STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13407 Thema: Aus- und Fortbildung des Freistaates im Bereich Nachhaltige Entwicklung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH) und das Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen (HSF) bilden die (zukünftigen) Bediensteten der Landesverwaltung aus und weiter." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches Gremium oder welche Funktionsträgerinnen legen die zu vermittelnden Inhalte in den Ausbildungen (FH und der HSF und praktische Ausbildungsanteile) der Verwaltungsmitarbeiterinnen fest (namentliche Nennung für 2017 und 2018, inkl. Kontaktdaten) Frage 2: Durch welche Verfahren und Strukturen werden aus übergeordneten Aus- und Fortbildungszielen Lehrveranstaltungen, Studiengänge und Programme entwickelt (namentliche Nennung für 2017 und 2018, inkl. Kontaktdaten) und welche Möglichkeiten haben die Lehrenden der FH bzw. die nebenamtlichen oder freiberuflichen Lehrkräfte der HSF die Lehrinhalte selbst auszugestalten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Lehrinhalte der Studiengänge an der HSF Meißen werden auf Grundlage des Fachhochschule -Meißen -Gesetzes sowie bundes- und landesrechtlicher Ausbildungs- und Prüfungsordnungen durch die gesetzmäßigen Gremien der Hochschule festgelegt. Die so beschlossenen Modulhandbücher und Stoffgliederungspläne bestimmen studiengangbezogen die konkreten Lehrinhalte und Präsenzlehranteile. Die Fachhochschullehrer und Lehrbeauftragten der HSF Meißen genießen bei der Ausgestaltung ihrer Lehrveranstaltungen die sich aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes und Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 13-1053/52/4 Dresden, 12. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Artikel 21 Satz 1 der Sächsischen Verfassung ergebende Freiheit von Kunst und Wissenschaft sowie von Forschung und Lehre. Demnach können, bei grundsätzlicher Wahrung der durch die Stoffgliederungspläne vorgegebenen Lehrinhalte, die Lehrveranstaltungen inhaltlich und methodisch gestaltet und eigene wissenschaftliche Lehrmeinungen geäußert werden. Das Fortbildungsangebot des Fortbildungszentrums der HSF Meißen wird gemäß der Bestimmungen des Fachhochschule -Meißen -Gesetzes maßgeblich durch den konkreten Fortbildungsbedarf der Staatsbehörden bestimmt. Dieser wird auf Grundlage jährlicher Ressortgespräche zwischen dem Fortbildungszentrum und den Staatsbehörden, durch Bedarfsabfragen sowie Auswertung der tatsächlichen Inanspruchnahme des Fortbildungsprogramms ermittelt. Darüber hinaus berücksichtigt das Fortbildungszentrum aktuelle Entwicklungen in maßgeblichen Themenbereichen und konzipiert neue Fortbildungsformate zur Ergänzung des bestehenden Fortbildungsprogramms. Die Stoffpläne für Fortbildungsveranstaltungen werden durch das Fortbildungszentrum unter Verantwortung seines Leiters, teilweise unter Einbeziehung der vorgesehenen Dozenten , erarbeitet. In diesem Rahmen werden die so vorgegebenen Inhalte von den Dozenten, unter Berücksichtigung der jeweiligen Teilnehmergruppe, konkret ausgestaltet und methodisch -didaktisch umgesetzt. Bei außerhalb des Fortbildungsprogramms individuell für eine Staatsbehörde ausgerichteten Fortbildungsveranstaltungen erfolgt die Festlegung nach dem speziellen Fortbildungsbedürfnis des Auftraggebers. Bei speziellen Lehrgängen sind darüber hinaus teilweise übergeordnete Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Die Stoffgliederungspläne bzw. Modulhandbücher der Studiengänge sowie das Fortbildungsprogramm des Fortbildungszentrums und die Zusammensetzung der Gremien sind über die Internetseite der HSF Meißen einsehbar. Die Fachhochschullehrer und Lehrbeauftragten, der Leiter des Fortbildungszentrums sowie die jeweiligen Gremienmitglieder können über die HSF Meißen (Herbert -Böhme -Straße 11 in 01662 Meißen oder poststelle@hsf.sachsen.de) kontaktiert werden. Frage 3: Wie werden die von den Vereinten Nationen im Jahr 2015 verabschiedeten Globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG) durch FH und HSF vermittelt, insbesondere bzgl. SDG „Menschenwürdige Arbeit", SDG 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur", SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden", SDG 12 „Verantwortlicher Konsum und Produktion" (12.7 nachhaltige Verfahren in der öffentlichen Beschaffung fördern ) und SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz" und wie sieht die Verankerung von SDG 12 „Verantwortlicher Konsum und Produktion" (12.7 nachhaltige Verfahren in der öffentlichen Beschaffung fördern) konkret in den Lerninhalten im Bereich Aus- und Fortbildung des öffentlichen Dienstes aus? Die angeführten Nachhaltigkeitsziele sind nicht eigenständiger Bestandteil der Studiengänge an der HSF Meißen, da sie keine unmittelbare Relevanz für die jeweils durch Rechtsvorschrift bestimmten Ausbildungsziele der Studiengänge entwickeln. Für den Bereich des öffentlichen Vergabewesens sind Lehrinhalte auf in der Praxis anzuwendenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes sowie des Freistaates Sachsen ausgerichtet. Auf Grund der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG sind nachhaltige Entwicklung und nachhaltiges Wachstum Teilziele des öffentlichen Vergabewesens. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES 1NNERN Freistaat SACHSEN Im Rahmen des Fortbildungsangebotes des Fortbildungszentrums werden Inhalte, welche sich auf die Nachhaltigkeitsziele SDG 8 „Menschenwürdige Arbeit" und SOG 12 „Verantwortlicher Konsum und Produktion" beziehen, vermittelt. Bei Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des öffentlichen Vergabewesens werden, aufgrund der vorbenannten Richtlinie, Aspekte des SOG 12.7 „nachhaltige Verfahren in der öffentlichen Beschaffung fördern" inhaltlich berücksichtigt. Frage 4: Welche Funktion bzw. Rolle kommt der FH in der Landesstrategie „Bildung für Nachhaltige Entwicklung" des Freistaates zu bzw. welche Pläne oder Konzepte liegen dazu vor? Das Staatsministerium für Kultus erstellt derzeit federführend im Auftrag der Sächsischen Staatskanzlei eine Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung, die noch in diesem Jahr in einen Kabinettsbeschluss münden soll. In Anlehnung an die Vorgehensweise zur Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans wurden sechs Fachgruppen zu den Bildungsbereichen frühkindliche Bildung, allgemeinbildende Schulen, berufliche Bildung, Hochschulen, non-formales Lernen und Bildung in der Kommune eingerichtet, in denen staatliche und zivilgesellschaftliche Vertreter gemeinsam an der Erarbeitung einer Landesstrategie mitwirken. Die an die Hochschulen adressierten Ziele und Empfehlungen der Landesstrategie beziehen die Akteure an den sächsischen Hochschulen ein. Ein explizites Eingehen auf einzelne Bildungseinrichtungen oder -institutionen ist bisher nicht vorgesehen. Frage 5: Ist oder wird angedacht, länderübergreifende Lerninhalte, bzw. Lerninhalte auf Bundesebene in die Aus- und Fortbildungsziele der FH und Berufsschulen zu integrieren? (Wenn ja, welche? Wenn nein, mit welcher Begründung?) Eine Veränderung der durch das Fachhochschule -Meißen -Gesetz und durch die Ausbildungs - und Prüfungsordnungen bestimmten Ausbildungsziele der Studiengänge an der HSF Meißen ist nicht beabsichtigt. Ausbildungsziel ist weiterhin die Vermittlung der jeweiligen Laufbahnbefähigung. Selbiges gilt für das Fortbildungsziel des Fortbildungszentrums , welches weiter in der ressortübergreifenden Fortbildung der Bediensteten der Staatsverwaltung liegt. Bei der inhaltlichen Weiterentwicklung der Studiengänge und des Fortbildungsangebots werden regelmäßig Aus- und Fortbildungsinhalte des Bundes und der anderen Länder berücksichtigt. Rahmen zukünftiger Neuordnungsverfahren werden Themen der Nachhaltigkeit in die Lehrpläne der Berufsschulen aufgenommen. 2I 7iffr undlic( en Grüßen I . Roland Wöller Seite 3 von 3 2018-06-12T10:03:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes