SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATS MINISTERIUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1333 Thema: Verwendungsnachweis Evangelischer Kirchentag 2011 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Für die Durchführung des 33. Deutschen Evangelischen Kirchentages 2011 in Dresden stellte der Freistaat Sachsen 5 Mio. Euro aus dem Haushalt des Kultusministeriums zur Verfügung. Der Bewilligungszeitraum endete am 30.06.2012. " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Für welche konkreten Ausgaben wurde die durch den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellte Summe für den 33. Evangelischen Kirchentag laut Verwendungsnachweis ausgegeben? Frage 2: In welcher Höhe wurde der Kirchentag 2011 laut Verwendungsnachweis durch Eigenmittel, Drittmittel und Spenden finanziert? (Bitte auflisten.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das SMK als Bewilligungsbehörde hat die nachgewiesenen Gesamtausgaben des Verwendungsnachweises für den 33. Deutschen Evangelischen Kirchentag geprüft. Der 33. Deutsche Evangelische Kirchentag e. V. hatte alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung wurde festgestellt, dass die gezahlte Zuwendung für die Vorbereitung , Durchführung und Abwicklung des 33. Deutschen Evangelischen Kirchentages zweckentsprechend verwendet wurde. Seite 1 von 2 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141 .50-60/1333/2 Dresden, 1. r, Zo /, Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium tOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, B STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS ~SACHSEN Die durch den Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellte Summe von 5,5 Mio. € diente dabei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen des 33. Deutschen Evangelischen Kirchentages insgesamt, es erfolgte keine Einzelförderung bestimmter Veranstaltungen. Der Nachweis der Verwendung erfolgte entsprechend des Zuwendungsbescheides in Form eines einfachen Verwendungsnachweises, so dass die Vorlage von Belegen nicht erforderlich war. Auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs. 5/10055 wird ergänzend hingewiesen. Frage 3: Welche weiteren finanziellen, personellen und sachlichen Leistungen wurden dem Kirchentag 2011 durch den Freistaat Sachsen zur Verfügung gesteilt ? Die Staatsregierung hatte Ehrengäste des 33. Evangelischen Kirchentages in Dresden zu einem Empfang geladen. Weiterhin haben Mitarbeiter der Staatsregierung die Geschäftsführung des Kirchentages bei der Vorbereitung der Veranstaltungen beraten. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 2 von 2 2015-05-08T12:24:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes