STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft. Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/13390 Thema: Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen im Kapitel 0707 im Haushaltsjahr 2017 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 12-0421/79/2 Dresden, 2 5, fkfoj m Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1; Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0707 Titel 547 03 - Ausgaben für die Abwicklung staatlicher Zuwendungen - im Haushaltsjahr 2017? Im Jahr 2017 sind insgesamt 26.943.795,25 € aus Titel 0707/547 03 abge¬ flossen. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilic Frage 2: Welchen Inhalt haben die Vergütungsvereinbarungen mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB), die der Abrechnung der SAB im Haushaltsjahr 2017 zugrunde lagen? Aus dem Titel 0707/547 03 werden die Aufwendungen der Bank für folgende Förderprogramme gezahlt: - Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen für die Förderperiode 2007 bis 2013 - Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds im Freistaat Sachsen im Förderzeitraum 2014 bis 2020 - Förderung eines Meisterbonus - Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung - Gewährung von Mikrodarlehen aus Mitteln der Strukturfondsförderperiode 2014 bis 2020 (Mikrodarlehensfonds Sachsen III). Frage 3: Welche Kalkulationen liegen den Vergütungsvereinbarungen mit der SAB zugrunde? Der SAB als zentrales Förderinstitut des Freistaates Sachsen obliegt die Durchführung von Förderungen nach den im Gesetz zur Errichtung der SAB Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINlSTERtUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN vom 19. Juni 2003 (Förderbankgesetz) bestimmten Zuständigkeiten. Die Übertragung einer Förderung setzt einen schriftlichen Auftrag des fachlich zuständigen Staatsminis¬ teriums voraus. Dabei ist gemäß § 2 Absatz 3 Satz 2 Förderbankgesetz bei Auftragser¬ teilung und damit vor Abwicklung eines Förderprogrammes die Deckung der Aufwendungen der Bank einvernehmlich zwischen den Beteiligten festzulegen. Krite¬ rien zur Abrechnung sind im Sächsischen Förderbankgesetz nicht vorgegeben. Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt gemäß den in den einzelnen Sondervereinbarun¬ gen festgelegten Vergütungsregelungen. Die Erstattung der Kosten erfolgt für einige Förderprogramme in Form eines jährlichen Gesamtbetrages. Andere Förderprogramme werden in Form von Stückpauschalen ver¬ gütet, die mit Bewilligung eines entsprechenden Förderfalls fällig wird. Beiden Vergü¬ tungsformen liegen Kalkulationen des erwarteten Aufwandes über die langfristige Förderabwicklung zu Grunde, welcher sich aus verschiedenen Aufwandsfaktoren der SAB zusammen setzt und insbesondere auch die geplanten Fallzahlen und Volumina berücksichtigt. hen Grüßen Seite 2 von 2 2018-05-25T12:13:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes