STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2534 Dresden, 7 . Mai 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1340 Thema: Verbindungen und Verflechtungen von „Freital wehrt sich. Nein zum Hotelheim“ („Frigida“) zu Bestrebungen der extremen Rechten, der Hooliganszene und Pegida/Legida Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Seit Februar 2015 organisiert die Gruppierung .Freital wehrt sich. Nein zum Hotelheim' so genannte .Spaziergänge' gegen eine Asylunterkunft in Freital“. Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Strukturen und Organisationsform der Gruppierung „Freital wehrt sich. Nein zum Hotelheim“? (bitte Mitgliederzahl, Rechtsform, verantwortliche Personen angegeben) Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über Verbindungen der Gruppierung zu welchen Bestrebungen der extremen Rechten (Personen, Vereine, Parteien, sonstige Zusammenschlüsse) vor? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Zusammenfassende Antwort auf den Fragen 1 und 2: Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1M1STER1UM des mmm Freistaat SACHSEN „Freital wehrt sich. Nein zum Hotelheim“ ist kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen. Es liegen keine Erkenntnisse über Verbindungen rechtsextremistischer Bestrebungen zu „Freital wehrt sich. Nein zum Hotelheim“ vor. In welchem Umfang haben an den nunmehr fünf Versammlungen der Gruppierung Personen teilgenommen, die welchen Bestrebungen der extremen Rechten zuzuordnen sind? (bitte Zahl, Funktion auf der Versammlung und Name der Organisation/des Zusammenschlusses nach Versammlungsdatum aufführen) Über die Teilnahme von Personen, die einem rechtsextremistischen Personenzusammenschluss zuzurechnen sind, liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. In welchem Umfang haben an den Versammlungen der Gruppierung Personen teilgenommen, die welchen Hooligangruppierungen angehören und als Fans der „Kategorie C“ und/oder „Gewalttäter Sport“ bekannt sind? (bitte Zahl, Funktion auf der Versammlung und Name der Organisation/des Zusammenschlusses nach Versammlungsdatum aufführen) Eine Einstufung von potenziellen Störern im Umfeld von Fußballvereinen erfolgt nicht als „Hooligans“, sondern in die Kategorien B (gewaltgeneigt, gewaltbereit) und C (gewaltsuchend, gewalttätig oder zur Gewalt entschlossen). Der Polizeivollzugsdienst trifft Feststellungen hinsichtlich der Teilnehmer von Versammlungen nur im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu gewährleisten sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren bzw. Störungen zu beseitigen. Unter den Teilnehmern einer Versammlung am 6. März 2015 in Freital wurden im Rahmen der sicherheitsrelevanten Lagebeurteilung ca. 25 Personen aus dem Umfeld von Anhängern des Fußballvereins SG Dynamo Dresden festgestellt, die durch den Polizeivollzugsdienst als gewalttätig eingestuft wurden. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über organisatorische und strukturelle Verbindung zwischen dem Organisationskreis von „Freital wehrt sich. Nein zum Hotelheim“ und Pegida Dresden bzw. Legida Leipzig? Das Bündnis „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (PEGIDA) wie auch dessen Ableger „Leipzig gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (LEGIDA) sind keine Beobachtungsobjekte des LfV Sachsen. Hierzu wird auf die - Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 6/165 sowie Frage 3: Frage 4: liehen Grüßen '692 verwiesen.