellung werden die Ergebnisse unterschiedlich weiterverwendet. Ergebnisse von Rissabstrichen, die in Zusammenhang mit Nutztierschäden stehen, werden an die lnstitutionen des Wolfsmanagements im Freistaat Sachsen (Kontaktbüro und Wolfsbeauftragter) und den zuständigen Landkreis weitergegeben. Ergebnisse, die sich auf territoriale Tiere (territoriale Einzeltiere, Paare und Elterntiere in den Rudeln) oder auf Totfunde beziehen, werden auf den lnternetseiten des Kontaktbi.rros und der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) veröffentl icht. Die Ergebnisse aller anderen Proben werden sowohl den Sammlern zur Verfügung gestellt als auch für die Berichterstattung (Statusberichte) genutzt. Frage 20: Gibt es im Freistaat Sachsen bzw. in Deutschland eine umfassende Datenbank mit den bis dato erhobenen molekulargenetischen, pathologischen und kranologischen sowie sonstigen Daten zum Wolf? Falls nicht, was sind die Gründe hierfür? LUPUS führt eine Datenbank, die alle durch den Freistaat Sachsen oder in dessen Auftrag erhobenen beziehungsweise an das Wolfsmanagement gemeldeten Monitoringdaten enthält. ln dieser Datenbank werden auch alle im Freistaat Sachsen erhobenen Ergebnisse zu Genetik und Totfunden eingepflegt. Kraniologische Untersuchungen beauftragt der Freistaat Sachsen nicht. Jedes Bundesland betreibt für das Wolfsmonitoring seine eigene Datenhaltung. Seite I von 26 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Jedes Jahr werden auf dem Nationalen Monitoringtreffen der Bundesländer alle Daten, die gemäß der nationalen Monitoringstandards für die Einschätzung des Vorkommensgebietes und des lndex für die Populationsgröße (Anzahl der nachgewiesenen Rudel, Paare und territorialen Einzeltiere) relevant sind, zwischen den Bundesländern abgeglichen . Das gleiche gilt für Teiritorien, die grenzübergreifend mit Nachbarstaaten (zum Beispiel Freistaat Sachsen/Tschechien) sind. Hier wird sichergestellt, dass die lnformationen zwischen den Nachbarländern abgestimmt werden. Beim Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen existiert eine Datenbank, die die genetischen lnformationen jedes in der Bundesrepublik Deutschland nachgewiesenen lndividuums enthält und durch den engen lnformationsaustausch mit den Nachbarländern sicherstellt, dass wandernde lndividuen sowohl innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als auch in vielen Nachbarstaaten wieder erkannt werden können. Die lnformationen zu territorialen Tieren und Totfunden werden deutschlandweit (mit dem jeweils aktuellen Kenntnisstand) auf www. d bb-wolf . de veröffentl icht. Die Untersuchungsergebnisse der pathologischen Untersuchungen werden im Datenprogramm der Pathologisch-Anatomischen-Referenz-Sammlung im Leibnizlnstitut fur Zoo- und Wildtierforschung Berlin (lZW) erfasst. Eine unkontrollierte Freigabe für das lnternet kann aufgrund von Aspekten des Datenschutzes nicht erfolgen. Die Untersuchungsergebnisse werden jedoch den einsendenden Einrichtungen übermittelt und wichtige Ergebnisse werden auf der Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) durch die einsendenden Einrichtungen freigegeben. Auf wissenschaftlicher Basis besteht jedezeit die Möglichkeit zum Austausch und zur Kooperation mit Wissenschaftlern anderer Forschungseinrichtungen . Frage 21: Falls vorstehende Frage bejaht wird, wird diese Datenbank mit Datenbanken anderer EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Mitgliedstaaten, in denen Wölfe leben, zusammengeftihrt und regelmäßig abgeglichen? Nein, die von LUPUS geführte Datenbank im Freistaat Sachsen wird nicht mit anderen Nationalstaaten abgeglichen. Es besteht eine enge fachliche Zusammenarbeit in den Bereichen Monitoring und Forschung, Totfundmonitoring sowie Genetik auf internationaler Ebene. Frage 22: Nach welchen Kriterien werden die DNS-Proben untersucht (2.8. Verwandtschaftsbeziehungen, Grad der lnzucht, Reinrassigkeit usw.) und wer legt diese Untersuchungskriterien fest? Alle anfallenden Wolfsproben werden (soweit aufgrund der Probenqualität technisch möglich) mittels Mikrosatelliten und Haplotyp-Analyse hinsichtlich individueller Zuordnung, Rudelzugehörigkeit, Herkunftspopulation und Hybridisierungsgrad getestet. lst die Rudelzugehörigkeit, das heißt sind die Eltern bekannt, entfällt die Untersuchung auf Herkunftspopulation und Hybridisierungsgrad. Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag des SMUL, in dem auch die Untersuchungskriterien festlegt sind. Seite 9 von 26 STAATSIVI I NI STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 23: Werden die Ergebnisse von DNS-Untersuchungen von vermeintlichen Wolfsproben nicht nur mit den Referenzproben, sondern mit sämtlichen Proben der Datenbanken verglichen? Für die Venruandtschaftsanalysen werden die Wolfsproben mit der vollständigen Wolfsdatenbank vom Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen abgeglichen. lndividuen unbekannter Herkunft werden mit einem Referenzprobensatz deutscher, baltischer, karpatischer und alpiner Wölfe abgeglichen. Frage 24: Gibt es Referenzproben von Wölfen, die nicht in freier Wildbahn, sondern in zoologischen Anlagen leben und gibt es Referenzproben anderer Wolfsrassen als dem Europäischen Grauwolf, mit denen die übersendeten Proben abgeglichen werden? Dem Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen liegen Proben aus mehreren Wolfshaltungen vor, die unterschiedlichen Wolfsunterarten zugehörig sind. Andere Wolfsunterarten und Gehegewölfe allgemein lassen sich sowohl über die Mikrosatelliten als auch den mitochondrialen Haplotyp sofort von heimischen mitteleuropäischen Wölfen unterscheiden. Das Vorhandensein fremder Wolfsgenotypen fällt daher im Rahmen des Wolfsmonitorings umgehend auf. Ein Vorkommen von Timbenryölfen oder anderen Wolfsunterarten im Freistaat Sachsen kann daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Frage 25: Welche Ergebnisse aus der DNS-Untersuchung werden dem Geschädigten (2.8. Weidetierhalter) mitgeteilt? Die Entscheidung, ob Schadenausgleich gezahlt wird oder nicht, erfolgt im Freistaat Sachsen auf Grundlage der Rissbegutachtung. ln unklaren Fällen oder Fällen, die für das Management bedeutsam sein können (zum Beispiel empfohlener Schutz überwunden, andere Nutztiere als Schafe, Ziegen oder Gatterwild gerissen), wird über genetische Untersuchungen der Schadensverursacher festgestellt. Der Tierhalter wird über das Ergebnis nur informiert, wenn bei der Begutachtung festgestellt wurde, dass der Nutztierriss vermutlich nicht durch einen Wolf verursacht wurde und die genetische Untersuchung das Gegenteil ergeben hat. ln besonderen Fällen (getötete Hunde) wird das Untersuchungsergebnis dem Tierhalter bekanntgegeben und über Pressemitteilungen öffentlich gemacht. Frage 26: lst es Privaten, z.B. Jägern oder Weidetierhaltern, gestattet, DNS-Proben von aufgefundenem Fell oder Losungen zu nehmen, wenn die Probe möglicherweise von einem Wolf stammen könnte oder ist eine derartige Handlung als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat verboten? Frage 27: Falls es Privaten, z.B. Jägern oder Weidetierhaltern, verboten ist, genetische Proben von aufgefunden Fell oder Losungen von vermeintlichen Wölfen zu nehmen, warum ist dem so? (Bitte mit ausführlicher Begründung.) Seite 10 von 26 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 26 und 27 Die Entnahme von Wolfslosung und Wolfshaaren ist jagdrechtlich durch jedermann zulässig, da diese gemäß $ 3 Absatz 6 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) in Verbindung mit $ 1 Absatz 1 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG) nicht dem ausschließlichen Aneignungsrecht des Jagdausübungsberechtigten unterliegen. Frage 28: Welche Rolle spielt das Senckenberg Museum für Naturkunde in Görlitz im Rahmen des Wolf-Monitorings? Das Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG) ist vom LfULG mit der Organisation und fachlichen Anleitung des Monitorings und den wissenschaftlichen Begleituntersuchungen beauftragt. Das SMNG hat die Untersuchungen zur Ernährungsökologie des Wolfes angemessen zu gewährleisten sowie Untersuchungen zur Beutetier-Analyse abzusichern. Frage 29: Bis wann wurden die DNS-Proben der Wölfe im lnstitute of Nature Gonservation PAS in Krakau untersucht? Die DNS-Proben der Wölfe wurden bis zum Jahr 2008 im lnstitute of Nature Conservation PAS in Krakau untersucht. Frage 30: Wo sind die dort gefundenen Ergebnisse der DNS-Proben dokumentiert und einsehbar? Die Ergebnisse der Untersuchungen in Krakau sind in der gleichen, von LUPUS geführten Monitoring-Datenbank gespeichert wie die anderen Monitoringdaten auch. Frage 3l: Was waren die Gründe dafür, dass die DNS-Proben nicht mehr im Krakauer lnstitut, sondern im Senckenberg Labor in Gelnhausen untersucht werden? Der die Untersuchungen durchführende Wissenschaftler hatte als Leiter des molekulargenetischen Labors in Krakau nicht mehr das nötige Zeitpotenzial, um die steigende Probenzahl zu bearbeiten. Durch die Ausbreitung der Wölfe in der Bundesrepublik Deutschland etablierten sich in immer mehr Bundesländern Wölfe. Die Bundesländer regten darum beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Einrichtung eines Referenzlabors für die Bundesrepublik Deutschland an. Frage 32: Welchen Umfang erreichten die Haushaltsmittel, die für die DNS- Proben im Krakauer lnstitut aufgewendet worden sind? (Bitte nach Jahren aufschl[isseln.) Seit dem Jahr 2008 wurden keine Finanzmittel des Freistaates Sachsen für Leistungen des Krakauer lnstituts der Polnischen Akademie der Wissenschaften aufgewendet. lm Zeitraum der Jahre 2005 bis 2007 wurde das Krakauer lnstitut vom SMNG beauftragt und finanziert, für diesen Zeitraum sind entsprechend der Aufbewahrungsfristen jedoch keine Daten mehr veffügbar. Seite 11 von 26 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Frage 33: Welche weiteren lnstitute, die mögliche Wolfs-DNS-Proben genetisch untersuchen können, sind der Staatsregierung bekannt? Bei der Untersuchung von im Freistaat Sachsen erhobenen Wolfsverdachtsproben kommt es darauf an, deutschlandweit abgestimmt einzelne lndividuen sowie deren Veruvandtschaftsbeziehungen sicher einordnen und eine mögliche Hybridisierung verlässlich identifizieren zu können. Nachdem das Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen als Referenzlabor ausgewählt wurde, hat es alle Voraussetzungen geschaffen, um alle Fragestellungen der Bundesländer abarbeiten zu können. Das Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen bietet als einziges lnstitut in der Bundesrepublik Deutschland diese Fertigkeiten auf fachlich hohem Niveau an. Kein anderes lnstitut verfügt über einen vergleichbar großen Referenzproben -Datensatz, über vergleichbare Expertise bei der Einordnung veruvandtschaftlicher Beziehungen und der Erkennung von Hybriden. Das ist der Vorteil eines Referenzlabors, das alle aus der Bundesrepublik Deutschland anfallenden Proben analysieren kann. Nach Auswahl des Referenzlabors wurden seitens der Staatsregierung keine weiteren Recherchen zu weiteren Laboren vorgenommen. Grundsätzlich könnten alle lnstitute/Einrichtungen, die im Bereich der Wildtiergenetik tätig sind, die oben genannten Voraussetzungen schaffen. lV. Überprüfung der Wolfskadaver im Leibnitz-lnstitut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin e.V. Frage 34: Woraus ergibt sich die Anordnung der Untersuchung der vermei ntlichen Wolfskadaver? Die ïodesursachenfeststellung ist Teil des Monitorings, um die Berichtspflichten nach Artikel 12 der FFH-Richtlinie erfüllen zu können und um Verstöße gegen das Tötungsverbot der streng geschützten Tierart zu erkennen. Frage 35: Werden die Kadaver, die möglichenareise ein Wolf sein könnten, ausschließlich im Leibnitz-lnstitut lür Zoo- und Wildtierforschung in Berlin untersucht und woraus ergibt sich dessen Zuständigkeit? Alle tot aufgefundenen Kadaver des gesamten Bundesgebietes, bei denen der Verdacht auf Wolf erhoben wurde, werden auf Grundlage einer Absprache zwischen den Bundesländern und dem Leibnitz lnstitut fur Zoo- und Wildtierforschung im Forschungsverbund Berlin e. V. (lZW) am IZW untersucht. Zur Vergleichbarkeit der erhobenen Befunde ist es wichtig, dass die untersuchende Einrichtung ein hohes Maß an Referenzwissen und Kompetenz aufweist. Aufgrund der jahrelangen Untersuchungen von Wildtieren, insbesondere von Huftieren, Raubtieren und da wiederum von Wölfen, sowie den am IZW gegebenen methodischen Möglichkeiten der Diagnostik (von der Computertomographie über die veterinärpathologische Analyse bis hin zu molekularen Methoden) stellt das IZW eine einzigartige Einrichtung dar, welche in Europa ihres Gleichen sucht. Seite 12 von 26 STAATSNIINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 36: Welche lnstitution ist dafür zuständig, abschließend festzustellen, dass es sich bei der Todesursache eines Nutztieres um einen ,,Wolf', ,,Hund", ,,Fuchs" oder um eine andere Todesursache handelt? Nutztierrisse werden von den jeweils beauftragten Nutztierrissgutachtern der Landratsämter begutachtet. Anhand der vorgefundenen Merkmale kommen die Nutztierrissgutachter zum Schluss, wer als Verursacher infrage kommt. Alle Merkmale werden so dokumentiert, dass ein Dritter anhand der Dokumentation die Entscheidung nachvollziehen kann. Teilweise werden Nutztierkadaver auch an die Landesuntersuchungsanstalt zur Untersuchung geschickt. ln Einzelfällen können daher auch Sektionsergebnisse der Landesuntersuchungsanstalt in die Entscheidung mit einfließen oder die Ergebnisse zusätzlicher genetischer Untersuchungen. Frage 37: Wie viele Haushaltsmittel zahlte der Freistaat Sachsen in den Jahren 2010-2017 für die Untersuchungen der Kadaver im Leibnitz-lnstitut Berlin und welchem Haushaltstitel entstammten diese Mittel? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Das IZW hat vom Freistaat Sachsen im genannten Zeitraum keine Zahlungen erhalten. Frage 38: Nach welchen wissenschaftlichen Methoden werden die Wolfskadaver untersucht? (Bitte neben der Nennung der Methoden diese auch kurz beschreiben.) Alle Wolfskadaver und wolfsverdächtigen Kadaver werden zunächst nach einem standardisierten Untersuchungsprotokoll, welches sich an der forensischen Humanmedizin orientiert, mittels Computertomographie untersucht. Danach werden die Tierkörper vermessen, Läsionen fotografisch dokumentiert und erste Proben wie zum Beispiel Ektoparasiten gesichert. lm Anschluss daran erfolgt eine umfassende Sektion mit Eröffnung der Körperhöhlen, Entnahme der Organe, Befund- und Diagnosenerhebung sowie standardisierte Probenentnahme für die weiterführenden molekularen, genetischen, bakteriologischen, virologischen und parasitologischen Untersuchungen. Frage 39: Werden die Kadaver auf Krankheiten untersucht und falls ja, welche Befunde wurden bislang in Bezug auf die sächsischen Wölfe festgestellt? Alle tot aufgefundenen Wölfe in der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der Tiere, die im Freistaat Sachsen tot aufgefunden werden, werden auf eine Vielzahl von Erregern untersucht, diese beinhalten die folgenden Erreger: Parvoviren (bisher kein bestätigter Nachweis im Freistaat Sachsen), Coronaviren (bisher kein Nachweis im Freistaat Sachsen), Staupe-Viren (drei Virusnachweise im Freistaat Sachsen), Canines Adenovirus-1 (HCC) (zwei Virusnachweise im Freistaat Sachsen), Tollwut-Viren (bisher kein Nachweis im Freistaat Sachsen), Pseudowut-Virus (Virus der Aujeszkyschen Krankheit, Aujeszky-Virus, Suides Herpesvirus 1 [bisher kein Nachweis im Freistaat Sachsenl), Polyomaviren (bisher liegen keine Ergebnisse vor), weitere Herpesviren (bisher liegen keine Ergebnisse vor), Hepatitis E-Virus (bisher liegen keine Ergebnisse vor), Brucellen (bisher liegen keine Ergebnisse vor), Francisella tularensis (bisher kein Nachweis im Freistaat Sachsen), Leptospiren (bisher kein Nachweis im Freistaat Seite 13 von 26 STAATS[4INISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Sachsen), resistente Escherichia coli (bisher liegen keine Ergebnisse vor), Pasteurellen (bisher liegen keine Ergebnisse vor), Ektoparasiten inklusive lnfektionen mit Räudemilben (sieben Nachweise von Räude im Freistaat Sachsen), intestinale Parasiten inklusive Bandwürmer und Dunker'scher Muskelegel, Trichinen (ein Trichinennachweis im Freistaat Sachsen) und Dirofilarien (bisher kein Nachweis im Freistaat Sachsen). Frage 40: Wem werden die Ergebnisse der Untersuchungen mitgeteilt? Die Ergebnisse werden im Freistaat Sachsen LUPUS mitgeteilt, von dort dem zuständigen Landratsamt weitergeleitet und in die entsprechenden Vezeichnisse aufgenommen . Es wird auf die Antwort zu Frage 20 venruiesen. Frage 4l: Wo werden die Ergebnisse der Untersuchungen veröffentlicht bzw. wo sind diese einsehbar? Für die Bundesrepublik Deutschland werden die Ergebnisse der pathomorphologischen Untersuchungen am IZW zum Teil auf der Homepage der DBBW (https://www.dbbwolf .de/die-dbbw) für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Des Weiteren bestehtjedezeit die Möglichkeit für Wissenschaftler, im Rahmen von Kooperationen, Untersuchungsergebnisse in der Pathologisch-Anatomischen-Referenz-Sammlung des IZW einzusehen. Das IZW betreibt darüber hinaus Öffentlichkeitsarbeit und Wissensvermittlung , in deren Rahmen es über Todesursachen und Erkrankungen bei Wölfen aufklärt. Die Ergebnisse werden auch durch wissenschaftliche Vorträge bei wissenschaftlichen Veranstaltungen vorgestellt. lm Freistaat Sachsen werden die Ergebnisse, wie in der Antwort zu Frage 20 dargestellt , gespeichert. Auf der lnternetseite des Kontaktbüros werden die Ergebnisse für die Öffentlichkeit aufbereitet dargestellt. ln Pressebeiträgen und Vorträgen werden die Ergebnisse ebenso einbezogen, wie in den regelmäßig erscheinenden Newsletter des Kontaktbüros. Frage 42:. Welche weiteren lnstitute, die Wolfskadaver untersuchen können, sind der Staatsregierung bekannt? Für eine gleichbleibend hohe Qualität sind eingehende standardisierte Untersuchungen essenziell. Für die Vergleichbarkeit ist es unablässig, dass die jeweiligen Untersuchungen nach demselben Protokoll erfolgen müssen. Das IZW führt die Untersuchungen mithilfe von Geräten und Methoden durch, die dem Stand der gegenwärtig möglichen Technik entsprechen, wie zum Beispiel der am lAîtt verfügbare Computertomograph , der zu den besten und auflösungsstärksten Computertomographen in der Veterinärmedizin weltweit gehört. Dessen Auflösungsstärke und Fähigkeit zur Unterscheidung verschiedener Metalle und Stoffklassen sind eine wesentliche Voraussetzung für die Beweissicherung illegaler Tötungen. Der Staatsregierung sind keine weiteren lnstitute bekannt, die im vergleichbaren Umfang und in vergleichbarer Qualität Wolfskadaver untersuchen könnten. Nach Kenntnis der Staatsregierung gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keine vergleichbare Einrichtung mit dieser diagnostischen Kompetenz. Seite 14 von 26 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# Frage 43: Welche Untersuchungen führt das Fritz-Löffler-lnstitut durch, die das Leibnitz-lnstitut in Berlin nicht durchführt und welche Resultate brachten diese Untersuchungen? Es wird davon ausgegangen, dass das Friedrich-Loeffler-lnstitut (FLl) gemeint ist. Das FLI erhàlt von allen Wolfkadavern Proben zur Untersuchung auf lnfektionen mit Tollwut-Viren, lnfektionen mit dem Pseudowut-Virus (Aujeszky-Virus) sowie lnfektionen mit dem Hepatitis E-Virus, da es für diese Erreger das Nationale Referenzzentrum ist und die abschließende Diagnose zum Vorhandensein der angesprochenen Erreger stellt. Diese Untersuchungen führt das IZW nicht durch. Eine lnfektion mit Tollwut-Viren und/oder eine lnfektion mit dem Pseudowut-Virus wurden bisher weder in einem im Freistaat Sachsen noch in einem anderen Bundesland tot aufgefundenen Wolf nachgewiesen . Zu lnfektionen mit dem Hepatitis E-Virus liegen dezeit keine Zahlen vor. Sie werden jedoch im Rahmen wissenschaftlicher Publikationen durch das FLI bekannt gegeben. Frage 44: Was geschieht nach den Untersuchungen mit den Kadavern? Die aus dem Freistaat Sachsen stammenden Tierkörper werden nach den pathomorphologischen Untersuchungen dem SMNG für weitere morphologische Forschung zugeführt und dort eingelagert. Die Jagdbehörde kann die Aneignung des Wildes durch den Jagdausübungsberechtigten im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde auf Antrag genehmigen (S 3 Absatz 6 Satz 2 SächsJagdc). V. Wolfsmanagement in Deutschland - Gemeinsame Thesen der Ministerinnen und Minister der unionsgeführten Agrar- und Umweltministerien der Länder Frage 45: Die erste gemeinsame These der Minister der unionsgeführten Agrarund Umweltministerien der Länder lautet u.a.: ,,Die Umsetzung des europäischen Artenschutzrechts muss auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen." Welche wissenschaftlichen Grundlagen (Schlagworte, ggf. Thesenverfasser, Quellenangaben) werden konkret zur Umsetzung des europäischen Artenschutzrechts umgesetzt bzw. angestrebt ? Diese Aussage bezieht sich auf das wissenschaftliche Monitoring des Wolfsbestandes und auf wissenschaftliche Begleituntersuchungen im Zusammenhang mit der Rückkehr der Wölfe in den Freistaat Sachsen (Bundesrepublik Deutschland). Um verlässliche und belastbare Aussagen zum Wolfsbestand in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, mussen Untersuchungsmethoden angewandt werden, die wissenschaftlichen Standards genügen. Dazu zählen die deutschlandweit einheitlichen Monitoringstandards ebenso, wie die genetischen Untersuchungen und die Nahrungsanalysen. Seite 15 von 26 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UN4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 46: lnwiefern werden welche Kriterien bei der notwendigen Abwägung der Belange der Weidetierhalter einerseits und der Bedeutung der Weidetierhaltung andererseits im Hinblick auf das Wolfsmanagement in Sachsen berücksichtigt? Konflikte, die sich aus der Anwesenheit von Wölfen mit der Weidetierhaltung ergeben, sollen minimiert werden. Dementsprechend werden die Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild im Freistaat Sachsen flächendeckend beim Erwerb von geeignetem Zaunmaterial über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) unterstützt. Halter von anderen Nutztierarten können im Bedarfsfall, nach Einzelfallprüfung, ebenfalls durch Fördermittel bei der Anschaffung von geeignetem Zaunmaterial unterstützt werden. Ziel der Maßnahmen ist einerseits die Konfliktminimierung, andererseits aber auch der Erhalt der Weidewirtschaft als Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Bei Übenruindung der zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen (die sich seit dem Jahr 2008 nicht geändert haben) durch einen Wolf, entscheidet das Wolfsmanagement zugunsten der Tierhalter, die keine weitere Erhöhung der Schutzmaßnahmen vornehmen müssen und gegen den schadenverursachenden Wolf, der zum Abschuss freigegeben wird. Frage 47: lnwiefern unterstützt der Freistaat Sachsen das Ziel, ein bundeseinheitliches Wolfsmanagement zur Koordination mit den Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland zu erarbeiten? Der Freistaat Sachsen hat in der deutsch-polnischen Arbeitsgruppe mitgearbeitet, die die gemeinsamen Monitoringstandarts erarbeitet hat, die eine der Voraussetzungen für ein populationsbezogenes Wolfsmanagement sind. Gemeinsam mit anderen Bundesländern hat der Freistaat Sachsen im Rahmen der Umweltministerkonferenz den Bund aufgefordert, bundesweite Standards für den Herdenschutz und für einheitliche Vollzugshinweise im Zusammenhang mit der Entnahme von Wölfen zu formulieren. Der Bund wurde auch aufgefordert, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen voranzutreiben, um die Mitteleuropäische Tieflandspopulation im Zusammenhang bewerten und managen zu können. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Der Freistaat Sachsen arbeitet in der ad-hoc AG Wolf auf Ebene der Staatssekretäre mit. Frage 48: ln welchem Umfang bzw. zu welchem Anteil soll sich der Bund an den Kosten für Maßnahmen der Schadensprävention sowie an den Kosten für den Ausgleich von Schäden beteiligen? Die Umweltminister der Länder haben den Bund dazu aufgefordert, entsprechende Maßnahmen in die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aufzunehmen. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der GAK regelmäßig mit 60 Prozent der Mittel. Vl. Anträge für Schutzmaßnahmen und Schadensregulierung im Zusammenhang mit dem Wolf Frage 49: Wie viele Anträge für präventive Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Wölfen wurden in den Jahren 2010-2017 gestellt und wie wurden diese Anträge jeweils beschieden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln .) Seite 16 von 26 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Folgende Anträge wurden für präventive Schutzmaßnahmen vor Wölfen im Rahmen der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2007 beziehungsweise NE/2014) bearbeitet: gestellte Anträge gesamt davon bewilliqt abgelehnt zurückgezoqen 2010 12 12 2011 32 31 1 2012 71 70 1 2013 46 46 2014 49 48 1 2015 602 572 11 19 2016 382 366 11 5 2017 304 295 5 4 Frage 50: Wie viele Anträge auf Schadensregulierung im Zusammenhang mit möglicherweise durch Wölfe verursachten Schäden wurden in den Jahren 2010-2017 gestellt und wie wurden diese Anträge jeweils beschieden? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Jahr* Anzahl Anträge Bewilligungen Ablehnungen 2010 5 2 3 2011 15 11 4 2012 16 I 8 2013 10 I 2 2014 26 19 7 2015 34 30 4 2016 30 27 3 2017 42 30 12 *nach Jahr der Antragstellung, nicht Jahr des Schadens Frage 51: Wie viele Mittel zum präventiven Schutz im Zusammenhang mit Wölfen wurden in den Jahren 2010-2017 an Antragsteller ausgereicht?(Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Die in beigefügter Tabelle aufgeführten Finanzmittel wurden auf Grundlage der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (NE/2007 beziehungsweise NE/2014) zur Prävention vor Wolfsschäden an Tierhalter im Freistaat Sachsen It Jahr Aussezahlte Mittel (in T€) 2010 9,8 2011 5,9 2012 31,6 2013 22,5 2014 25,7 2015 305,7 2016 338,8 2017 258,4 Seite 17 von 26 STAATSMINISTERIUìVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 Frage 52: Wie viele Mittel wurden zur Schadensregulierung im Zusammenhang mit Wölfen in den Jahren 2010-2017 an Antragsteller ausgereicht? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Auf Grundlage eines Schadenausgleichantrags nach $ 40 Absatz 6 SächsNatSchG wurden folgende Mittel ausgezahlt. Jahr Auszahlung Schadensausgleich in T€ 2010 0,7 2011 5,0 2012 3,1 2013 3,1 2014 3,3 2015 18,1 2016 41,9 2017 13,6 Frage 53: Wie lange betrug durchschnittlich die Dauer der Bearbeitung der Anträge zum präventiven Schutz und der Schadensregulierung? Die LDS trifft die Entscheidung zur Gewährung des Schadensausgleichs auf der Grundlage der von den anderen Behörden übermittelten lnformationen. Durch die erforderliche Einbeziehung aller beteiligten Behörden dauert die Bearbeitung der Anträge auf Schadensausgleich von der Antragstellung bis zut Erstellung des Bewilligungs- beziehungsweise Ablehnungsbescheides durchschnittlich 27 Arbeitstage. Längere Bearbeitungszeiten ergaben sich auch, weil von erwerbsmäßigen Tierhaltern eine Erklärung zu De-minimis-Beihilfen eingeholt werden musste, was durch die Notifizierung der Veruvaltungsvorschrift Wolf künftig nicht mehr erforderlich ist. lm Zeitraum der Jahre 2010 bis 2017 betrug die Dauer der Bearbeitung der Anträge zum präventiven Schutz durchschnittlich 50 Tage. Zu beachten ist dabei, dass einzelne Anträge aufgrund notwendiger Zuarbeiten der Antragsteller sehr lange Bearbeitungszeiten auf,ryeisen. Zum aktuellen Stand werden circa ein Drittel der eingegangenen Anträge innerhalb eines Kalendermonats beschieden. Ein weiteres Drittel wird innerhalb von zwei Kalendermonaten beschieden. Nach drei Monaten wurde insgesamt über 97 Prozent der eingegangenen Anträge abschließend entschieden. Frage 54: Wie viele Anträge auf Schadensregulierung mussten abgelehnt werdenn weil der Betroffene die EU-beihilferechtlichen Grenzen im Rahmen der De-minimis-Regelung erreicht hatte? (Bitte nach Jahren und Landkreisen aufschlüsseln.) Es wurden keine Anträge abgelehnt, weil der Betroffene die EU-beihilferechtlichen Grenzen im Rahmen der De-minimis-Regelung erreicht hatte. Seite 18 von 26 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 55: Wie viele Anträge auf Schadensregulierung mussten in den Jahren 2010-2017 abgelehnt werden, weil der Wolf als Verursacher ausgeschlossen werden konnte? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Jahr Abgelehnte Anträge, weilWolf als Verursacher ausgeschlossen 2010 1 2011 1 2012 0 2013 0 2014 4 2015 2 2016 1 2017" 7 * einige Fälle noch nicht abgeschlossen Frage 56: Werden Schadensregulierungen auch geleistet, wenn die betroffenen Kleintierhalter (auch private) oder Nebenerwerbstierhalter keine präventiven Schutzmaßnahmen eingeleitet haben, obwohl diese Tierhalter nachweisen können, dass sich die Präventionsmaßnahmen aufgrund von zu geringer Tieranzahl oder ständig wechselnden Haltungsflächen etc. wirtschaftlich nicht rentieren? Bei der Entscheidung über den Schadensausgleich spielt es keine Rolle, welche Tieranzahl der Halter hat und ob sich Präventionsmaßnahmen für ihn rentieren. Bei Schaf- und Ziegenhaltern sowie Betreibern von Wildgattern ist der Anspruch auf Schadensausgleich an die Einhaltung der zumutbaren Vorkehrungen gegen den Schadenseintritt, das heißt Mindestschutzmaßnahmen, gebunden. Vll. Managementplan für den Wolf in Sachsen, 3. Fassung Frage 57: Welche Kriterien werden herangezogen, um eine Population von einer anderen Population abzugrenzen? (Bitte auch die wissenschaftlichen Grundlagen anführen.) Die Populationseinteilung erfolgte nach: Linnell, J., V. Salvatori, L. Boitani. 2008. Guidelines for population level management plans for large carnivores in Europe. A Large Carnivore lnitiative for Europe report repared for the European Commission (contract 070501 l2005l424162lMARlB2). Die Abgrenzung der Populationen voneinander erfolgte teilweise aufgrund von Verbreitungslücken , teils orientiert sie sich an biogeografischen Merkmalen, Habitatqualität oder Barrieren. Die Abgrenzung kann auch aufgrund ökologischer Unterschieden, unterschiedlichen Managementregimen, Konfliktleveln oder Unterschiede im Schutzstatus vorgenommen werden (Linnell et al. 2008). Frage 58: Wer legt im Allgemeinen fest, welche Rudel und Einzeltiere welcher Population zuzurechnen sind? Seite 19 von 26 STAATSMINISTERIUT\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 59: Wer legt fest, dass die in Sachsen lebenden Wölfe einer bestimmten Population zuzurechnen sind? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 58 und 59: Die Zuordnung eines Territoriums (Rudel, Paar, territoriales Einzeltier) zu einer Population erfolgt in erster Linie räumlich nach der in Linell et al. 2008 (siehe Antwort zu Frage 57) und Kaczensky et a|.2013 (siehe Antwort zu Frage 60) erfolgten Abgrenzung. Wenn es um die Zuordnung eines einzelnen lndividuums zu seiner Herkunftspopulation geht, erfolgt dies anhand der genetischen Untersuchung (siehe Antwort zu Frage 13 und 22). Frage 60: Wer überprüft in welchen zeitlichen Abständen, wann eine Population einen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat? Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), in der Bundesrepublik Deutschland der Bund, schätzen gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie alle sechs Jahre für ihr Hoheitsgebiet den Erhaltungszustand der Art auf biogeografischer Ebene ein. Dies erfolgt nach den detaillierten Vorgaben der Begleittexte zur Erstellung der FFH-Berichte für diejeweilige Berichtsperiode. Darauf aufbauend schätzt die EU den Erhaltungszustand auf Grundlage der Daten der Mitgliedsländer alle sechs Jahre auf biogeografischer Ebene flir das Gebiet der EU ein. Davon unabhängig erfolgt alle zehn Jahre eine Einschätzung des Gefährdungsstatus der einzelnen Populationen (weltweit) nach den lnternational Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) Rote Liste Kriterien. Dies wird von den verschiedenen Species Specialist Groups der IUCN durchgeführt. Für Europa wird die Einschätzung für Wolf, Bär und Luchs durch die Large Carnivore lnitiative for Europe(LCIE) vorgenommen. lm Jahr 2012 wurde durch die LCIE im Auftrag der EU ein Bericht zum Status, Management und Verbreitung von Wolf, Bär, Luchs und Vielfraß verfasst (Kaczensky et al. 2013). Darin wurden die in Linnell et al. (2008) definierten Populationen entsprechend der IUCN Kriterien bewertet. Frage 61: lnwiefern werden bei der Definition und Überprüfung des ,,günstigen Erhaltungszustandes" die gegenwärtigen Herausforderungen der Moderne wie die zunehmende Besiedelungsdichte, der Landverlust, die Eingriffe durch die Forstwirtschaft, die intensive Landwirtschaft usw. berücksichtigt? Bei der Einschätzung des Erhaltungszustandes im Rahmen der FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-Richtlinie werden neben der Populationsgröße unter anderem auch das Verbreitungsgebiet und das Verhältnis des dezeitigen Verbreitungsgebietes zum günstigen Verbreitungsgebiet betrachtet, ebenso das vorhandene Habitat und der Trend mit dem sich das Habitat voraussichtlich entwickeln wird. Bei der Bewertung des Habitates und der Zukunftsaussichten des Habitates gehen auch Faktoren, wie Besiedlungsdichte, zunehmende Fragmentierung und Landverlust mit ein. Seite 20 von 26 STAATSMINISTERIUTM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN æ Frage 62: Der Wolf kehrt in ein Deutschland zurück, das zunehmend dichter besiedelt ist und das intensiver vom Menschen bewirtschaftet wird. Gibt es vor diesem Hintergrund eine Art ,,Kapazitätsgrenze" im Hinblick auf die Anzahl der Wölfe in Sachsen und falls ja, wie wird diese definiert und welche Folgen hat ein Erreichen der Kapazitätsgrenze? Die Frage wird so verstanden, dass nach einer Obergrenze (maximale Anzahl) für Wölfe gefragt wird. Eine Obergrenze für Wölfe ist nicht definiert. Frage 63: Gibt es eine bestimmte Anzahl von Wölfen oder Wolfsrudeln, die erreicht werden muss, damit ein günstiger Erhaltungszustand angenommen werden kann? Damit sich eine Population einer nach der FFH-Richtlinie geschützten Art in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, muss sie mehrere, unterschiedliche Kriterien erfüllen. Eines dieser Kriterien ist die günstige Referenzpopulation, deren erforderliche Größe nach Linnell et al. (2008) von der EU beziehungsweise der LCIE wie folgt abgeleitet wird: Eine günstige Referenzpopulation für eine Wolfspopulation muss mindestens so groß (vozugsweise deutlich größer) sein wie (als) die MVP (Minimum Viable Population) nach den |UCN-Rote-Liste-Kriterien D (>1000 adulte Tiere) oder E (Aussterbewahrscheinlichkeit <10 Prozent innerhalb von 100 Jahren). Bei der Einschätzung des Gefährdungsstatus kommt der Verbindung einer Population mit ihren benachbarten Populationen eine besondere Bedeutung zu. Wenn diese Verbindung so stark ist, dass Zuwanderung einen signifikanten demografischen Effekt (also einen positiven Effekt auf die Geburten- beziehungsweise Sterberaten) hat, und wenn beide Populationen zusammengenommen, einen geringeren Gefährdungsstatus haben, dann kann der Gefährdungsstatus für die einzelne Population um eine Stufe herabgesetzt werden. Wird das Kriterium D für das Herunterstufen herangezogen, bedeutet dies nach Linnell et al. (2008), dass die Verbindung zwischen zwei Populationen so stark ist, dass die lmmigration der lndividuen zwischen den Populationen einen demografischen Einfluss auf diese hat. Dann würden im Prinzip 250 geschlechtsreife lndividuen ausreichen, um die Population als ,,ungefährdet" einzustufen. Umgekehrt gilt genauso: Wenn eine Population an eine andere stark abnehmende angrenzt, die eine negative Sogwirkung hat, dann kann der Gefährdungsstatus heraufgesetzt werden. Frage 64: Welche weiteren Kriterien müssen die in Deutschland lebenden Wölfe erfüllen, um als Population einen günstigen Erhaltungszustand zu erreichen und wie stellt sich die aktuelle Situation angesichts dieser Kriterien dar? Neben einer ausreichenden Populationsgröße sind für einen günstigen Erhaltungszustand nach FFH-Richtlinie auch die Besetzung des geeigneten Referenzgebietes sowie die Beibehaltung einer ausreichenden Habitatqualität erforderlich. Die mutmaßlichen Zukunftsaussichten werden ebenfalls für eine Bewertung mit herangezogen. Seite 21 von 26 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UNIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN æ ln diese fließen aktuelle und zukünftige Gefährdungsursachen mit ein. Gemäß dem letzten deutschen FFH-Bericht aus dem Jahr 2013 wird die Art Wolf in der Bundesrepublik Deutschland im Erhaltungszustand mit ,,ungünstig bis schlecht" bewertet, mit aktuell positivem Trend. Der nächste FFH-Bericht wird im Jahr 2019 erstellt. Frage 65: Welchen Schutzstatus genießt eine Population im günstigen Erhaltungszustand im Vergleich zu einer Population, die keinen günstigen Erhaltungszustand auñryeist und wie wird dieser Schutz gewährleistet? Bei einer Population im günstigen Erhaltungszustand kann der Schutzstatus herabgestuft werden (von Anhang lV der FFH-Richtlinie in Anhang V der FFH- Richtlinie). Dadurch wird Verwaltungshandeln erleichtert und die strengen Regeln zur Erteilung von Ausnahmen nach $ 45 Absatz 7 BNatSchG müssen nicht mehr berücksichtigt werden, solange die Population im günstigen Erhaltungszustand verbleibt. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, ein entsprechendes Überwachungssystem zu schaffen (Artikel 14 FFH-Richtlinie). Frage 66: Was passiert in rechtlicher Hinsicht und was ist vom Freistaat Sachsen geplant, sobald eine Wolfspopulation einen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat? Wenn eine Wolfspopulation den günstigen Erhaltungszustand erreicht hat, passiert vorerst rechtlich nichts, wenn der entsprechende Mitgliedsstaat nicht aktiv wird und eine Anderung des Schutzstatus in die Wege leitet. Artikel '19 der FFH-Richtlinie regelt den Wechsel einer Tierart von Anhang lV zu Anhang V der FFH-Richtlinie. Der Freistaat Sachsen hat zusammen mit anderen Bundesländern den Bund aufgefordert, den Arterhaltungszustand der Tierart Wolf jährlich einzuschätzen und beim Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes in Brüssel das Verfahren zur Umstufung des Schutzstatus einzuleiten. Frage 67: Auf Seite 9 des Managementplans heißt es: ,,Der Freistaat Sachsen beteiligt sich an der Entwicklung eines Rahmenplans für die Mitteleuropäische Tieflandpopulation, der in nationaler Zuständigkeit und in Abstimmung mit den entsprechenden Stellen der Republik Polen zu erstellen ist und unter anderem Aussagen zur Populationsebene, Populationsentwicklung und Populationszielgröße treffen wird." Wie hat sich der Freistaat Sachsen bislang konkret an der Entwicklung dieses Rahmenplans beteiligt und wie ist der Stand der Erstellung und ggf. Umsetzung des Plans in Zusammenarbeit mit Polen? Es wird auf die Antwort zur Frage 47 venryiesen. Frage 68: lm Managementplan unter Punkt 3.5 heißt es, dass Hybride unerwünscht sind und eliminiert werden. lst hiervon jeder Wolfs-Hund- Mischling erfasst, unabhängig vom Hybridisierungsgrad? Es ist unter dem angegebenen Punkt nicht klar definiert, auf welchen Hybridiserungsgrad sich die Formulierung bezieht. Bislang handelte es sich bei den in die Bundesrepublik Deutschland nachgewiesenen Wolfs-Hund-Mischlingen um Hybriden der ersten (F1 )-Hybridengeneration. Seite 22 von 26 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Da über die neuen Genomuntersuchungen auch mehrere Rückkreuzungsgenerationen erfasst werden können, wäre eine Entnahme prinzipiell auch bei Rückkreuzungen (zum Beispiel der ersten oder zweiten Rückkreuzungsgeneration) zum Wolf denkbar. Eine Entnahme von Tieren mit Spuren weiter zurückliegender Hybridisierung (lntrogression) wird aus fachlicher und praktischer Sicht nicht als sinnvoll erachtet. Es ist davon auszugehen , dass ein Großteil aller Wölfe, Wildschweine oder Wildkatzen weltweit geringe Spuren ihrer domestizierten Formen im Genom tragen (siehe zum Beispiel die schwarzen Wölfe Nordamerikas). Der Begriff Hybrid kann sich aus fachlicher und praktischer Sicht nur auf Hybridiserungsereignisse der letzten wenigen Generationen beziehen. Frage 69: Falls die vorhergehende Frage bejaht wird, wie ist der Konflikt mit den Bestimmungen des Artenschutzrechtes (Nr. 4 der Erläuterung zur Anlage I der BArtSchV), nach der Hybride geschützt werden, aufzulösen? Wolf-Haushund-Hybriden sind aus Artenschutzgründen in der Wolfspopulation uneruvünscht. Der Schutz dieser Tiere in den ersten Generationen nach dem Artenschutzrecht stammt aus dem Handelsrecht und soll dazu dienen, die Reinform der Art davor zu schützen, als vermeintlicher Hybride doch gehandelt zu werden. Daher braucht es für die Entfernung von Hybriden aus der Natur in Populationen, die dem Anhang lV der FFH-Richtlinie unterliegen, eine Ausnahmegenehmigung nach Artikel 16 der FFH-Richtlinie, so wie es auch für die Entnahme eines Wolfes erforderlich wåre. Frage 70: Falls Frage 68 verneint wird, ab welchem Hybridisierungsgrad ist ein Hybride ,,unerwünscht" und wie wird dieser Hybridisierungsgrad definiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 68 verwiesen. Die Frage kann aus wissenschaftlicher Sicht nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden. Primär sollte es im Management darum gehen, F1-Hybriden aus der Population zu entnehmen, um die weitere Einkreuzung von Hundemerkmalen in die Wolfspopulation zu verhindern. Frage 7l: Gibt es Hinweise, die auf eine Hybridisierung der in Sachsen lebenden Wölfe schließen lassen und falls ja, in welchem Umfang? Durch die intensiven Untersuchungen mit unterschiedlichen Markersystemen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft kann ausgeschlossen werden, dass es sich bei den in Sachsen vorkommenden Wölfen um Wolf-Hund-Hybriden handelt. Der letzte bekannte Hybridisierungsfall im Freistaat Sachsen trat im Jahr 2003 auf. Durch das umfassende genetische Monitoring der Wölfe im Freistaat Sachsen, das kontinuierlich durchgeführt wird, kann sichergestellt werden, dass neue Hybridisierungsereignisse festgestel lt werden würden. Auch wenn einzelne Wolf-Hund-Hybriden aus Tschechien (dort wurde im Jahr 2016 ein Fall von Hybridisierung vom Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen zusammen mit tschechischen Fachkollegen genetisch nachgewiesen) oder aus Thüringen (dort wurde im Jahr 2017 ein Fall vom Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen genetisch nachgewiesen) einwandern und sich eine Zeit lang unbemerkt im Freistaat Sachsen aufhalten würden, würden sie durch das oben erwähnte intensive Monitoring spätestens, wenn sie territorial werden, entdeckt werden. Seite 23 von 26 STAATSMINISTERIUì\4 FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 72:. Wer ist letztendlich verantwortlich für die Feststellung und Entnahme von vermeintlichen Hybriden? lm Freistaat Sachsen ist das SMNG mit der Koordinierung des Monitorings und der Fachberatung der Behörden beauftragt, im Unterauftrag LUPUS. Diese lnstitutionen liefern gemeinsam mit dem Senckenberg lnstitut für Naturschutzgenetik in Gelnhausen, das die genetischen Untersuchungen durchführt, die Fachexpertise bei der Feststellung von Hybriden. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Entnahme und auch die Durchführung der Entnahme obliegen dem jeweiligen Landkreis. Frage 73: lm Managementplan unter Punkt 5.6 mit Verweis auf das Schaubild 8.5.2. wird der Ablauf beim Auffinden hilfloser, kranker oder verletzter Wölfe geregelt Wie wird gewährleistet, dass die zuständige Stelle außerhalb der Öffnungszeiten und an Wochenenden sowie Feiertagen der Aufgabe nachkommt, einen Tierarzt zu benennen, der das Tier am Fundortzu untersuchen und zu begutachten hat? FrageT4= Wie wird gewährleistet, dass die zuständigen Stellen außerhalb der Offnungszeiten und Erreichbarkeiten schnell über das weitere Vorgehen entscheiden wie beispielsweise bei empfohlener Euthanasie des Wolfes - ohne dass das Tier unnötig leiden muss? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 73 und 74: Die Landratsämter und Kreisfreien Städte haben Rufbereitschaften im Zusammenhang mit dem Wolf eingerichtet. Die Leitstellen der Polizei sind über die entsprechenden lnformationswege informiert, sodass eintreffende Meldungen schnellstmöglich bei den Verantwortlichen auflaufen. Parallel dazu hat LUPUS von den Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Bergen von verletzten oder toten Wölfen, bei verletzten Wölfen im Zusammenwirken mit einem Tierazt, erhalten. Wenn verletzte Wölfe aufgenommen werden, werden diese vom niedergelassenen Tierazt oder vom Tierarzt im Naturschutztierpark Görlitz untersucht. Noch lebende Wölfe sollen schnellstmöglich am Unfallort aufgenommen und einer Untersuchung zugeführt werden. Nach der Untersuchung gibt der Tierazt die Empfehlung , ob eine Behandlung des Tieres erfolgversprechend ist, oder ob das Tier getötet wird. Der Vollzug wird dann mit behördlicher Genehmigung durch den Tierarzt vorgenommen . Frage 75: Woher kann ein Betroffener, der einen hilflosen Wolf auffindet(2.8. Autounfall), die lnformation beziehen, welcher Tierarzt und welche Behörde wie zu kontaktieren ist? Frage 76: G¡bt es Notfallkontakte oder Notfallnummern, die in solch einer Situation (vorhergehende Frage) weiterhelfen können? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 75 und 76: Betroffene melden sich über die Notfallnummer der Polizei oder über die Bereitschaftsnummern der Landratsämter. Die den Anruf entgegennehmenden Stellen veranlassen dann alles Weitere. Seite 24 von 26 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND TANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN# FrageTT: Was droht einem Betroffenen, der einen hilflosen Wolf auffindet, es mangels lnformation versäumt, die zuständige Behörde zu informieren und das Tier schließlich verstirbt, obwohl es hätte gerettet werden können? Der Betroffene begeht weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit. Wer einen hilflosen Wolf auffindet, ist nicht dazu verpflichtet, dies zu melden. Der Betroffene verstößt auch nicht gegen das Tierschutzgesetz, da das Tierschutzgesetz Unterlassungen nur dann erfasst, wenn den Unterlassenden eine Garantenpflicht trifft. Das ist bei einer Person, die einen hilflosen Wolf auffindet, nicht der Fall. Frage 78: Nach welcher Norm ist es Beamten des Polizeivollzugsdienstes gestattet, aufgefundene, infolge eines Wildunfalls schwer verletzte Wölfe, die voraussichtlich binnen kürzester Zeit qualvoll verenden, zu töten und welche Voraussetzungen müssen für eine ,,erlaubte Nottötung" eines Wolfes erfüllt sein? Der Polizeivollzugsdienst ist nach dem sächsischen Polizeigesetz nicht befugt, einen schwer verletzten und nicht überlebensfähigen Wolf, der Schmezen erleiden muss, zu töten. Der Wolf ist gemäß $ 7 Absatz 1 Nummer 14 a) und b) BNatSchG eine strenggeschützte Art, die nach $ 44 Absatz I BNatSchG nicht getötet werden darf, sofern nicht gemäß Absatz 7 die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde eine Ausnahmeregelung erteilt hat. Eine generelle Ausnahmeregelung für den Polizeivollzugsdienst zur Tötung eines Wolfes, um ihn vor vermeidbaren Schmerzen und Leid zu bewahren (vergleiche Regelung in $ 23 Absatz 1 SächsJagdG), ist im Gesetz nicht geregelt. Die Polizei kann lediglich im Wege der Amts- oder Vollzugshilfe für die zur Tötung Berechtigten (beispielsweise Jagdberechtigte oder Veterinäre) auf deren Anweisung einen Wolf töten. Frage 79: Sind die im Schaubild Punkt 8.5.1, aus dem Managementplan für den Wolf in Sachsen der 3. Fassung eingezeichneten Pfeile auf der linken Seite so zu verstehen, dass die im IZW und SMNG gefundenen Untersuchungsergebnisse an das jeweils zuständige Landratsamt weitergeleitet und dort gesammelt werden? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 20 und 40 venryiesen. Frage 80: Werden die sächsischen Wölfe besendert oder mit Kameras ausgestattet ? Falls nicht, ist dies für die Zukunft geplant? (Bitte aufschlüsseln nach Tier, Zeitraum, Art der Dokumentation, ggf. Ergebnisse.) Derzeit sind keine Wölfe im Freistaat Sachsen besendert. Es wird an einem Besenderungsprogramm für den Freistaat Sachsen gearbeitet. Seite 25 von 26 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl* Frage 8l: Welche Erkenntnisse liegen tiber die praxiserprobte Anwendung und die Wirksamkeit von Vergrämungsmaßnahmen vor? Es gibt international bisher nur wenig Erfahrung mit der Vergrämung von Wölfen. Einzelne Vergrämungsversuche mit Gummigeschossen gab es im Yellowstone Nationalpark in den USA (Smith & Stahler 2003) und in Schweden (Frank 2016). Allerdings lassen diese wenigen Versuche keine allgemeingültigen Aussagen über die Effektivität von Vergrämungsmaßnahmen zu. Aus dem Freistaat Sachsen liegen keine systematisch bewertbaren Erfahrungen hinsichtlich der Wirksamkeit von Vergrämungsmaßnahmen vor. Frank J. 2016. Nära vargar. Rekommendationer för hantering av situationer med vargar nära bos-tadshus eller männlskor. [Empfehlungen für den Umgang mit Situationen mit Wölfen in der Nähe von Wohngebäuden oder Personenl. Viltskadecenter (lnstitutionen för ekologi, Sveriges Lant-bruksuniversitet): 32 S. Smith, D. & Stahler, D.E. (2003): Management of Habituated Wolves in Yellowstone National Park: 17 S. M ndli Grüßen Thomas midt Seite 26 von 26 2018-08-17T12:26:27+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes