STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (eÜNOl'llS 9O/D|E GRUNEN) Drs.-Nr.: 6113425 Thema: Verfahrensdauer für Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) am Amtsgericht Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge nach dem TSG auf Änderung der Vornamen und/oder auf Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit sind im Zeitraum von 2015 bis heute beim Amtsgericht Chemnitz eingegangen? (Bitte p.a. aufschlüsseln) Beim Amtsgericht Chemnitz sind im Berichtsjahr 2015 insgesamt zehn Anträge nach dem Transsexuellengesetz eingegangen, die sämtlich auf Änderung der Vornamen und auf Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gerichtet waren. Beim Amtsgericht Chemnitz sind im Berichtsjahr 2016 zehn Anträge nach dem Transsexuellengesetz eingegangen, die auf Änderung der Vornamen Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1209 - KLR Dresden, ¿Z_ Juni2o18 ñfü-Hffi\ry TOB M¡T o r JUSTIZVOLTZUGSBÊAMTE VYllt/WJOB-MIT.T.DE Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsministef ium der Justiz Hospitalslraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.just¡z.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlin¡en 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang uber Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang fi¡r elektronisch signieñe sowie f ür verschlusselte elektronische Dokumentê nur úber das Elektronische Gerichls- und Verwaltungspostfach; nähere lnlormat¡onen unter ww.êgvp.deSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW und auf Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gerichtet waren, sowie zwei Anträge, die ausschließlich auf Feststellung der Geschlechts-zugehörigkeit gerichtet waren. Beim Amtsgericht Chemnitz sind im Berichtsjahr 2017 insgesamt 18 Anträge nach dem Transsexuellengesetz eingegangen, die sämtlich auf Änderung der Vornamen und auf Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gerichtet waren. Beim Amtsgericht Chemnitz sind im Berichtsjahr 2018 bis zum 15. Mai zehn Anträge nach dem Transsexuellengesetz eingegangen, die auf Änderung der Vornamen und auf Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gerichtet waren, sowie ein Antrag, der ausschließlich auf Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gerichtet war. Frage 2: Wie viele der unter 1. genannten Verfahren sind abgeschlossen? Beim Amtsgericht Chemnitz sind alle in den Berichtsjahren 2015 und 2016 eingegangenen Anträge nach dem Transsexuellengesetz abgeschlossen. Von den 18 im Berichtsjahr 2017 eingegangenen Anträgen sind 17 abgeschlossen. Von den elf im Berichtsjahr 2018 eingegangenen Anträgen sind vier abgeschlossen. Frage 3: Wie viele der unter 1. genannten Verfahren sind noch nicht abgeschlossen? Beim Amtsgericht Chemnitz ist ein im Berichtsjahr 2017 eingegangener Antrag noch nicht abgeschlossen. Von den elf im Berichtsjahr 2018 eingegangenen Anträgen sind sieben noch nicht abgeschlossen Frage 4: Wie lange dauerten die unter 1. genannten Verfahren jeweils? Die durchschnittliche Verfahrensdauer der in der Antworl zur Frage 2 aufgeführten abgeschlossenen Anträge, die auf Änderung der Vornamen und auf Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gerichtet waren, betrug beim Amtsgericht Chemnitz Seite 2 von 3 srAArsMrNrsr'RrulT I ru iXëilsurrl 5,3 Monate. Die übrigen Anträge sind in ihrer Zahl so gering, dass eine durchschnittliche Verfahrensdauer nicht gebildet werden konnte. Von der Mitteilung der Verfahrensdauer einzelnen Verfahren wird abgesehen, da insoweit Rückschlüsse auf einzelne Verfahren und Beteiligte nicht ausgeschlossen werden können. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-06-13T08:47:09+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes