STAATSMINISTERUJM DER JUSTIZ m...1 Freistaat ||P SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister© smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E-LR-2956/14 Dresden, 2$ • November 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE, Drs.-Nr.: 6/134 Thema: Personelle Situation und Belastung der Justizwachtmeister im Bereich des Sicherheits- und Ordnungsdienstes in Justizgebäuden des Freistaates Sachsen SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sowie sie unterstützende, eigens hierzu abgeordnete Polizeibeamte und wie viele private Sicherheitskräfte sind mit derzeitigem Stand an den Gerichten und Staatsanwaltschaften, respektive in Justizgebäuden des Freistaates Sachsen zur Gewährleistung der Sicherheit und namentlich der Abwendung und Vorbeugung von Gewalttaten zum Nachteil für Leben und Ge- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium sundheit von Justizbediensteten, Verfahrensbeteiligten, Besucherinnen der Justiz Hospitalstraße 7 und Besuchern in Justizgebäuden eingesetzt? 01097 Dresden Mit derzeitigem Stand (Oktober 2014) sind 329 Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister ganz oder teilweise im Sicherheits- und Ordnungsdienst bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen eingesetzt. Sie werden hierzu von derzeit noch 11 abgeordneten Polizeibeamten sowie von 28 privaten Sicherheitskräften unterstützt. Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 "Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de Seite 1 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ kil1..1'."."l Freistaat Hl SACHSEN Frage 2; ist durchgängig gesichert, dass im Zuge der Einlasskontrollen in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften bzw. Justizgebäuden Personen zum Einsatz kommen, die bei im Bedarfsfälle notwendig werdendem körperlichen Einsatz, vorzunehmenden Durchsuchungen, Beschlagnahmen etc. über die hierzu erforderlichen hoheitlichen Befugnisse verfügen und hierfür auch funktionsbezogen ausgebildet sind? Die Einlasskontrollen werden überwiegend von Justizwachtmeistern durchgeführt. Diese können gemäß § 42 Abs. 1 des Sächsischen Justizgesetzes auf polizeirechtliche Befugnisse zurückgreifen. Derzeit werden die Justizwachtmeister bei den Einlasskontrollen von Polizeibeamten unterstützt, die ebenfalls hoheitlich tätig werden können. Wie unter Frage 1. angegeben, kommen daneben private Sicherheitskräfte zum Einsatz. Diese verfügen nicht über hoheitliche Befugnisse. Die nähere Ausgestaltung der Einlasskontrollen obliegt den Dienststellen vor Ort. Den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist bekannt, dass die privaten Sicherheitskräfte nur als unselbstständige Verwaltungshelfer fungieren. Die privaten Sicherheitskräfte werden lediglich bei jenen Handlungen im Rahmen der Einlasskontrollen unterstützend tätig, die keine hoheitlichen Eingriffe in die Rechte der Besucher darstellen. Die Justizwachtmeister und abgeordneten Polizeibeamten verfügen über eine Ausbildung, die sie zur ordnungsgemäßen Durchführung der Einlasskontrollen befähigt. Für Justizwachtmeister gilt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes, wonach gemäß § 7 im Rahmen des Vorbereitungsdienstes Kenntnisse des Sicherheits- und Ordnungsdienst; des Waffengebrauchs und der waffenlosen Selbstverteidigung zu vermitteln sind bzw. gemäß § 5 Abs. 2 Zeiten einer beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst auf diesen Vorbereitungsdienst nur angerechnet werden, wenn sie geeignet waren, die erforderlichen Fähigkeiten zu vermitteln. Angesichts der gestiegenen Anforderungen an die Justizwachtmeister bei dem Einsatz im Sicherheits- und Ordnungsdienst werden diese seit einigen Jahren auch im Umgang mit Reizstoffsprühgerät und Teleskop-Einsatzstock ausgebildet. Für die Polizeibeamten gehören gemäß § 26 der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Polizeivollzugsdienst u. a. Eingriffsrecht, Selbstverteidigung und Eingriffstechniken zur Grundausbildung. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Frage 3: Ist davon ausgehend, dass im Hinblick auf das gewohnheitsrechtlich anerkannte Hausrecht der Präsidenten und Direktoren bzw. Leiter der entsprechenden Jus-tizhehörden/Gebäude und die umfangreichen Polizeibefugnisse, die im Konkreten Justizwachtmeistern im Gefahrenfall gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 2 SächsJG zustehen, im Freistaat Sachsen durchgängig gewährleistet, dass bei den Einlasskontrollen jeweils zwei Justizwachtmeister bzw. ein Justizwachtmeister und ein abgeordneter Polizeibeamter anwesend sind, die die Kontrolle von Besucherinnen und Besuchern, von Verfahrensbeteiligten vornehmen bzw. überwachen und im Konfliktfall nötigenfalls hoheitlich einschreiten können und wird dabei auch beachtet, dass die Durchsuchung und Kontrolle weiblicher Besucherinnen und Verfahrensbeteiligter wiederum nur von weiblichen Bediensteten der Polizei bzw. Justiz vorgenommen werden kann? Wie bereits zu Frage 2. ausgeführt, obliegt die konkrete Ausgestaltung der Einlasskontrollen den Dienststellen vor Ort. Die Sicherheitskonzeption für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Freistaates Sachsen enthält zur Anzahl der Kontroilpersonen daher keine Maßgabe. Die Einlasskontrollen werden jedoch in der Regel von mindestens zwei Personen vorgenommen. Es ist auch noch in keinem einzigen Fall von einem „Durchbrechen“ einer Zugangskontrolle aufgrund einer Übermacht aggressiver „Besucher“ berichtet worden. Wie sich aus der Beantwortung zu Frage 2. ergibt, kann ein Kontrollteam auch aus einer privaten Sicherheitskraft und einem Justizwachtmeister/Polizeibeamten bestehen, wobei letztere im Konfliktfall nötigenfalls hoheitlich einschreiten. Es ist nicht erforderlich, durchgängig eine Kontrolle durch mindestens zwei Hoheitsträger zu gewährleisten. Angesichts des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Personals wäre damit im Übrigen eine weitere Reduzierung der Einlasskontrollen verbunden. Die Frage des gleichen Geschlechts von kontrollierenden Personen und Besuchern bzw. Verfahrensbeteiligten wird lediglich dann relevant, wenn ein körperliches Abtasten erforderlich ist, weil Hand- oder Torsonde trotz Ablegens metallischer Gegenstände weiterhin anschlagen oder die Sonden aus z. B. gesundheitlichen Gründen von Besuchern nicht zum Einsatz kommen. Es wird in solchen Fällen durch die Dienststellen vor Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SSEa Freistaat |P SACHSEN Ort sichergestellt, dass die Behandlung weiblicher Besucherinnen und Verfahrensbeteiligter durch weibliche Bedienstete erfolgt. Frage 4: In wie vielen Fällen mussten im Jahr 2013 sowie in den bisherigen Monaten des Jahres 2014 durch Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister bzw. sie unterstützende Polizeibeamte bei Besucherinnen und Besuchern, Verfahrensbeteiligten oder sonstigen, das Gerichtsgebäude aufsuchenden Personen von diesen mitgeführte Gegenstände zeitweilig in Verwahrung, Beschlagnahme o. Ä. genommen werden und in wie vielen Fällen davon wiederum handelt es sich bei den Gegenständen um Waffen, waffenähnliche oder sonstige dem Waffengesetz unterliegende gefährliche/illegale Gegenstände, die dauerhaft in Beschlagnahme genommen wurden? Die Anzahl der im Rahmen von Einlasskontrollen aufgefundenen gefährlichen Gegenstände wird statistisch erfasst. Es ist davon auszugehen, dass diese Gegenstände jeweils - mindestens zeitweise - in Verwahrung genommen werden, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall Besucher vom (weiteren) Betreten des Gebäudes Abstand nahmen, um den Gegenstand nicht vorübergehend abgeben zu müssen. Solche Einzelfälle werden nicht gesondert erfasst. Insofern sind die im Folgenden aufgeführten Zahlen der aufgefundenen Gegenstände nicht zwingend identisch mit der Anzahl in Verwahrung genommener Gegenstände. Im Jahre 2013 wurden insgesamt 23.614 gefährliche Gegenstände im Rahmen von Einlasskontrollen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften aufgefunden, davon 23.380 Gegenstände bei Einlasskontrollen in Gerichtsgebäuden. In den bisherigen Monaten des Jahres 2014 (Januar bis einschließlich Oktober 2014) wurden insgesamt 25.555 gefährliche Gegenstände im Rahmen von Einlasskontrollen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften aufgefunden, davon 24.997 Gegenstände bei Einlasskontrollen in Gerichtsgebäuden. Eine dauerhafte Inverwahrnahme (Beschlagnahme) durch Abgabe aufgefundener Gegenstände an die Polizei erfolgt nur, wenn der Besitz der gefährlichen Gegenstände Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ KM.BUH Freistaat lg SACH SEIN illegal ist. Im Jahre 2013 und in den bisherigen Monaten des Jahres 2014 (bis einschließlich Oktober 2014) waren hiervon insgesamt 251 gefährliche Gegenstände betroffen. Frage 5: In wie vielen Fällen wurden im gleichen Zeitraum im Vorfeld einer Verhandlung, einer Zwangsversteigerung oder eines sonstigen Termins bei Gerichten und Staatsanwaltschaften auf Grund vorliegender Anzeichen etwaigen aggressiven Verhaltens von Verfahrensbeteiligten bzw. hinzukommenden Personen auf Veranlassung von Richtern, Staatsanwälten oder Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern Justizwachtmeister oder sie direkt unterstützende Polizeikräfte durchgängig oder temporär hinzugezogen? Die Häufigkeit der Anforderungen im Sinne der Frage wird nicht von allen Dienststellen statistisch erfasst. Soweit Dienststellen eine Erfassung vorgenommen haben oder sich zu einer Schätzung in der Lage sahen, werden die Zahlen im Folgenden aufgeführt. In der Regel wurde bei der Erfassung keine Unterscheidung zwischen angeforderten Einlasskontrollen (anlassbezogene Kontrollen) im Eingangsbereich des Gebäudes und der Anforderung einer Anwesenheit von Justizwachtmeistern/abgeordneten Polizeibeamten innerhalb eines Termins o.Ä. vorgenommen. Oberlandesgericht: 5 (Schätzung pro Jahr) Land- und Amtsgericht Chemnitz: 349 Land- und Amtsgericht Görlitz u. Amtsgericht Bautzen: 44 Landgericht Leipzig: 50 (Schätzung) Land- und Amtsgericht Zwickau: 82 Amtsgericht Auerbach: 18 Amtsgericht Borna: 2-4 (Schätzung) Amtsgericht Dresden: 30 (Schätzung) Amtsgericht Eilenburg: 1 Amtsgericht Grimma: 15 Amtsgericht Hohenstein-Emstthal: 10-12 (Schätzung) Amtsgericht Hoyerswerda: 35 (Schätzung) Amtsgericht Kamenz: 26 Seite 5 von 6 STAATSM1N1STER1UM DER JUSTIZ Amtsgericht Leipzig: 134 Amtsgericht Plauen: 3-4 (Schätzung) Amtsgericht Torgau: 2 Amtsgericht Weißwasser: 35 (Schätzung) Amtsgericht Zittau: 15 Landessozialgericht: 7 (Schätzung) Sozialgericht Chemnitz: 6 (Schätzung) Sozialgericht Dresden: 54 (davon 30 Einlasskontrollen) Sozialgericht Leipzig: 7 Verwaltungsgericht Chemnitz: 3 Verwaltungsgericht Leipzig: 7 Arbeitsgericht Bautzen: 3 Arbeitsgericht Dresden: 4-5 (Schätzung) Arbeitsgericht Leipzig: 3 Arbeitsgericht Zwickau: 4 Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Freistaat SACHSEN Seite 6 von 6