STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSIVIINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 1005'10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Kagelmann (LINKE) Drs.-Nr.: 6/13336 Thema: Geruchsbelästigung durch Gülle - Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lm Ort Lercha (Landkreis Meissen) kam es durch die Ausbringung von Gülle an drei Tagen im April 2018 zu einer massiven Geruchsbelästigung der Bürgerinnen und Bürger. Eingereichte Beschwerden wurden von den zuständigen Ämtern mit Verweis auf die geltende Düngeverord n u ng beantwortet." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welcher Technik erfolgte die Ausbringung von Gülle nahe des Ortes Lercha, die zu den außerordentlichen Geruchsbelästigungen der Bürgerinnen und Bürger geführt hat? Frage 2: Zu welcher Frucht wurde die Gülle nahe des Ortes Lercha, die die außerordentliche Geruchsbelästigung herbeigeführt hat, ausgebracht? Frage 3: Erfolgte nach Eingang der Beschwerden über die außerordentliche Geruchsbelästigung durch die Bürgerinnen und Bürger von Lercha eine Vor-Ort-Kontrolle durch die zuständige Behörde, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht? Frage 4: Wurde nach Eingang der Beschwerden über die außerordentliche Geruchsbelästigung durch die Bürgerinnen und Bürger von Lercha durch die zuständige Behörde das Gespräch mit dem landwirtschaftlichen Betrieb geführt, wie die Geruchsbelästigungen abgestellt werden können? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 ïelefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. Mai 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t148 oresden,s.o 8,¿olî s¡mu1+ oh ruluñturñN.tu tr rôrkhbbhb$wturUtrMlt u.d Nd&i¡ñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erre¡chen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am K0nigsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: B¡tte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugang für elektronisch signierte sowie fur vêrschlüsselte elektronische Dokumente (Ð o) (f, o) ----- o Seite I von 2 STAATSMINISTERIUIVI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Bei der für den düngerechtlichen Vollzug im Freistaat Sachsen zuständigen Behörde sind durch die Bürgerinnen und Bürger von Lercha keine Beschwerden über die außerordentliche Geruchsbelästigung eingegangen. Am 12. April 2018 erfolgte zu diesem Sachverhalt bei der lnformations- und Servicestelle Großenhain des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ein telefonischer Anruf eines Stadtratsmitgliedes aus Meißen. Er informierte auf Grundlage bei ihm eingegangener telefonischer Anrufe von Anwohnern über eine Geruchsemission in der Nähe des Ortes Lercha, die vermutlich von einer Gülleaufbringung stammt und bat um Auskunft , ob dies durch die Bürgerinnen und Bürger zu dulden sei und diese vorher über die Gülleaufbringung informiert werden müssen. Das Stadtratsmitglied erhielt durch den zuständigen Mitarbeiter der lnformations- und Servicestelle Großenhain des LfULG eine Erläuterung der rechtlichen Grundlagen zur Aufbringung von Düngemitteln anhand der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass keine Unterrichtungspflicht des Landwirtes gegenüber den betroffenen Anwohnern bestehe. Zu diesem Sachverhalt fand keine Vor-Ort-Kontrolle und kein Gespräch mit dem landwirtschaftlichen Betriebsinhaber durch die zuständige Behörde statt. Auf Grundlage des Telefonates mit dem Stadtratsmitglied ergaben sich keine Anhaltspunkte für einen düngerechtlichen Verstoß beziehungsweise konnte kein bestehender Handlungsbedarf zur Abwendung düngerechtlicher Verstöße festgestellt werden. Daher liegen der Staatsregierung keine Kenntnisse vor, mit welcher Technik und zu welcher Frucht die Ausbringung von Gülle nahe des Ortes Lercha an dreiTagen im April 2018 erfolgte. Frage 5: Wie kann künftig die Kommunikation zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Bevölkerung verbessert werden, um Konflikte dieser Art zu verhindern? Um Konflikte dieser Art zu verhindern, weisen die Mitarbeiter der für den Vollzug des Düngerechtes im Freistaat Sachsen zuständigen Vollzugsbehörde in lnformationsveranstaltungen oder Fachrechtsberatungen die Landwirte darauf hin, dass insbesondere die Aufbringung organischer Düngemittel, wie Gülle, besonders verantwortungsvoll erfolgen soll, um Geruchsbeeinträchtigungen auf das unvermeidliche Maß zu reduzieren. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2018-05-31T13:11:16+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes