STAATSI\4INISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) Drs.-Nr. 6113352 Thema: Einleitung von belasteten Grubenwasser aus dem Steinbruch Brößnitz in die KIäranlage Zadel (Landkreis Meißen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausfuhrungen vorangestellt: ,,Laut der Pressebericht der Sächsischen Zeitung (Lokalteil Riesa vom05.04.2018 http://www.sz-online.de/nachrichten/ietzt-mischt-sichumweltverband -ei n -391 1 049. htm l) sol I sau res und m it Schwermetal len belastetes Grubenwasser aus dem Steinbruch Brößnitz (Gemeinde Lampertswalde) in die Kläranlage Zadel (Gemeinde Diera Zehren) verbracht werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Durch wen und wann wurde die Einleitgenehmigung des Grubenwassers in die Kläranlage Zadel erteilt? Einer Einleitgenehmigung durch die untere wasserbehörde bedurfte es in diesem Fall nicht. Einer solchen Genehmigung bedarf es nur dann, soweit es sich erstens um Abwasser handelt und zweitens in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den ort des Anfalls oder vor seiner vermischung festgelegt sind. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. Bei dem Wasser aus dem Steinbruch Brößnitz handelt es sich, gemäß den lnformationen der Wasserbehörde des Landkreises Meißen, nicht um Abwasser. Grubenwasser fällt infolge der Tiefe des Steinbruchs durch zufließendes Wasser aus der Umgebung beziehungsweise aus Klüften dringendem Grundwasser an und bildet dann Oberflächenwasser . Die Einleitung von Oberflächenwasser in das Kanalnetz der Kläranlage Meißen (Zadel) wurde mittels einer vertraglichen Regelung vom September 2017 zwischen der Matthäi Rohstoff GmbH & Co. KG und der Abwasserentsorgungsgesellschaft Meißner Land GmbH als Betreiber der Kläranlage Meißen (Zadel) geregelt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t151 Dresden,fg. Of. Jo,t? s¡mu1+ oh r0tùñ6¡ñtr.N. tu Sdlkhñhbñliht.dùilft.UMtuiludeùh Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsministerium fl¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch signierte sow¡e für verschltisselte elektronische Dokumente @ @(o @ @ o c{ Seite 1 von 3 STAATS[4INISTERIUfuI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Auf welcher rechtlichen Grundlagen wurde diese erteilt, da die Grubenwasserwerte deutlich die Einleitgrenzwerte der Kläranlage Zadel überschreiten? Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, bedurfte es keiner Einleitgenehmigung. Die wasserrechtliche Grundlage für den abgeschlossenen Vertrag ist die Regelung, dass auch flüssige Stoffe, die kein Abwasser sind, mit dem Abwasser beseitigt werden können, wenn eine solche Entsorgung der Stoffe umweltverträglicher ist als eine Entsorgung als Abfall und wassenruirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen (g 55 Abs. 3 Wasserhaushaltsgesetz). Der Vertrag enthält Regelungen zur Einleitung in die Kläranlage (Mengen, Konzentrationen, Einleitverbote, Zeit, Ort, Kontrollen, Kündigungsrecht ), um nachteilige Auswirkungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Bei Einhaltung des vertraglichen Rahmens ist durch die Einleitung des Grubenwassers die Einhaltung der Einleitgrenzwerte der Kläranlage Meißen (Zadel) in die Elbe nicht gefährdet. Frage 3: ln welchen Mengen erfolgt die Einleitung und wie häufig, durch wen und auf welche lnhaltsstoffe wird das einzuleitende Grubenwasser untersucht (bitte Meßwerte der letzten Untersuchung auflisten)? Gemäß Vertrag ist die Einleitung einer Menge von täglich 100 Kubikmeter gestattet. Die Messwerte der letzten Untersuchung, die von der Meißner Umwelttechnik GmbH durchgeführt wurde, sind in der Anlage aufgelistet. Frage 4: Wie wird sicher gestellt, dass zu keinem Zeitpunkt die Einleitgrenzewerte ( in Bezug auf die Schwermetalle) der Kläranlage Zabel in die Elbe überschritten werden? Die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Meißen (Zadel) enthält keine Einleitgrenzwerte für Schwermetalle. Dies ist für kommunale Kläranlagen ohne auffällig erhöhten Anteil an industriellem Abwasser üblich. Da der Anteil des Grubenwassers im Gesamtabwasser der Kläranlage Meißen (Zadel) nur circa ein Hundertstel ausmacht und Schwermetalle in Kläranlagen gut zurückgehalten werden, sind keine messbaren Erhöhungen der Einleitwerte zu enruarten. Auswirkungen auf die Elbe sind bei einem Mischungsverhältnis von eingeleitetem Abwasser der Kläranlage Meißen (Zadel) und Elbe von circa eins zu tausend und weniger unwahrscheinlich. Frage 5: Aus welchen Gründen wird das Grubenwasser aus dem Steinbruch Brößnitz, welcher auf dem Gebiet der Gemeinde Lampertswalde liegt, die wiederum Mitglied beim Abwasserzweckverband (AZV) Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth (GKA) ist, nicht in der Kläranlage Kalkreuth entsorgt, obwohl gemäß g 4 der Satzung des AZV ein Benutzungszwang dahingehend besteht, dass gesamte auf Grundstücken im Verbandsgebiet anfallende Abwasser im Rahmen des $ 63Abs. 5 und 6 des Sächsischen Wassergesetzes dem AZV GKA zu tiberlassen ist. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UI4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Ein Benutzungszwang entsprechend Abwassersatzung besteht im vorliegenden Fall nicht, da es sich hier nicht um Abwasser handelt (siehe Antwort zur Frage 1). Erwähnt sei, dass ein Benutzungszwang für Abwasser hier auch aus anderen Gründen nicht einschlägig wäre. So ist der Ortsteil Brößnitz der Gemeinde Lampertswalde nicht Teil des Abwassezweckverbandes Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth, da kein Anschluss von Brößnttz an die Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth geplant war. Die Gemeinde Lampertswalde selbst könnte einen Benutzungszwang nicht durchsetzen, da das Grundstück des Steinbruches in Brößnitz nicht an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist. Außerdem würde Abwasser aus der Mineralgewinnung nicht der wasserrechtlichen Abwasserbeseitigungs- und -überlassungspflicht (Ausnahme gemäß $ 50 Absatz 3 Nr. 3 des Sächsischen Wassergesetzes) unterliegen. Mit freundlichen Griißen { Thomas mi Anlage: 1 Seite 3 von 3 ,4ahV m"lLT. r*¡ffif Melßncr Umìrelibctmik GmbH,Ossi.alzlryst¡aßs B? a. 01632 Meißen lngârulou¡b[ru fi ¡r angovan¿len Uruol lsclrulz Abwasserentso rqu n gsgesellschafi Meissner Land nibH Hr, Feige Elbtalstr. 11 01665 Diera-Zehren lh¡Z¡lchan hrø Nech¡{drlvom Ga-Nn: ¿n4ZAilRî Entnghmedatum: 14.æ,Zaß Hlngangsdaturn: Präfzeitraurn¡ 14.08.-26.09.20{8' proþenehmer: Éntnahmestelle: Oberflâohenwqsser $teinbruch Brößnîk UnserZalchsn Ri/F¡ DatJm 28.03.18 Prüfberlcht 14.03_?018 Auftrâggebër ( Msßncr Umwelt(echnik GmbH ossiehlqstrtrBe A7 € . 01062 tvleißâr USI'tdNr.: 08140597829 Steuer-Nc 209i1 f 4ô24t4 Telefon: ag62114ts-120 TslFf¡xi fl35?r/'1ô3-121 E-lüåil: murgmþh@l-snl¡nede Honepage: urmrmut-utnh,êlt.dÊ Gesèllschañ mit S¡tz in Meíßen, eingetr¡lpn befi ¡(reisgËriotrt Dresde*Sïadt u¡Þf ttRB ¡g$3 G*ohílftsfiilorer: Jörg Schneidar 74231t1 Bankvelbindung: KæisrgarkasseMeißen lBAl¡: 0E94 85055000 30100455 48 Elci 80UDËS1[iEr P¡.pÈ*Nc; E¡fihe¡t Rlclrtwsrt ÞwA"ilt u3a MsaawertFnrqmetor Temperatur DrN 3s404-c4 Itfiethode 35 pH-WÊñ "c 8,6 - 10,0 mgll 250 ftrgll 100 3,5S 5000 ; 3000 mg¡ A¡lttrläsaêtthlagen ín HS-Zement-\usf0hrung Richtwert trWA-M ,r{5,2 Mesewert Sy¡F Nicltet 0,287 0'1 <0,0002 <0,01 7,48 0,13 <0,01 0,65 <0,01 1 2.45 Phosphor, 600 rnûl{üf mg/l$ rng/l ohne Bemerkung; Ðie Richtwerte d6s DWA-Merkþlattes ÐwA-lM 115-2 sind fúr die parameier NÍckelund Zink überschritten' Þer Richtwert fúrden Þar"muter pH-Wert ist unießchritien.Der gemessene sulfatgehalt lìegt oberhalb u"s niôrrà,vertes fûrAbwasseranlagen ohne H$'Zeme¡t-Ausfrlhrung uñd unterhal''b dê; Rì¿'úh*doe filrAbwãeseränhgçnin Hs-Zement-Ausführung. - Dipt.-tng. (FA) s, Fischer: Lab0rleiterin mg/l mgll mgll mg/l mgn 1 00 200ÈI 5 5 mg/l mg/l $tickstçíf ausAmmonium und Amñoniak DIN EN rSO 11885 (E2¿) DtN EN 26777 (Dl 0) DIN EN ISÕ 11885 En) DrN 38406-85-t DtN 38405-D13-2 Quecksilber ZinR Zinn Nitfit-St¡clGtoñ Çyanid. le;cht freiseEbar rng/l Sulfat Fluor¡d Sulfid, leichi freiseizbar DrN EN fSO 1.1S85 DrN 3840õ.04 DIN 38405-D27 mgil t0 1 2 600 / 3000. <0,0'l <0,01 1130 mgil 50 DtN EN ISO 11885 50 ì 2018-05-29T11:24:57+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes