STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraßê 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13365 Thema: Geheimnisverrat von Bediensteten des Freistaates Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkuno: Der Abgeordnete verwendet neben $ 353b Strafgesetzbuch (StGB) den Begriff ,,Geheimnisverrato'. Die Frage wird so interpretiert, dass er mit dem Begriff Delikte der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß $ 353b StcB meint. Der Beantwortung der Fragen liegen dabei die im Wege einer Recherche im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) gewonnen Erkenntnisse zu Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß S 353b StGB zugrunde. Aufgrund von Löschfristen für diese Fälle im PASS ist eine Beantwortung der Kleinen Anfrage nur für den Zeitraum ab 1. Januar 2014 möglich. W Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bltte bei Antwort angeben) 1040E/13/1206 - KLR Dresden, t. Juni 2018 TOB MIT 1' o ' IUST|ZVotLZUGSBEAMTÊ ì,t \tvlÂtJoB-MtT-t.DE Hausanschrlft: Sächslsches Staatsm¡nister¡um der Justiz Hospitalstraße 7 0 1 097 Dresden Briefpost úber Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbâhnl¡nien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hosp¡talstraße 7 *Zugang für elektronlsch signierte sowie tr.ir verschlüssslle elektron¡sche Dokumente nur über das Elektronische Gsr¡chls- und Vefwaltungspostfach; nähere lnformationen unter w.egvp.deSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUN4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñE't-\H w Frage 1: Wie oft erfolgten in den Jahren 2012-2018 Ermittlungen bzw. Verurteilungen zum Tatbestand des Geheimnisverrats, S 353b SIGB, gegenüber Beamten und Bediensteten des Freistaates Sachsen? (bitte nach Jahr, Anzahl, Ermittlungen und die jeweilige juristische Konsequenz daraus aufschlüsseln) Frage 2: Falls Fälle von Geheimnisverrat im Sinne der Ziller 1. zu verzeichnen waren: An wen wurden lnformationen weitergegeben; befanden sich insbesondre extremistische Vereinigungen unter den Empfängern? (bitte einzeln nach Jahr und Empfänger aufschlüsseln) Frage 3: Fafls Fälle von Geheimnisverrat im Sinne der Ziller 1. zu verzeichnen waren: Durch wen bzw. aus welcher Behörde erfolgte die Weitergabe von lnformationen ? Welche dienstlichen und personellen Konsequenzen wurden daraus gezogen ? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 bis 3 Auf die tabellarische Übersicht in der Anlage nehme ich Bezug. Der Anlage lassen sich dabei - jeweils jahresbezogen - die Anzahl der Ermittlungsverfahren die gegen Beamte oder Bedienstete des Freistaates Sachsen wegen des Tatbestandes der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß S 353b StGB eingeleitet wurden, die Verurteilungen, - soweit ermittelbar - die lnformationsempfänger sowie die ggf. gezogenen dienstlichen und personellen Konsequenzen entnehmen . Die Einzelfallauswertung der Ermittlungsverfahren hat keine Rückschlüsse auf extremistische Vereinigungen als Empfänger von lnformationen ergeben. Frage 4: Sind neben dem unter ZiÍler 1. bezeichneten Delikt weitere, auch nicht strafbare Handlungen der Weitergabe von lnformationen durch Beamte und Bedienstete Seite 2 von 3 STAATSì\4 I N I STERI U I\4 DER JUSTIZ Landesverrat Offen baren von Staatsgeheimnissen Preisgabe von Staatsgehei mnissen Verrat illegaler Geheimnisse Verrat in irriger Annahme eines illegalen Geheimnisses Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen Verletzung des Steuergeheimnisses I ñtlr-I \v¿rdlw FreistaatSACHSEN des Freistaates Sachsen an Dritte, insbesondere extremistische Vereinigungenn erfolgt? Grundlage fur die Beantwortung der Frage bilden Daten aus dem PASS mit dem Datum der Anzeigenerstattung zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 15. Mai 2018 sowie nachfolgenden Straf rechtsnormen : S 94 SIGB S 95 StGB S 97 SIGB S 97a SIGB s 97b stGB s 353d SIGB s 355 StGB Dies vorangestellt, ist - im o.g. Zeitraum - in zwei Fällen gegen Beamte bzw. Bedienstete des Freistaates Sachsen wegen Verletzung des Steuergeheimnisses gemäß S 355 StGB sowie in zwei Fällen wegen verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen gemäß S 353d StGB ermittelt worden. Die Einzelfallauswertung der Ermittlungsverfahren hat keine Ruckschlüsse auf extremistische Vereinigungen als Empfänger von lnformationen ergeben. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Mit freundlichen Grü ßen Sebastian Gemkow Anlage 1 Ubersicht Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13365 - Stand: 15. Mai 2018 Seite 1 von 4 Verurteilung und Strafmaß Empfänger der Informationsweitergabe Behörde aus der der/die Tatverdächtige(n)stammt/stammen dienstliche/personelle Konsequenzen 2014 1. - Unbekannt - Polizei - 2. - Privatperson Polizei - 3. - Unbekannt Polizei - 4. - Privatperson Polizei - 5. - Unbekannt Polizei Einleitung eines Disziplinarverfahrens 6. - Privatperson Polizei Einleitung eines Disziplinarverfahrens 7. - Privatperson Polizei Einleitung eines Disziplinarverfahrens 8. - Privatperson Polizei - 9. - Privatperson Polizei - 10. Privatperson Polizei - 11. - Privatperson Polizei - 2015 1. - Privatperson Polizei - 2. - Unbekannt Polizei - 3. - Unbekannt Polizei - 4. - Unbekannt Polizei Einleitung eines Disziplinarverfahrens und Einstellung 5. - Unbekannt Polizei - 6. Strafbefehl, Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen Privatperson Polizei Missbilligung 7. Unbekannt Polizei Missbilligung 8. - Unbekannt Polizei - 9. - Privatperson Polizei - Seite 2 von 4 10. - Privatperson Polizei - 2016 1. Strafbefehl, Verwarnung mit Strafvorbehalt Privatperson Staatsanwaltschaft Einleitung eines Disziplinarverfahrens und Einstellung (§§ 32 Abs. 1 Nr. 3, 14 SächsDG) 2. - Unbekannt Polizei - 3. - Unbekannt Polizei - 4. - Unbekannt Polizei - 5. - Privatperson Polizei - 6. - Privatperson Polizei Einleitung eines Disziplinarverfahrens 7. - Unbekannt Polizei - 8. - Unbekannt Polizei - 9. - Unbekannt Polizei - 10. - Soziale Medien Polizei - 11. - Soziale Medien Polizei - 12. - Soziale Medien Polizei - 13. - Privatperson Polizei - 14. - Privatperson Polizei Einleitung eines Disziplinarverfahrens 15. - Unbekannt Polizei - 16. - Privatperson Polizei Missbilligung 17. - Unbekannt Polizei - 18. - Soziale Medien Polizei - 19. - Privatperson Polizei - 20. - Unbekannt Polizei - Seite 3 von 4 21. - Unbekannt Polizei - 22. - Unbekannt Polizei Abmahnung 23. - Soziale Medien Polizei - 24. - Soziale Medien Polizei - 25. - Privatperson Polizei - 2017 1. - Unbekannt Polizei - 2. Unbekannt Polizei Einleitung eines Disziplinarverfahrens 3. - Privatperson Polizei - 4. Unbekannt Polizei Einleitung eines Disziplinarverfahrens 5. - Soziale Medien Polizei - 6. - Privatperson Polizei Einleitung eines Disziplinarverfahrens 7. - Unbekannt Polizei - 8. - Unbekannt - Polizei - 9. - Privatperson Polizei - 10. - Privatperson Polizei - 11. Strafbefehl, Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen Unbekannt Polizei - 12. - Unbekannt Polizei Einleitung eines Disziplinarverfahrens 13. - Privatperson Polizei - 14. - Privatperson Polizei - 15. - Unbekannt Polizei - 16. - Soziale Medien Polizei - 17. - Unbekannt Justizvollzug - 18. - Privatperson Polizei - 19. - Unbekannt Polizei - 20. - Privatperson Polizei - 21. - Unbekannt Polizei - 22. - Unbekannt Polizei - 23. - Unbekannt Polizei - Seite 4 von 4 2018 1. - Privatperson Finanzamt Einleitung eines Disziplinarverfahrens (vorläufig vom Dienst enthoben) 2. - Privatperson Polizei Einleitung eines Disziplinarverfahrens 3. - Privatperson Polizei - 4. Privatperson Polizei - 5. - Privatperson Polizei - 6. - Unbekannt Polizei - 7. - Soziale Medien Polizei - 8. - Soziale Medien Polizei - 9. - Unbekannt Polizei - KA6-13365 KA6-13365-Anlage 2018-06-07T13:12:37+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes