STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13424 Thema: Bestand Kommunaler Wohnungsgesellschaften in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Kommunale Wohnungsgesellschaften sind ein wichtiger Baustein bei der Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit bezahlbarem Wohnraum. Damit erfüllen sie eine wichtige Aufgabe in der kommunalen Daseinsvorsorge. In den letzten Jahren wurden in einigen Kommunen Wohnungsgesellschaften verkauft um bspw. die jeweiligen kommunalen Haushalte oder die der Wohnungsgesellschaft zu sanieren. Heute wächst jedoch der Bedarf nach bezahlbaren Wohnraum gerade in Großstädten, welcher durch kommunale Wohnungsgesellschaften aufzufangen wäre, sofern diese vorhanden sind. Daraus ergeben sich mir folgende Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche kommunalen Gebietskörperschaften in Sachsen haben seit 2010 ihre kommunalen Wohnungsgesellschaften komplett oder teilweise veräußert (bitte nach Gebietskörperschaften, Lage der veräußerten Wohnungen und Jahren aufschlüsseln)? Frage 2: Wie viele Wohnungen waren jeweils davon betroffen (bitte die absoluten und relativen Zahlen angeben und nach Gebietskörperschaften und Jahren aufschlüsseln)? Frage 3: An wen wurden die Wohnungen verkauft (Mieterinnen, privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen etc.)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 236-1053/42/154 Dresden, 13. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zur Beantwortung wird auf die in der Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. Diese Angaben beruhen auf den bei der Staatsregierung vorhandenen Kenntnissen. Außer diesen Fällen sind der Staatsregierung keine weiteren Fälle bekannt, in denen kommunale Gebietskörperschaften ihre kommunalen Wohnungsgesellschaften veräußert haben. Von einer Nachfrage bei den Kommunen wurde abgesehen, denn eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht nicht. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen . Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft die kommunalen Wohnungsgesellschaften und damit ausschließlich Sachverhalte, die von den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Die Gemeinden sind insoweit keinen Weisungen unterworfen und unterliegen nur der Rechtsaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom Informationsrecht nach § 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGem0) nur dann Gebrauch machen, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Auch die vorliegende Kleine Anfrage enthält keine Hinweise darauf, dass in einem konkreten Einzelfall Rechtsverletzungen entweder bereits erfolgt sind oder bevorstehen. Frage 4: Welche Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen die Kommunalaufsicht Empfehlungen bzw. die Verpflichtung an sächsische kommunale Gebietskörperschaften ausgesprochen hat, ihren kommunalen Wohnungsbestand beispielsweise im Zuge einer Haushaltskonsolidierung zu privatisieren (bitte seit 2010 nach Gebietskörperschaft und Anzahl der letztlich verkauften Wohnung aufschlüsseln )? Durch die Landesdirektion Sachsen (LOS) wurden im Abfragezeitraum gegenüber den ihrer Rechtsaufsicht unterstehenden drei Kreisfreien Städten keine derartigen Empfehlungen oder Verpflichtungen ausgesprochen. Hinsichtlich der Landratsämter, die die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ausüben, sind der LOS keine derartigen Fälle bekannt. Aufgrund des durch Artikel 84 der Verfassung des Freistaates Sachsen gewährleisteten kommunalen Selbstverwaltungsrechts ist die Rechtsaufsicht gemäß § 111 Absatz 1 SächsGem0 auf die Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung beschränkt. Zweckmäßigkeitserwägungen sind den Rechtsaufsichtsbehörden verwehrt. Daher kommt eine Verfügung konkret benannter Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung grundsätzlich nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSTVI1N1STER1UM DES 1NNERN Soweit den Rechtsaufsichtsbehörden zur Sicherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung einer Gemeinde der Erlass einer Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung geboten erscheint, wird sich diese regelmäßig auf die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes nach § 72 Absatz 3 bis 7 SächsGem0 oder § 58a Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Sächsisches Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit beschränken und gegebenenfalls einen Zeitraum bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs oder einen Gesamtbetrag der erforderlichen Ergebnisverbesserung benennen. Innerhalb des sich aus der Haushaltslage ergebenden Konsolidierungsbedarfs und der unter Abschnitt A Ziffer I Nummer 7 der VwV Kommunale Haushaltswirtschaft aufgestellten allgemeinen Vorgaben kann die betroffene Gemeinde die zur Erreichung eines gesetzmäßigen Haushalts geeigneten Konsolidierungsmaßnahmen grundsätzlich selbst auswählen und beschließen. Frage 5: Gab es kommunale Gebietskörperschaften in Sachsen, die seit 2010 Wohnungen oder Wohnungsgesellschaften (wieder)erworben haben (wenn ja, bitte Angabe nach Gebietskörperschaft, Wohneinheiten, Lage und Jahr angeben)? Das kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt Taucha, die IBV - Immobilienbetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft Taucha mbH, erwarb im Jahr 2012 insgesamt 103 Wohneinheiten (Lage: Leipziger Straße) und im Jahr 2014 insgesamt 136 Wohneinheiten (Lage: Thomas -Mann -Straße).7• undlichzin Grüßen Pro . . Roland Wöller L Profi. IYr. Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage zu Drs.-Nr. 6/13424 Gemeinde Frage 1 Frage 2 Frage 3 Stadt Belgern-Schildau 2015, 2016 und 2018, Lage 47 Wohneinheiten Privatpersonen in den Ortsteilen Schildau (= 85 % des Wohund Kobershain nungsbestandes) Stadt Dommitzsch 2016: 2016: Privatpersonen August-Bebel-Straße 1,2, 16 Wohneinheiten Rudolf-Breitscheid-Str. 7, 8 2017: 2017: Platz am Mühltor 6 und drei Wohneinheiten Wittenberger Straße 1 Große Kreisstadt Verkauf einzelner Objekte geringfügig (exakte nicht bekannt Eilenburg Anzahl nicht bekannt) Große Kreisstadt Oschatzer Wohnstätten 83 Wohneinheiten private Immobi- Oschatz GmbH; (= 4,68 % des Woh- liengesellschaft 2017: nungsbestandes) (GmbH); Den Wilhelm-Pieck-Str. 1 - 13, Mietern wurden 62, Vorkaufsrechte Friedrich -Engels -Str. 2 - 14, eingeräumt und Am langen Rain 67 - 71 die Wohnungen zum Kauf angeboten . Kein Mieter nahm sein Vorkaufsrecht wahr. Stadt Taucha IBV Taucha mbH; 2013: 2013: Privatpersonen Matthias-Erzberger-Straße 170 Wohneinheiten 2015: 2015: Theodor -Körner -Straße 20 Wohneinheiten Gemeinde Machern 2010: Einfamilienhaus 2010: eine an Mieter und 2011: Wohnungen Wohneinheit andere Privat- 2013: Einfamilienhaus 2011:31 personen 2018: Einfamilienhaus Wohneinheiten 2013: eine Wohneinheit 2018: eine Wohneinheit Stadt Markkleeberg 2012: 2012: elf an Mieter und Oststraße 5, Wohneinheiten andere Privat- Wachauer Straße 7 personen 2013: 2013: Neue Harth 6 sieben Wohneinheiten 2014: 2014: Auerbachshof 19 vier Wohneinheiten (insgesamt 1 % des Wohnungsbestandes) Anlage zur Drs.-Nr. 6/13424 Stadt Pegau 2013: 2013: 25 Wohneinhei- an Mieter und Friedensstraße 8, 10, 12, 21 ten (12,4 % des Woh- andere Privatnungsbestandes ) personen 2015: 2015: drei Wohnein- Schlossstraße 1 heiten (1,5% des Wohnungsbestandes) 2016: 2016: 19 Wohneinhei- Lindenstraße 6, ten (9,4 % des Woh- Ernst-Reinsdorf-Str. 6, 8, nungsbestandes) Helbigstr. 12, Hauptstr. 1 2018-06-13T14:26:00+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes