STAATSM1NISTER1UM FÜR SOZ1ALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN. SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13366 Thema: lnvestitionszuschüsse an Sächsische Tafeln e.V. Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „im Haushaltstitel 08 05 893 57 sind für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 jewells 400.000€ für „lnvestitionszuschüsse an SächsIsche Tafeln e.V." eingestellt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch war im Jahr 2017 der Mittelabruf aus o. g. Titel und wer war jeweils Zahlungsempfänger in welcher Höhe? Die Zuwendungsempfänger und die Höhe des Mittelabrufes bei Titel 08 05 / 893 57 im Jahr 2017 können der nachstehenden Tabelle entnommen werden . Malteser Hilfsdienst e. V. 16.880,08 EUR Diakonie Auerbach 24.716,00 EUR Ev.-Luth. Kirchenbezirk Auerbach 1.314,10 EUR Netz-Werk e. V. 18.977,85 EUR Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern in Ostsachsen e. V. 28.667,33 EUR Kamenzer Tafel e. V. 3.121,14 EUR Leipziger Tafel e. V. 30.000,00 EUR dfb-Regionalverband Sachsen Ost e. V. 8.909,60 EUR Oberlausitzer Tafel e. V. 6.234,00 EUR Arbeitsloseninitiative Sachsen e. V. 30.000,00 EUR AWO Erzgebirge gGmbH 6.707,72 EUR Tafel Torgau e. V. 2.562,31 EUR Gemeinsam Ziele Erreichen e. V. 4.072,00 EUR • Gesamt 182.162,13 EUR Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 lhr Zelchen lhre Nachrlcht vom Aktenzelchen (bitte bel Antwort angeben) 41-0141.51-18/439 Dresden, 8. Juni 2018 Hausanschrlft: Sächsisches staatsminIsterlum für SozIales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www,sms.sachsen.de STAATSM1N1STERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat SACHSEN Frage 2: In welcher Höhe müssen Kommunen Mittel zur Kofinanzierung aufbringen ? Eine Verpflichtung zur Kofinanzierung aus kommunalen Mitteln besteht nicht. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die weitere Finanzierung ist durch Eigenmittel des Trägers oder Drittmittel (zum Beispiel kommunale Mittel oder Spenden) sicherzustellen. Gemäß Nr. 5.3, Abs. 3, Buchstabe f) der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die investive Förderung sächsischer Tafeln in den Jahren 2017 und 2018 (SächsABI. S. 1366) ist jedoch eine grundsätzliche Bedarfsbestätigung des Landkreises oder der Kreisfreien Stadt, in dem das jeweilige Vorhaben realisiert werden soli, als Zuwendungsvoraussetzung vorzulegen. Frage 3: Für welche konkreten Zwecke können die Investitionsmittel beantragt/ verwendet werden? Gemäß Nr. 4, Abs. 1 der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die investive Förderung sächsischer Tafeln in den Jahren 2017 und 2018 (SächsABI. S. 1366) sind kleinere bauliche Maßnahmen der Sanierung und Modernisierung, Neu- und Ersatzanschaffungen bei Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Fahrzeuge Gegenstand der Förderung. Die Zuschüsse sollen insbesondere zur Optimierung des Gesamtablaufes (z.B. Abbau bestehender logistischer Barrieren, verbesserte Zugangs- und Raumsituation für Tafelkunden, erhöhte Sicherheit, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und verbesserte Einhaltung von Hygiene- und sonstigen Vorschriften) eingesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen 4,2,‘ Barbara Klepsch Seite 2 von 2 2018-06-08T13:07:55+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes