STAATSM1N1STER1UM DES INNERN ZI Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13406 Thema: Fortschreibung der Windkraft -Regionalplanung in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut dem Artikel ,Landkreis Vogtland plant höhere Windanlagen', erschienen in der Freien Presse am 11.05.2018, befindet sich der für den Landkreis geltende Regionalplan nach wie vor im Fortschreibungsprozess und wird voraussichtlich auch bis Ende 2018 nicht beschlossen werden können. Mittelfristig soll daher auf das Repowering von bestehenden Windenergieanlagen gesetzt werden. Zum Erreichen einer deutlichen Leistungssteigerung wird damit einhergehend mit einer Erhöhung der Nabenhöhe gerechnet. Damit soll die vom Landkreis geforderte Energiebereitstellung von 168 GWh pro Jahr durch erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 sichergestellt werden. Gleichzeitig plant die Staatsregierung Sachsen entsprechend der Medienformation vom 14.08.2017 das Energie- und Klimaprogramm des Freistaates ebenfalls fortzuschreiben. Damit sind die Fortschreibungen aller sächsischer Regionalplanungen bereits jetzt absehbar." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Planungsregionen schreiben ihre Regionalpläne aktuell fort, in welcher Planungsphase befinden sich diese aktuell jeweils und in welchem zeitlichen Rahmen werden der Beschluss und die Genehmigung der fortgeschriebenen Regionalpläne angestrebt? Die Regionalpläne werden nicht von Planungsregionen, sondern von Regionalen Planungsverbänden fortgeschrieben. Zur Anpassung an den Landesentwicklungsplan 2013 befinden sich derzeit alle Regionalpläne im Freistaat Sachsen in Aufstellung oder Fortschreibung. Die Regionalpläne für die Planungsregionen Chemnitz, Leipzig -Westsachen und Oberes Elbtal /Osterzgebirge waren bereits Gegenstand der Beteiligung öffentlicher Stellen und der Öffentlichkeit zum Planentwurf einschließlich dessen Be- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-1053/47/26 Dresden, 11. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN gründung und des Umweltberichts. Nach Mitteilung der Regionalen Planungsverbände ist mit den Satzungsbeschlüssen Ende des Jahres 2018 bzw. Anfang des Jahres 2019 zu rechnen. Der Planungsverband Region Chemnitz hat allerdings zuletzt mitgeteilt, dass es zu Verzögerungen kommen wird und derzeit eine Prognose zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nicht möglich ist. Über die Genehmigung ist grundsätzlich binnen sechs Monaten nach Antragstellung zu entscheiden. Frage 2: In welcher Planungsphase befindet sich aktuell der Fortschreibungsprozess des Energie- und Klimaprogramms Sachsen, in welchem zeitlichen Rahmen ist der Beschluss des fortgeschriebenen Programms geplant und in wie weit werden die regionalen Planungsverbände in dem Fortschreibungsprozess eingebunden? Derzeit wird durch die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH eine Studie zu den Ausbaupotenzialen der erneuerbaren Energien in Sachsen erstellt, die Teil der Kabinettsvorlage für das Strategiepapier zu den Ausbauzielen der erneuerbaren Energie in Sachsen, dem sogenannten Grünbuch, sein wird. Der Kabinettsbeschluss für die Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms wird zum Ende 2018 angestrebt. Bisher fanden mit den Regionalen Planungsverbänden drei Workshops zur Erarbeitung der Potenzialanalyse Windenergieerzeugung statt, die Bestandteil der oben genannten Studie sein wird. Frage 3: Für die einzelnen sächsischen Landkreise wurden Zielwerte in Bezug auf die Energiebereitstellung durch erneuerbare Energie festgelegt. Wir hoch sind diese für die einzelnen sächsischen Landkreise aufgeschlüsselt nach Stromerzeugungsarten , wie viel Prozent der Zielwerte erreichen die Landkreise aktuell pro Stromerzeugungsart und in wie weit sind die Landkreise mit den aktuell geltenden Regionalplänen in der Lage die Zielwerte bis 2030 zu erreichen? Seitens der Staatsregierung werden für die einzelnen sächsischen Landkreise keine Zielwerte in Bezug auf die Energiebereitstellung durch erneuerbare Energie festgelegt. Das Energie- und Klimaprogramm des Freistaates Sachsen legt Zielwerte für den Freistaat fest. Frage 4: Ein Repowering von Windenergieanlagen im Bestand, für eine deutliche Leistungssteigerung in der Regel einhergehend mit einer Steigerung der Nabenhöhe , wird von vielen als sinnvolle Möglichkeit gesehen an bereits genehmigten Standorten die bereitstellbare Leistung zu erhöhen. Welche Einschränkungen bestehen im für den Vogtlandkreis aktuell gültigen Regionalplan für das Ersetzen bestehender Windenergieanlagen durch Anlagen mit deutlich größerer Nabenhöhe in den einzelnen Teilgebieten und in wie weit ändern sich diese Einschränkungen bei weiteren zeitlichen Verzögerungen der Fortschreibung des Regionalplans? Gemäß § 7 Absatz 4 Satz 2 des Landesplanungsgesetzes sind Raumordnungspläne mit Begründung in das Internet einzustellen. Dies gilt auch für in der Planungsregion Chemnitz geltende Pläne. Auf diese Pläne wird zur Beantwortung der Frage verwiesen. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SAC1-I SEN In einem Regionalplan bestehende Einschränkungen verändern sich grundsätzlich nicht durch die Verzögerungen der Fortschreibung dieses Regionalplans. Frage 5: Wird ein weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien angestrebt, ist es notwendig , zumindest für eine Minimierung der damit verbundenen Auswirkungen auf die Netzstabilität, die Strukturen der Stromnetze anzupassen sowie verschiedene Stromtrassen auszubauen. In welchem Umfang wurden die landkreisspezifisch festgelegten Zielwerte für die Energiebereitstellung durch erneuerbare Energien mit den Betreibern der Niederspannungs -, Mittelspannungs- und Übertragungsnetze abgestimmt? In § 11 verpflichtet das Energiewirtschaftsgesetz die Betreiber eines Energieversorgungsnetzes ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben sowie über dessen Wartung hinaus auch bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen. Die Netzbetreiber entscheiden dabei in eigener Verantwortung über die fachlichen Abstimmungen, die zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht erforderlich sind. Speziell mit Blick auf die Situation im Vogtland sei darauf hingewiesen, dass der regionale Verteilnetzbetreiber Mitnetz Strom dabei ist, die Netzinfrastruktur im Vogtland an die energiewendebedingt wachsenden Anforderungen gerade auch im Verteilnetzbereich anzupassen. Genannt seien in diesem Kontext die Vorhaben „Vogtlandring" sowie „Netzverbund Zwickau — Vogtland". Die Vorhaben dienen dazu, die Leistungsfähigkeit des bestehenden Hochspannungsnetzes im Vogtland nicht nur anzuheben, sondern auch für künftige Anforderungen Reserven zu eröffnen. Den Vorhaben kommt daher eine besondere energiepolitische Bedeutung zu. In gleichem Maße gilt dies auch unter wirtschaftspolitischem Aspekt, um in der Region auch künftig ausreichend Netzkapazität für gewerbliche und industrielle Netzanschlusswünsche vorzuhalten. Mitleundlich,en Grüßen . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-06-11T10:21:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes