Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 [ 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (GRÜNE) Drs.-Nr.: 6/13355 Thema: Gewährleistung des Einsatzes barrierearmer Fahrzeuge mit Schiebetritt im Netz des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Am 26.04.2018 berichtete die Sächsische Zeitung: ,,Der künftige Betreiber der Strecken [Dresden - Bautzen - Görlitz inklusive der ergänzenden Anschlusszüge zwischen Görlitz und Bischofswerda, Dresden - Zittau - Liberec, Dresden - Ebersbach - Zittau und Liberec - Zittau - Varnsdorf - Seifhennersdorf] muss auf jeden Fall modernisierte Fahrzeuge auf die Gleise schicken. [ ... ] Den Maßstab dafür setzt die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG). [ ... ] Auf eine Annehmlichkeit der ODEG-Züge müssen Fahrgäste zwischen Dresden und Görlitz sowie Dresden und Liberec jedoch auch in Zukunft verzichten: Schiebetritte, welche den Abstand zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante überbrücken . Während sie ausfahren, vergehen jedes Mal sechs Sekunden - eher öffnen sich nicht die Türen zum Ein- und Aussteigen. [ ... ] Regionalbahnen zwischen Dresden und Görlitz können es [ ... ] auf 23 Halte bringen; zwischen Dresden und Zittau können sie sogar bis zu 26-mal halten. Da würde jede Fahrt etwa fünf Minuten länger dauern als heute. ,Schweren Herzens' werde deshalb für diese Strecken auf die Schiebetritte verzichtet, erklärte der stellvertretende ZVON- Geschäftsführer Christoph Mehnert gegenüber der SZ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-407 4/1 /9 Dresden . 0 5. JUNI 2018 , ... Zcrtrfikat seit 2006 audlt bC!rufundfäml llc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sach sen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7. 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Frage 1: Frage 2: Frage 3: Frage 4: STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Wie stellt sich der in den Vorbemerkungen geschilderte Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung insbesondere im Hinblick auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen dar und welche Gründe für den Verzicht auf die Einführung von Schiebetritten an SPNV-Fahrzeugtüren zur Überbrückung des Abstandes zwischen Fahrzeug und Bahnsteigkante sind der Staatsregierung bekannt und teilt die Staatsregierung die Auffassung des ZVON, dass die Schiebetritte gesondert in der Fahr- und Haltezeitberechnung durch die DB Netz angesetzt werden oder liegen ihr hier andere Informationen vor? Wie umfänglich kontrolliert die sächsische Staatsregierung oder eine von ihr damit beauftragte Stelle als Rechtsaufsichtsbehörde die angemessene und vollständige Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, insbesondere im Hinblick auf die Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr in Sachsen, durch Nahverkehrszweckverbände, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen? Welche konkreten Maßnahmen hat die sächsische Staatsregierung ergriffen oder wird die Staatsregierung ergreifen, um den Einsatz von barrierearmen Fahrzeugen mit Schiebetritt auf den genannten Strecken zu gewährleisten? Welche Disziplinierungsmöglichkeiten hat die sächsische Staatsregierung oder eine von ihr damit beauftragte Stelle als Rechtsaufsichtsbehörde in Sachsen gegenüber Nahverkehrszweckverbänden , Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen, die keine angemessene und vollständige Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen gewährleisten und welche dieser Maßnahmen werden im genannten Fall gegenüber dem ausschreibenden Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz- Niederschlesien (ZVON) aus welchen Gründen in Erwägung gezogen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Im Freistaat Sachsen sind Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß ÖPNV-Gesetz Aufgaben der Landkreise und Kreisfre ien Städte sowie deren Zusammenschlüsse. Für den in Rede stehenden Fahrzeugeinsatz im Ostsachsennetz liegt die federführende Zuständigkeit beim Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz Niederschlesien (ZVON) bzw. dem mit der Leistungserbringung betrauten Verkehrsunternehmen. Die Staatsregierung hat keine Möglichkeiten , den Einsatz von Fahrzeugen mit Schiebetritt auf den genannten Strecken vorzugeben . Auch die Kontrolle eisenbahnrechtl icher Vorschriften fällt nicht in die Zuständigkeit der Staatsregierung . Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Das Eisenbahn-Bundesamt kontrolliert, ob gemäß § 2 Abs. 3 Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) die Benutzung der Bahnanlagen und Fahrzeuge durch behinderte Menschen und alte Menschen sowie Kinder und sonstige Personen mit Nutzungsschwierigkeiten ohne besondere Erschwernis ermöglicht wird . In seiner Stellungnahme führt der ZVON aus, sich der Verbesserung des barrierefreien Reisens verpflichtet zu fühlen. Aus diesem Grund hatte er für den SPNV im Spree- Neiße-Netz (Strecken Zittau - Görlitz - Cottbus und Görlitz - Hoyerswerda) die Ausrüstung der Triebwagen mit ausfahrbaren Schiebetritten gefordert (Betriebsaufnahme Dezember 2018) . Demgegenüber traf der ZVON im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Ostsachsennetzes (Strecken Dresden - Görlitz und Dresden - Zittau - Liberec) im Ergebnis eines umfangreichen Abwägungsprozesses die Entscheidung , den Einsatz von Schiebetritten nicht verpflichtend in die Ausschreibung aufzunehmen. Durch das Ausund Einfahren der Schiebetritte entstünden Fahrtzeiterhöhungen, die das bestehende Betriebskonzept und seine Stabilität gefährden könnten. Speziell auf der eingleisigen Strecke Bischofswerda - Zittau seien die Fahrzeiten zwischen den Kreuzungsbahnhöfen sehr knapp konstruiert und damit kaum Zeitreserven vorhanden . Auch seitens des lnfrastrukturbetreibers DB Netz AG werde die Nutzung der Schiebetritte unter Fahrplangesichtspunkten kritisch gesehen. Daher hätten die an der Ausschreibung beteiligten deutschen und tschechischen Aufgabenträger es im Vergabeverfahren den Unternehmen überlassen, ob sie in ihrem Angebot Schiebetritte vorsehen . Um den Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen dennoch sicherzustellen , ist gefordert, dass zu jedem Mehrzweckbereich eine manuell anlegbare Überfahrrampe für Rollstuhlfahrer vorhanden sein muss. Die Tragfähigkeit muss mindestens 350 kg betragen und für Bahnsteige von 38 cm bis 76 cm Höhe nutzbar sein . Frage 5: Inwieweit plant die sächsische Staatsregierung Initiativen auf Bundesebene , um eine gesetzliche Verpflichtung öffentlicher Aufgabenträger zur Gewährleistung der Barrierefreiheit (beispielsweise nach dem Vorbild des schweizerischen Behindertengleichstellungsgesetzes ) auch im Öffentlichen Personennahverkehr festzuschreiben? Die Staatsregierung plant keine Initiativen auf Bundesebene. it freundlich n Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-06-05T14:24:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes