STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13417 Thema: Kontrollen der Heimaufsicht des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen im Jahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Pflegeeinrichtungen wurden 2017 durch die Heimaufsicht des KSV kontrolliert (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Von der Heimaufsicht beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV Sachsen ) wurde im Jahr 2017 folgende Anzahl Pflegeeinrichtungen kontrolliert: Landkreis I Kreisfreie Stadt Anzahl kontrollierter Pflegeeinrichtungen Chemnitz, Stadt 24 Erzgebirgskreis 40 Mittelsachsen 40 Vogtlandkreis 29 Zwickau 44 Dresden, Stadt 38 Bautzen 33 Görlitz 32 Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-18/445 Dresden, r. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de Meißen Sächsische Schweiz I Osterzgebirge Leipzig, Stadt Leipzig Nordsachsen Summe 26 32 56 24 25 443 STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 2: Wie hoch war der Anteil der kontrollierten Einrichtungen an der Gesamtzahl der Heime? Der Anteil der von der Heimaufsicht kontrollierten Einrichtungen (Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe) im Verhältnis zur Gesamtzahl der zu prüfenden Einrichtungen hat im Jahr 2017 56,8 v. H. betragen. Frage 3: Wie viele der Kontrollen erfolgten unangemeldet? Die Heimaufsicht hat in den Einrichtungen, die dem Gesetz zur Regelung der Betreuungs - und Wohnqualität im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit im Freistaat Sachsen unterfallen (Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe ), im Jahr 2017 566 unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Diese Zahl beinhaltet auch Mehrfachprüfungen (z.B. aufgrundvon Beschwerden, Mängelnachschauen etc.). Frage 4: Auf welche wesentlichen Mängel wurde hingewiesen? Im Rahmen der Prüfungen hat die Heimaufsicht im Jahr 2017 auf folgende wesentliche Mängel hingewiesen: • Bauliche Mängel, • Mängel im Umgang mit Arzneimitteln, • Mängel in der Personalausstattung (Einhaltung Fachkraftquote), • HygienemängeL Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 5: ln wie vielen Fällen kam es zu Sanktionen und wie sahen diese konkret aus? ln vier Fällen hat die Heimaufsicht einen Aufnahmestopp verhängt. Mit freundlichen Grüßen I Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-06-06T08:37:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes