STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13341 Thema: Pilotprojekt eines so genannten „AnKER-Zentrums" in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Berichterstattung der Sächsischen Zeitung (https://www.szonline .de/sachsen/sachsenerrichtet-ankerzentrum-fuer-asylbewerber- 3931061.html) will der Freistaat Sachsen bald ein so genanntes An- KER-Zentrum für Geflüchtete errichten. Dieses Projekt der Bundesregierungs -Koalition sieht vor, dass Geflüchtete bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens in dieser Einrichtung bleiben müssen, von wo sie dann entweder in Kommunen verteilt oder abgeschoben werden. Sachsen will sich laut Aussagen des Innenministers bereits an der Pilotphase beteiligen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann soll der „AnKER-Pilotversuch in Sachsen starten und wo soll die entsprechende Einrichtung errichtet werden? Frage 2: Entsprechend welcher Rechtsgrundlage wird das sächsische „An- KER"-Zentrums betrieben werden? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/42/147 Dresden, 5. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Laut Pressemitteilung des SMI vom 26.3.2018 plant der Freistaat durch Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes „eine längere Wohnsitzverpflichtung in den zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) des Freistaates" umzusetzen . Danach sollen „Asylbewerber aus Ländern mit geringer Bleibeperspektive so lange in einer der insgesamt neun landeseigenen Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, bis ihr Asylverfahren abgeschlossen ist und bei Ablehnung die Ausreise vollzogen wird". Wie wird sich das Pilotprojekt eines „AnKER"-Zentrums in Sachsen in der konkreten Ausgestaltung von der angekündigten längeren Wohnsitzverpflichtung in den EA für bestimmte Gruppen von Geflüchteten unterscheiden bzw. werden beide Regelungen/ Einrichtungen parallel nebeneinander existieren ? Frage 4: Inwiefern ist geplant sowohl Familien mit Kindern, schutzbedürftige Personen nach Artikel 21 EU -Aufnahmerichtlinie oder LGBTIQ-Personen vom Aufenthalt im so genannten „AnKER"-Zentrum oder von der verlängerten Wohnsitzverpflichtung in den EA auszunehmen? Frage 5: Auf welcher Basis erfolgt die Finanzierung der so genannten „AnKER-Zentren" und wird es für den Pilotversuch finanzielle Zuwendungen des Bundes geben? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Zu der im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbarten Einrichtung der AnkER-Zentren erfolgten erste konzeptionelle Überlegungen zwischen Bund und Ländern. Zunächst sind im Rahmen eines Pilotprojekts Abstimmungen zur Planung und Umsetzung insbesondere mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erforderlich. Erst im Anschluss können ressortübergreifende Planungen und Abstimmungen der notwendigen Schritte zur Umsetzung der Konzeption in Sachsen erfolgen. Die Pilotprojekte der AnkER-Zentren sollen auf der Basis des derzeit geltenden Rechts etabliert werden. Dies ist Gegenstand der derzeit laufenden Beratungen mit dem BMI. M?t' r uncllich Grüßen P of. Dr. Roland Wöller Freistaat SACH SEN Seite 2 von 2 2018-06-05T10:14:21+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes