STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 0'1076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Ðr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRUNE) Thema: Militärische Tiefflüge in der Sächsischen Schweiz Drs.-Nr.: 6113347 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Vorbemerkung: Anwohnerinnen und Anwohner berichteten, dass am 24.04. 2018 gegen 15.15 Uhr ein militärischer Tiefflieger Bad Gottleuba und die Kurklinik in Richtung Elbsandsteingebirge in sehr geringer Höhe mit massivem Lärmpegel überflog." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung zum o.g. Vorfall? Von der Nationalparkvenrualtung (NLPV) Sächsische Schweiz wurden am 24. April 2018 um 15:14 Uhr zeitgleich zwei Kampfflugzeuge im Tiefflug über dem Elbtal in Richtung Tschechien und anschließendem Rückflug registriert (siehe Anlage 1). Frage 2: Welchen Anstrengungen hat die Staatsregierung unter, nommen, um die Reduzierung der militärischen Tieffli,ige in der Sächsischen Schweiz insbesondere im Gebiet des Nationalparks sowie insbesondere während der Brutsaison zu bewirken und welche Ergebnisse hatten diese Anstrengungen? Am 12. Màrz 2015 fand auf lnitiative des damaligen Bundestagsabgeordneten Herrn Brähmig eine ötfentliche lnformationsveranstaltung zu Flugbetrieb und Tiefflügen in der Sächsischen Schweiz in Bad Schandau statt. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen lhre Nachricht vom 8. Mai 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t152 Dresden, t/, Ob .lolt s¡mu1+ -r -(cr -o 0h zu¡u¡brnld¡tu Ôr gór*hihhlnLbdwft r unrltu¿ Ndehñ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplåtze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Kein Zugang fúr elektron¡sch signierte sowie ftir verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSIVI I N I STERI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Darauf aufbauend gab es am 25. Juni 2015 ein Treffen im Luftfahrtamt der Bundeswehr , bei dem der Leiter der NLPV ein Gespräch mit Verantwortlichen der Flugbetriebs - und lnformationszentrale (FLIZ) führen konnte. Als Maßnahmen wurden unter anderem abgestimmt: Prüfung der Berücksichtigung von zeitweiligen Vogelbrutschutzzonen bei militärischen Hubschrauberoperationen im Nationalpark (dazu wurden übersichtskarten der regionalen Europäischen Vogelschutzgebiete/SPA ,,Nationalpark Sächsische schweiz", (Nr. 57), ,,Elbtal zwischen schöna und Mühlberg" (Nr. 26) und ,,Linkselbische Fels- und Waldgebiete" (Nr. 58) übergeben). Hinweis an Beschwerdeführer, die sich bei der Leitung des Nationalparks über militärischen Flugbetrieb beschweren, sich direkt an die E-Mail-Adresse der Flugbetriebs- und lnformationszentrale im Luftfahrtamt der Bundeswehr zu wenden: FLIZ@bundeswehr.orq. Seitens der NLPV und mit Unterstützung des damaligen Bundestagsabgeordneten Herrn Brähmig wurde das Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) um eine wohlwollende Prüfung von zwei Themenkreisen gebeten (siehe Anlage 2): - Verzicht von Tiefflügen in den festgesetzten Vogelschutzgebieten der Nationalparkregion Sächsische Schweiz oder zumindest ein jahreszeitlicher Verzicht auf Tiefflüge während der Brut- und Aufzuchtphase, Wunsch, die Naturschutzbehörde im Voraus über geplante militärische Luftübungen in der Nationalparkregion zu informieren, um kuzfristig artenschutzfachliche Risiken prüfen und gegebenenfalls Alternativen anbieten zu können. ln ihrem Antwortschreiben an den damaligen Bundestagsabgeordneten Herrn Brähmig vom 3. Juni 2015 (siehe Anlage 2) bal die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. von der Leyen, um Verständnis, dass ein Verzicht auf Tiefflüge nicht mit den militärischen Erfordernissen vereinbar ist. Anmeldungen von militärischen Luftübungen erfolgten seither keine. Frage 3: Wie viele Beschwerden und Nachfragen aus der sächsischen Bevölkerung bezüglich Über- bzw. Tiefflüge militärischer Flugzeuge über der Sächsischen Schweiz und insbesondere über dem dortigen Nationalpark sind zwischen 2015 und 2018 pro Jahr bei der Nationalparkverwaltung und bei anderen Behörden des Freistaates Sachsen eingegangen? lm Zeitraum zwischen den Jahren 20'15 und 2018 gingen 43 Beschwerden und Nachfragen bezüglich Über- beziehungsweise Tiefflügen militärischer Flugzeuge über der Sächsischen Schweiz bei der NLPV ein (siehe Anlage 1). Seite 2 von 3 STAATSNIINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die in der Anlage aufgeführten Flüge von Kampfflugzeugen sowie Militärtransportern und Helikoptern in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz sind Zufallsbeobachtungen , ergänzt durch einzelne lnformationen Dritter an die NLPV, das heißt sie stellen nur ein unvollständiges Bild der Sachlage dar. Frage 4: Welche Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen des Luftverkehrsrechts (insbesondere Bestimmungen zut sicherheitsmindesthöhe ) sowie die sogenannten freiwilligen Beschränkungen der Luftwaffe im Bereich des Nationalparks sächsische schweiz sind der staatsregierung bekannt und in welchen Fällen haben die Nationalparkverwaltung oder der Freistaat sachsen mit welchem Ergebnis Anzeige beim Luftwaffenamt der Bundeswehr erstattet? lm Zeitraum zwischen den Jahren 2015 und 2018 wurden acht Anfragen an das Luftfahrtamt der Bundeswehr zur Prüfung militärischer Tiefflüge gegeben beziehungsweise angezeigt. Alle Anfragen und Anzeigen wurden durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr geprüft und beantwortet. Dabei wurden ÜberftUge in Höhen von 150 bis 200 Metern über Grund bestätigt, zugleich aber auch festgestellt, dass damit nach den vorliegenden Daten die flugbetrieblichen Bestimmungen eingehalten wurden. ln einem Fall (8. Juni 2016) verliert sich aufgrund der geländebedingt ungenügenden Radarabdeckung das Radarsignal von zwei Kampfflugzeugen im Bereich Wehlen in einer Höhe von 647 Fuß(- 195 Meter über Grund) und wird erst fünf Minuten später wieder erfasst. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Anlagen: 2 t Seite 3 von 3 tubf 4 Nmorunup¡nr- UND FoRSTAMT SÄcHSrscHE SCHWEIz ll.{-{lE/ 0s/2018 Tiefflüge von Kampfflugzeugen in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz Datum Zeil Ort (Gebiet) Bemerkungen 10.04.15 09:04 Brand-Aussicht Anzeige 21.04.15 15:04 Elbtal sehr tief 24.04.15 10:56 Elbtal 04.05.15 15:58 Elbtal 19.05.15 10:39 Elbtal 16.06.15 11:15 Polenztal Anzeige (,,ockerfarbige bis braune Wolke") 30.06.15 nach'16 Uhr Rauenstein - Dreifreundestein 02.07.15 10:53 Elbtal, sehr tief 2 Kampfflugzeuge 15.O7.15 10:40 Elbtal 03.08.15 15:-52 Gohrlsch 2 Kampfflugzeuge, sehr tief (unterh. Lilienstein -Plateau) 04.08.15 '10',2O 11.08.15 '15:23 Bastei, Rathewalde 01.09.15 10:57 Elbtal 15.09.15 15:58 Elbtal 16.09.15 '10:47 Hohnstein ehem. Bhf. - Brand 2 Kampfflugzeuge, sehr liet, Anzeige 12.11.15 11:23 Elbtal 18.05.16 15:54 Elbtal 06.06.'t6 15:15 Elbtal 08.06.16 10:40 Elbtal (unterh. Festung, um Lilienstein, Höhe: Mönch-Felsfuß) 2 Kampfflugzeuge, sehr liet - mehrere Anzeigen 30.06.16 10:50 Elbtal 09.08.'16 10:06 Pirna 16.08.16 11:00 Stadt Wehlen 03.03.17 10:.28 Elbtal 17.03.17 10:52 Elbtal 29.03.17 10:35 Elbtal (Richtung Hohe Skaße) NAToNALPARK- UND FoRSTAMT SÄCHSISCHE SCHWEIz I Lirit-J I¡i*al Iter I 0s/20r8 06.04.17 13:37 Elbtal 05.07.17 11:13 Felsenbühne Rathen, Elbtal Höhe GroßerWehlturm 30.08.17 16:00 Bastei 3 Kampfflugzeuge 12.O9.17 16:-12 Elbtal 10,01.18 '15:01 Elbtal 31 .01 .18 15:10 Elbtal Mär¿2018 Elbtal 24.04.18 15:14 Elbtal *CZ+zurück 2 Kampfflugzeuge, tief NAnoNALpARKVERWALTUNG SÄcHSrscHE ScHwErz ì-/ I 05l20rB Flüge von Militärtransportern und Helikoptern in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz Datum Zeit Ort (Gebiet) Tvp Bemerkungen 11.03.15 9:10 / ca. 15:00 Elbtal (Bad Schandau) Bundespolizei (EC) 18.03.15 gg. 10:30 NLP (Bärfangwände, Zeughaus , Böses Horn) großer Militår-Hubschrauber, dunkel sehr tief über besetzte Horste von vom Aussterben bedrohten Vögeln 09.04.15 15:59 NLP (Pionieniveg + Polenztal ) VETMUII. TRANSALL C-1 60 (große Heckklappe deutlich sichtbar) sehr tief, Anzeige 17.05.15 11:13 CZ+lsç¡¿nd + Richterschlüchte * Richtung Elbtal BP, dunkelblau (EC-135) vor besetztem Wanderfalkenhorst , Fofo Anfrage BP-Direktion Pima 15.06.15 '15:08 Festung-NP*Lohmen TRANSALL C-160 sehr tief (ca. 100m) 25.06.'t5 17:45- 19:00 Basteigebiet, Gohrisch (17:53) TRANSALL C.160 nicht so tief wie sonst 30.06.15 20:36 Elbtal SAR (Bell UH -1 D) 07.08.17 11:O4 Lilienstein wahrscheinlich TRANSALL 150-200m, Anzeige 18.04.18 15l.37 Lilienstein wahrscheinlich TRANSALL Plateauhöhe, Anzeige 14.05.18 11:18-11:30 Bad Schandau Militärhubschrauber r4a/ay ¿ Klaus Brätunig . Mirglied dcs Ðeutschs¡ Bunãtsnges , f or,rilzcn{1 acr Gruppo der Vcrtrf obonmlA.ussiedler und deutschBn Mfnderheiten dcr @U/CSU.Bundcstagsfraktion Stellv. Vorsileend¡r des Ar¡sschussc€ ñr fou¡iñr,s Md8 Bundesminísterit¡n BrÐdesministerin dcr t. ll0ltBqlto del Verteidigung (BMyc) I l0l I Bcdin Platz der Rcpubtik tTol: (Ojø\227 -?SZA3Fax: (090)zZ7 -76 Sg5 E¡naíl: hlaos.bn"r"ni g@bundcstag.de lVahlkreis Klaru Erähmig Maxím-Corki-Sh. 1 01796 Pim¿ rel: (03J01) 44 64 7sFâx: (03501t4464.Ìz Email: klare.bra chmig.*þbundcstag.dc Dorfplab t 0 i 705 Freit¡l-pest€n¡¡iÞ, Tel: (0351) 6 5s j6 3jl¿x; i0351) 6 58 jó 3? Email: (laus,braeùntg.wk@bundesag, de Berlin,4. Mai 2015 sTs590 Frau Ursula von der Leyen MdB -persödich - Stauffenbergsb. 1B 10785 Bertin Mllitiirl¡che Tiefflüge über der Sächsischen schrveíz / I¡¡fovera.ustaltung am 12.03,201s SohrgeehrteFrauBundesmiaistvár,, l-U Áârø'* 4- o4. %, bezugnehmend auf dÍe gut bezuchte Infove¡anstaltung zum \\ema Miliürtschc Tíefilüge überder sä¿hsíschen schwelz vom L2. Mí;l:.2015 in Bad Schåndau wollte ich ein Thema aufgreifon, dass sich.während d.er offenen Diskussion herausgebildet hat. ln eine'n A¡tikel der sächsisohen Zeihng am Tag nach dü Veranstaltung wurde leider derHinweis der Bundeswehr vergesse,n, da.ss die Nationalparkverwaltung per Mitteilung übsrBrutzeiten informieren soll. oberst vergin hatte in Aussohicht gestelit, dass dies ". a. i* Bereich dds Brutþebiets der Großtappe (Elbe/lrzfagdeburg) seit Jah¡en zu einem Einstellen der Fhlge in der Brutzeit gefüLrt habe. kn Nachgang zu de,r Vsranstattung in Båd Schandau hat sich jetzt emeut der Leitor der NationalparkvenvaltEg, Hen Dr. Dietrich BuÍter, sch¡iftlioh an rnich gewandt (sieho Aalage). In seinãtr Sch¡eiben wsist er auf die Risiken unri Auswirkungeir der miiit¿irischen Tieffitige-auf die geschüEton Tierail€n hitr und bitet um eine wohlwollende prü'firng in zwei Thenenk¡ãsen: 1' Zunr einen der Verzicht von Tieffiügen in festgesetaten Vogelschutzgebieten der Nationalparhegion Sächsisohe Sohweiz odor a¡nindest eín jalneszeitliche¡ Vsrzicht auf Ticfflüge in der Brut- und Aufruchçhase. 2, WeiterLin wird de,r Wu¡sch dazu geäußert, dass die Natr¡rschutzbehörde inVoraus über geplantg militÉirische Luftübuugen in dø Naiionalparkregion informjert wird. Es können so kurrfristige afenschukfachliohe Risiken überprüft und gegebenenfalls Altsrnativen angeboton werden, 1 Angesichts der Wichtigkeit der militärischer'¡ Luftüburigeu für die nationale Sichffheir ist mir durchaus bewwst, dass ein ganzheitlicher Verzicht ¿uf militä¡ische Ticffitige in Deutscirland bzw. den SchuÞgebieten unterschiedlicher Kategorien (Landsc,hafsschutz-, Nationalpark-, FFlloebiete, vfo.) abwegig.ist, Um aber einen maximalen Interegsenausgleich zwischen miliiärische¡r Sicherheifsint€ress€,tr und der Ökologie in eiaü Nationalparkregion zu ermögiichen, wÍire ich ft¡ eine Prtiflrng der Eiugabe der Nah¡¡schutzbehörde ¿urch nu ¡laus sehr dankbar. lfe¡n eine Modsration der Foigegespräche zwischen beiden Häusern gewfinscht wird, stehe ieh gerne a:r V"rfigottg. Für eine wohlwollendo Prüfrrng der Anliegen bedanks iú mich im Voraus. Mit freundlichen GrüßenKá- á^, r) STAAISBI]TRIEB SACI.ISENFORST ,,Vfq." SIAÂÍSSETRIE¡ SACHSENFORST Nalionalparkv¿e¿llung Sàchsischc Schwei¿ An der Ëlbe 4 | 01814 8ad Sclìandau 1) Herrn MdB K. Brähmig Vorsitzender Tourismusverband Sächsische Schweiz e.V Bahnhofstraße 21 01796 Pirna Militärische Tiefflüge über der Sächsischen Schweiz / lnfo- Veranstaltung am I 2.03.1 5 Zuarbeit fur einen Antrag bei der Bundeswehri Luftwaffe auf Aussetzung militårischer Tieffltìge Anlage: LagepläneVogelschutzgebiete und Entwicklungsziele r TfI l'il.1I F..-I -õI 'rj7' f.'re istaat SACHSEhI lhr/-e Ànsprechpartnerl.in J{.irgen Phoenìx Durchwahl Telefon +49 35022-900-636 Te¡efâx +49 35022 900 666 Juergen.Phoen ix@ smul.sachsen.de' lhr Zeichen lhre Nachrichi vom Aktenzeichên (b¡tte beí Antwort angeben) R1-8842 Bad Schandau, 1. April 2015 Sehr geehrier Herr Brähmig, im Ergebnís der lnfo-Veranstaltung am 12.03.15 baten Sie Nationalparkvenrvaltung um eine Zuarbeit bezüglich naturschutzfachlichen Konfliktpotentials bei Tiefflügen iiber Nationalparkregion Sächsische Schweí2. die des der Sa ch-s en f ors"i w úry Nationalpark Sächsìsche Schweiz Es darf davon ausgegangen werden, dass militärischer Tiefflüge (Lårm, Flugbild) von Wirbeltierarten, vor allem Wild- und Vogelarten wahrgenommen werden und beidiesen Arten Stressreaktionen auslösen können. Eine Ëinschätzung der konkreten Risiken durch militärische Tiefflüge auf wildlebende Tiere gestaltet sich schw¡erig, da die Flugereignisse nicht vorhersehbar sind und daher nicht in ein Monitoring einbezogen werden können. Vereinzelte, zufällige Beobachtungen an Brutplåtzen während eines Tieffluges ließen beispielsweise bei Wanderfalken Stressreaktionen erkennen. Um Risiken durch militärische Tieffluge vorsorgend zu vermeiden bzw. in ihren Auswirkungen für geschützte Tierarten insbesondere während der Paarungs- und Brutzeiten zu minimieren, wären folgende Regelungen notwendig: a) ein Vezicht von Tiefflúgen mit Flugzeugen über den festgesetzten Vogelschutzgebieten in der Nationalparkregion Såchsische Schweiz - dies betrifft neben dem Nationalpark Sächsische Schweiz auch das ,,Ëlbtal zwischen Schöna und Mühlberg" und die ,,Linkselbischen Felsund Waldgebiete" - oder zumindest ein jahreszeiilicher Verzicht auf Tiefflüge in der Brut- und Aufzuchtphase (von März bis Juli) und Hausanschr¡ft: Staa!sbetr¡eb Sa chsenforst National parkverwallung Sáchsische Schv/eí¿ An der Elbe 4 01814 Bad Schandåu www.sachsenforst.de www.nationalpark-saechsische schwelz.de Sprechzeiton: Mo - Do:8.00 - 16.00 Uhr Fc 8.00 - 15.OO uhr B¿ñkverblndung: Ostsåchsische Sparkasse Dresden Kto.-Nr. 320 0022 3l 0 BLZ 850 503 00 lBAll DË45 8505 0300 3200 0223 1 0 BIC OSDDOEs lXXX Umsât¿steuer-l denlnummer: DE 8r3 25ô 956 0PNV-Verbindunge n NLP-Bahnho¡ Bad Schandau NLP-Linlen: Bus 24 1 Pirna-Hinterhermsdorf Bahn S 1 Meißen-Iriebischtal-Schôna 'Kg¡il Zugang ftr eloklroniscl sjgoiorlo so*íe lí¡a vcrschl(-rssollo aloklaonlschâ 0okumenl6 Seite 1 von 2 STA^TSBE'I'RrEB | [.,-T= sAcusENF0ßsl' | Ê-Ët:, Freistaat SACHSEN b) eine vorherige lnformation der Naturschutzbehörden über geplante Luftubungen in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz um artenschutzfachliche Risiken prüfen und ggfs. Alternativen anbieten zu können militärische kuzfristig Wir möchten jedoch noch auf einen weiteren Aspekt hinweisen. Die Verärgerung über militärische Tiefflüge bei Gästen und Einwohnern der Region führt zu Akzeptanzproblemen gegenüber den Schutzgebieten, die in Gesprâchen mit Mitarbeitern unserer Verualtung auch ðeutlictr artikuliert werden. lnsbesondere den Besuchern des Nationalparks ist schwer vermittelbar, dass einerseits Wegegebote und weiiere Einschränkungen zur Störungsminimierung und Umsetzung der Schutzziele beachtet werden milssen, andererseits militäriiche Tiefflúge und Luftübungen im Nationalparkgebiet aber auch über den weiteren Vogelschutzgebieten nahezu uneingeschränkt zulässig und Praxis sind. Mit freundlichen Grüßen Dr. Dieirich Butter Leiter Nationalparkvenvaltung 2) MF: SBS GL AL 5 3) MF: LDS Ref.45 4) z.d.A. (4, v.-t- ,'t/'^ 1t'(¿ c<'' Seite 2 von 2 fi 1 oQ , 0(! .'t> Dr. Ursula von der Leyen Bundesrf nlsterin der Vertêldlgung Mitgied des Dsutsden Bundestages MUscr'rscHRFr SlauffenbagslmlSe 18, 10785 Berlin PosrÀ¡¡soßlFr I 1055 Be¡lin ra +49(0)302004-22ooo nt< +49 (0)30 2004-22004 ô Berlin, $.Juni 201S ffiaì¡it BundesministeriumderVerteidigung -182An1-V13- Sundas¡nhideríüm dy Vrtsldígunî. t1 0SS BerÊr Mitglied des Ðeutschen Bundestages Henn Kfaus Brähmig Platz der Republik 1 11011Berlin Sehr geehrter Her Koltege, C o?{,v 6"--* 8 nq .._ ¡ für lhrschreiben vom 4. Mai201s, mit dem sie den militärischen im Bereich der Såehsischen Schweiz ansprechen unci die Notwendígkeit des mílitäríschen Ünungsflugbetriebs anerkennen, danke ich lhnen. Die Erlüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfie effordert eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben. Bereits heute werden große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend unter Nutzung von Simulatoren durchgeführt. Dennoch bleibt die Durchführung von übungseinsåtzen in einem reaten Urnfeld unumgänglich. Zur Vermeidung von Konzentrationsräumen für militärische Übungsflüge erfolgt tagsüber die Flugwegplanung nach dem Grundsatz der freion Streckenwahl. Dabei isttür die Besatungen der Militärluftfahzeuge neben den geseÞlichen Regelwerken die Luftraumstruktur gleichermaßen bindend. Die Durchführung von übungsflügen orientiert sich strikt am Ausbildungsbedarf, um die Soldatinnen und Soldaten auf ihre anspruchsvollen Einsätze vorzubereiten und unterliegt einer sehrengmaschigen Kontrolle im Rahmen der Flugvorbereitung uncl Flugdr.trchfrjhrung. Somit werden die Ar¡forderungen der Streitkräfte in ein ausgewogenes Verhältnis zu den lnteressen der betroffenen Bevölkerung und der Umwelt gesetzt. ó0 JAHRE {'.9 ,rr Sundeiwoht Wr. Oreæñ. On¿t¡.ñl!ñd 2 Vor diesem Hintergrund bitte ich um Verständnis, dass ein Verzícht auf Tiefflüge nicht mit den rnilitärischen Erfordernissen vereinbar ist. Der Flugbetrieb der Streitkräfte im deutschen Luftraum berrlcksichtigt darüber hinaus vollurnfänglich dÍe gesetzlich verbindlichen Regelungen zum SchuÞ der Umwelt. So wird gernäß den Regelungen des Bundesnatursgþutzgesetzes den Naturschukverbänden irnmer dann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wenn die Vorpnifung durch die Bundeswehr ergeben hat, dass eine geplante Tiefflugübung zu erheblichen Beeinträchtigungen besonders geschütãer Arten führen kann. Eine generelle Beteiligung der Naturschutzverbånde an der Planung militärischer Flugübungen ist hingegen nicht vorgesehen. Dies hat das Bundesven¡valtungsgericht mit Urteilvom 1. April 2015 (A¿. 4 C 6.1 4) bestätigt. Aufgrund unterschiedlicher Flug- und Geschwindigkeitsprofile wird der militårische Flugbetrieb nach Kampfflugzeugen, Transportflugzeugen und Hubschraubern unterschieden . Mit Blick auf den Hu bsch ra ube¡flur:betrle!: wurde lhrer Region eine vergleichbare zum Schutz Iter analog zu den Regelungen ím Alpenraum in Aussicht gestellt. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wird sich der Unterabteilungsleíier 3 I im Luftfahrtamt der Bundewehr, Hen Oberst i,G. Vergin, mit d er National parkven rraltun g sächsische schweiz ín Verbind ung setzen. Mit freundlichen Grüßen U ( 2018-06-04T09:18:49+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes