STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/13373 Thema: Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen im Kapitel 0703 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0421/59/1 Dresden, 2 5. Mdl 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0703 Titel 547 02 - Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen - im Haushaltsjahr 2017? Im Jahr 2017 sind insgesamt 15.302.707,26 € aus Titel 0703/547 02 abge¬ flossen. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllfc Frage 2: Welchen Inhalt haben die Vergütungsvereinbarungen mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB), die der Abrechnung der SAB im Haushaltsjahr 2017 zugrunde lagen? Aus dem Titel 0703/547 02 werden u. a. die Aufwendungen der Bank für folgende Förderprogramme gezahlt: - einzelbetriebliche GRW/EFRE-Förderung, Mittelstandsförderung, - Technologieförderung, Förderung Erneuerbarer Energien, - Tourismusförderung und - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung. Frage 3: Welche Kalkulationen liegen den Vergütungsvereinbarungen mit der SAB zugrunde? Der SAB als zentrales Förderinstitut des Freistaates Sachsen obliegt die Durchführung von Förderungen nach den im Gesetz zur Errichtung der SAB vom 19. Juni 2003 (Förderbankgesetz) bestimmten Zuständigkeiten. Die Übertragung einer Förderung setzt einen schriftlichen Auftrag des fachlich Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Hallestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN zuständigen Staatsministeriums voraus. Dabei ist gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 För¬ derbankgesetz bei Auftragserteilung und damit vor Abwicklung eines Förderprogram¬ mes die Deckung der Aufwendungen der Bank einvernehmlich zwischen den Beteiligten festzulegen. Kriterien zur Abrechnung sind im Sächsischen Förderbankge¬ setz nicht vorgegeben. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt gemäß den in den einzelnen Sondervereinbarungen festgelegten Vergütungsregelungen. Die Erstattung der Kosten erfolgt für einige Förderprogramme in Form eines jährlichen Gesamtbetrages. Andere Förderprogramme werden in Form von Stückpauschalen ver¬ gütet, die mit Bewilligung eines entsprechenden Förderfalls fällig wird. Beiden Vergü¬ tungsformen liegen Kalkulationen des erwarteten Aufwandes über die langfristige Förderabwicklung zu Grunde, welcher sich aus verschiedenen Aufwandsfaktoren der SAB zusammen setzt und insbesondere auch die geplanten Fallzahlen und Volumina berücksichtigt. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-05-25T12:12:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes