STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13403 Thema: Waffen nach EU-Feuerwaffenrichtlinie in den Jahren 2008 bis 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Zahl der in Sachsen zugelassenen Schusswaffen zum Stichtag 31. März der Jahre 2008 bis 2016 nach Kategorisierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie bzw. entsprechender vergleichbarer Klassifizierung vor Inkrafttreten der EU-Feuerwaffenrichtlinie dar? (Bitte aufschlüsseln nach Stichtag und Landkreisen sowie Kreisfreien Städten, Waffenart entsprechend der Kategorisierung der EU- Feuerwaffenrichtlinie bzw. vergleichbarerer Klassifizierung!) Die Zulassung von Schusswaffen obliegt den Beschussämtern auf der Grundlage des Beschussgesetzes. Da in Sachsen kein Beschussamt ansässig ist, werden in Sachsen auch keine Schusswaffen zugelassen. Im Sachzusammenhang, insbesondere aufgrund der Untergliederungswünsche , geht die Staatsregierung davon aus, dass sich die Fragestellung auf die Anzahl der bei den Waffenbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte registrierten Schusswaffen der Kategorien A bis D der EU- Feuerwaffenrichtlinie bezieht. Soweit bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten auswertbare Daten vorlagen, sind diese in den Anlagen 1 bis 4 dargestellt. Die Darstellung umfasst den privaten Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Inbetriebnahme des Nationalen Waffenregisters (NWR) zum 1. Januar 2013 eine Bereinigung der Waffendaten bis 31. Dezember 2017 stattgefunden hat. Insofern sind die jährlichen Veränderungen neben der Registrierung neuer Waffen auch auf eine schlichte Zuordnung von Bestandswaffen zu den EU -Kategorien zurückzuführen . Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/53/37 Dresden, 11. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Von einer weitergehenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die Staatsregierung ist gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zum 1. Januar 2013 wurde das NWR in Betrieb genommen. Seither werden durch das Bundesverwaltungsamt monatliche Standardstatistiken für den Bund, die Länder und die einzelnen Waffenbehörden erstellt, die auch Daten zu registrierten Schusswaffen in privatem Besitz untergliedert nach den Kategorien der EU-Feuerwaffenrichtlinie beinhalten . Diese Statistiken stellt das Bundesverwaltungsamt vier Jahre lang zum elektronischen Abruf bereit. Die Waffenbehörden sind zum regelmäßigen Abruf und zur Speicherung dieser Statistiken nicht verpflichtet. Sofern ein regelmäßiger Abruf nicht erfolgt ist, stehen die statistischen Daten für die Stichtage März 2013 und März 2014 wegen Zeitablaufs nicht mehr zur Verfügung. Die vollständige Beantwortung der Fragestellung bedarf daher einer Einzelauswertung aller Waffenakten für die Kalenderjahre, in denen statistische Daten nicht oder nicht mehr vorliegen. Am 31. März 2014 waren insgesamt 26.399 Personen im privaten Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Bei einem angenommenen Aufwand von 30 Minuten pro Akte (Ziehen der Akte, Auswerten und Dokumentieren) stünde ein Sachbearbeiter an 1.650 Arbeitstagen für Kernaufgaben nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Behörden nicht zu leisten ist. Mit'fr undlichen Grüßen72m, Prof. Dr. Roland VVöller Anlagen: 4 Seite 2 von 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/13403 Anzahl registrierter Waffen und Waffenteile nach EU -Kategorie (Stand März 2013) Landkreis/Kreisfreie Stadt Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D Chemnitz, Stadt - 1.562 942 332 Erzgebirgskreis 1 6.803 7.249 1.854 Mittelsachsen k.A. k.A. k.A. k.A. Zwickau k.A. k.A. k.A. k.A. Vogtlandkreis 1 2.874 4.311 1.222 Dresden, Stadt k.A. k.A. k.A. k.A. Görlitz k.A. k.A. k.A. k.A. Meißen k.A. k.A. k.A. k.A. Sächsische Schweiz- Osterzgebirge k.A. k.A. k.A. k.A. Bautzen - 4.677 5.727 2.011 Leipzig, Stadt k.A. k.A. k.A. k.A. Leipzig k.A. k.A. k.A. k.A. Nordsachsen k.A. k.A. k.A. k.A. Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/13403 Anzahl registrierter Waffen und Waffenteile nach EU -Kategorie (Stand März 2014) Landkreis/Kreisfreie Stadt Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D Chemnitz, Stadt - 1.567 952 338 Erzgebirgskreis 1 6.766 7.313 1.844 Mittelsachsen - 4.164 4.377 1524 Zwickau k.A. k.A. k.A. k.A. Vogtlandkreis 1 3.091 4.472 1.236 Dresden, Stadt k.A. k.A. k.A. k.A. Görlitz - 3.300 4.372 1.309 Meißen k.A. k.A. k.A. k.A. Sächsische Schweiz- Osterzgebirge k.A. k.A. k.A. k.A. Bautzen - 4.647 5.797 2.033 Leipzig, Stadt k.A. k.A. k.A. k.A. Leipzig 2.411 2.558 1.607 Nordsachsen k.A. k.A. k.A. k.A. Anlage 3 zu Drs.-Nr. 6/13403 Anzahl registrierter Waffen und Waffenteile nach EU -Kategorie (Stand März 2015) Landkreis/Kreisfreie Stadt Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D Chemnitz, Stadt 2.194 1.465 482 Erzgebirgskreis 1 6.861 7.471 1.873 Mittelsachsen - 4.333 4.475 1.525 Zwickau 1 4.629 4.445 1.431 Vogtlandkreis 2 3.462 4.759 1.282 Dresden, Stadt - 3.991 2.398 847 Görlitz - 3.277 4.413 1.306 Meißen - 3.236 3.710 1.309 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 8 5.263 4.741 1.390 Bautzen - 4.801 5.945 2.154 Leipzig, Stadt 1 3.882 2.739 869 Leipzig 3.074 3.415 1.686 Nordsachsen 2 3.983 5.234 1.765 Anlage 4 zu Drs.-Nr. 6/13403 Anzahl registrierter Waffen und Waffenteile nach EU -Kategorie (Stand März 2016) Landkreis/Kreisfreie Stadt Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D Chemnitz, Stadt - 2.296 1.540 495 Erzgebirgskreis 1 7.049 7.570 1.875 Mittelsachsen - 4.523 4.609 1.532 Zwickau 1 4.797 4.546 1.448 Vogtlandkreis 1 3.789 5.053 1.319 Dresden, Stadt - 4.452 2.582 887 Görlitz - 3.325 4.448 1.315 Meißen - 3.404 3.884 1.338 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 8 5.465 4.893 1.434 Bautzen - 5.012 6.106 2.199 Leipzig, Stadt - 3.797 2.775 885 Leipzig - 4.388 5.151 1.815 Nordsachsen 2 4.034 5.319 1.780 2018-06-11T10:22:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes