STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13342 Thema: Nachfrage zur Drs. 6/12958: Familientrennungen durch Abschiebungen 1. Quartal 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Dem Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. liegen Informationen zur Abschiebung eines Menschen pakistanischer Staatsbürgerschaft in der Nacht vom 16. auf den 17. Januar vor. Zielland der Abschiebung war Pakistan. Der Mensch ist mit einer Frau deutscher Staatsbürgerschaft verheiratet. Der von den Behörden zunächst erhobene Vorwurf der ‚Scheinehe' war zum Zeitpunkt der Abschiebung bereits fallengelassen worden. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wird diese Familientrennung in der Antwort des Innenministeriums in der Drs. 6/12958 nicht erwähnt? In der Fragestellung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12958 wurde ausdrücklich der Umfang der Beantwortung vorgegeben. Danach soll sich der „... Familienbegriff .... auf Eltern und Kinder, alleinstehende Elternteile mit Kindern sowie unverheiratete Eltern mit Kindern beziehen". Die Nachfrage bezieht sich dagegen auf die Abschiebung eines Menschen pakistanischer Staatsbürgerschaft, der mit einer Frau deutscher Staatsbürgerschaft verheiratet ist. Eine solche Trennung von Eheleuten ohne abzuschiebende Kinder war von der Fragestellung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12958 ausdrücklich nicht erfasst. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/148 Dresden, 5. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Kategorisiert das Innenministerium die Trennung von Ehepartner*innen als Familientrennung ? Artikel 6 des Grundgesetzes unterscheidet Ehe und Familie. Sie werden gleichbehandelt , soweit es rechtlich geboten ist. Eine pauschale Kategorisierung ist nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 3: Hält das Innenministerium nach wie vor daran fest, bei Familientrennung zwischen spontan und geplant durchgeführten Trennungen zu unterscheiden wie in der Antwort auf die Frage 2 in Drs. 6/9541 ersichtlich wird und unter welche Kategorien fallen jeweils die vom Innenministerium angegebene und die vom Flüchtlingsrat dokumentierte Trennung? Eine statistische Erfassung erfolgt weiterhin nur in den Fällen, in denen eine Familientrennung unmittelbar während des Vollzuges einer Familienabschiebung erforderlich wird. Weitergehende statistische Erfassungen zu Abschiebungen werden aus Gründen des erhöhten Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Fragen 1 und 2 verwiesen. undliche Grüßen Prof. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-06-05T10:16:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes