2015/13429 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1336 Thema: LEADER Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung der Richtlinie LEADER 2014-2020 für den Freistaat Sachsen und wo treten Probleme welcher Natur in den einzelnen Regionen auf? Die Richtlinie zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER - RL LEADER/2014) wurde am 15. Januar 2015 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht und ist rückwirkend zum 20. Dezember 2014 in Kraft getreten. Am 22. April 2015 wurden die beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) eingereichten LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) genehmigt. Im Genehmigungsbescheid sind Bedingungen formuliert, damit die eingereichten LES auch in allen Punkten den EU-Vorgaben entsprechen. Dies betrifft zum Beispiel die Zusammensetzung der Entscheidungsgremien, die Verfahrensweise im Umgang mit eigenen Vorhaben der lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie die Transparenz der Entscheidungsprozesse der LAG. Nach endgültiger Bestätigung der Erfüllung der Bedingungen durch das SMUL, können die Regionen ihre ersten Projektaufrufe starten. Seite 1 von 2 Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle® smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 13. April 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4851 Dresden, Hausanschrift; Sächsisches Staats ministen um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2015/13429 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 2: Welche LEADER-Regionen haben bereits die LEADER EntwicklungsFolgende Gebiete haben ihre LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) eingereicht: Annaberger Land, Bautzner Oberland, Delitzscher Land, Dresdner Heidebogen, Dübener Heide, Elbe-Röder-Dreieck, Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal, Falkenstein-Sagenhaftes Vogtland, Klosterbezirk Altzella, Kottmar, Land des Roten Porphyr, Lausitzer Seenland, Leipziger Muldenland, Lommatzscher Pflege, Tor zum Erzgebirge - Vision 2020, Naturpark Zittauer Gebirge, Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Östliche Oberlausitz, SachsenKreuz+, Sächsische Schweiz, Sächsisches Zweistromland-Ostelbien, Schönburger Land, Silbernes Erzgebirge, Südraum Leipzig, Vogtland, Westerzgebirge, Westlausitz, Zentrale Oberlausitz, Zwickauer Land, Zwönitztal-Greifensteinregion. Frage 3: Welche LES wurden bereits genehmigt? Die in der Beantwortung zu Frage 2 benannten LES wurden genehmigt. Frage 4: Wie ist der aktuelle Stand des Mittelabflusses? Nach der RL LEADER/2014 erfolgten noch keine Bewilligungen (siehe Frage 1). Somit wurden bislang auch keine Fördermittel an Begünstigte ausgereicht. Mit freundlichen Grüßen Strategien eingereicht? Thomas Schmidt Seite 2 von 2