STAATSIVIINISTER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13415 Thema: Tod eines 17 -jährigen Sudanesen durch Sturz aus dem Fenster einer Flüchtlingsunterkunft in Falkenstein am 11. Mai 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: Aus welchen konkreten Gründen stellt sich der Sturz nach derzeitigem Ermittlungsstand als Suizid, Unfall oder versuchte Flucht (vor wem) dar? Frage 3: Inwieweit steht der Sturz in welchem direkten oder indirekten Zusammenhang mit dem polizeilichen Einsatz, insbesondere welche Maßnahmen wurden gegenüber dem Toten vor dem Sturz konkret veranlasst ? Frage 4: Für den Fall des Suizids: Inwieweit gab es vor dem Einsatz Anhaltspunkte für ein suizidales Verhalten des Flüchtlings? Frage 5: Inwieweit wurde wann ein (Vor -)Ermittlungsverfahren wegen welchen konkreten Sachverhalts aufgrund welches Straftatbestandes gegen wie viele Beschuldigte eingeleitet? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/53/44 Dresden, 13. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Betreuer der Einrichtung teilte der Polizei mit, dass alkoholisierte Bewohner randalieren und bat um Hilfe. Durch die Polizeibeamten wurden drei offensichtlich unter erheblicher Alkoholeinwirkung stehende unbegleitete minderjährige Ausländer angesprochen und in der Folge auf ihre jeweiligen Zimmer gebracht. Unmittelbarer Zwang musste dabei nicht angewendet werden. Es wurde so die Ruhe in der Unterkunft wieder hergestellt . In der Folge warteten die Polizisten noch einige Minuten auf dem Gang, ob die Ruhe auch weiter anhält. Plötzlich vernahmen sie aus dem Zimmer des sich dort allein befindlichen Geschädigten ein lautes Geräusch, das sie nicht definieren konnten. Sie öffneten die Zimmertür und sahen den Sudanesen außerhalb des Fensters stehen. Er hielt sich noch am Fensterrahmen fest und stürzte in diesem Augenblick auch schon nach unten. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft (StA) ermittelt die Polizeidirektion Zwickau wegen eines nicht natürlichen Todesfalles gemäß § 159 Strafprozessordnung. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten wurde von der StA nicht eingeleitet. Ein Straftatverdacht hat sich im Verlaufe der Ermittlungen nicht ergeben. Ein Anlass, vor der Polizei oder anderen zu flüchten, ist nicht bekannt bzw. nicht festgestellt. Es ist derzeit noch ungeklärt, ob es sich um einen Suizid oder einen Unfall gehandelt hat. Hinweise auf Suizidalität oder auf eine psychische Ausnahmesituation lagen bis zum Ereigniszeitpunkt nicht vor. Das Ergebnis der angeordneten toxikologischen Untersuchungen steht zum 30. Mai 2018 noch aus. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen . undlic en Grüßen r. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-06-13T14:24:07+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes