STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13431 Thema: Stand der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen der ÖPNV-Strategiekommission: Sachsentarif Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/44 Dresden, \ 2. Juni Z018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die ÖPNV-Strategiekommission im Freistaat Sachsen legte im Dezem¬ ber 2017 ihren Abschlussbericht vor, welcher unter anderem die Ein¬ führung eines landesweit gültigen Sachsentarifs fordert (M7 im Maßnahmenkatalog). Der Sächsische Landtag hat am 01. Februar 2018 beschlossen, die Staatsregierung unter anderem dazu aufzufordern, die Voraussetzungen zu schaffen, um in Zusammenarbeit mit den zu¬ ständigen Zweckverbänden einen sachsenweit einheitlichen Tarif (Sachsen-Tarif) anzubieten (Drucksache 6/12141)." Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamilie Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung bisher ergriffen, um einen sachsenweit einheitlichen Tarif zu erreichen, welche Gespräche wurden mit den zuständigen Zweckverbänden mit welchen Zielvereinbarungen dazu geführt? Frage 2: Wann ist nach Kenntnissen der Staatsregierung mit der Ein¬ führung eines Sachsen-Tarifs zu rechnen? Frage 3: Welche Tarifbedingungen beinhaltet nach Kenntnissen der Staatsregierung der einzuführende Tarif? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Gemäß sächsischem ÖPNV-Gesetz obliegen Organisation, Planung und Ausgestaltung des ÖPNV den kommunalen Aufgabenträgern und deren Zu¬ sammenschlüssen. Die Tarifautonomie liegt bei den Verkehrsunternehmen bzw. ÖPNV-Aufgabenträgern. Jede Tarifbildung und -harmonisierung ist Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen; Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7,8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEM Freistaat unter direkter Mitwirkung aller Beteiligten zu entwickeln, abzustimmen und vertraglich zu fixieren. Der geplante Sachsen-Tarif kann entsprechend nur durch eine legitimierte Institution (z. B. Trägerorganisation) festgelegt werden. Die Zeitspanne eines diesbe¬ züglichen Vorbereitungs- und Umsetzungsverfahrens ist vor dem Hintergrund der Viel¬ zahl der beteiligten Akteure und der erheblichen Zielkonflikte zwischen ihnen nicht hinreichend genau vorhersehbar. In ihrem am 15. Dezember 2017 beschlossenen Abschlussbericht empfiehlt die ÖPNV- Strategiekommission die Etablierung eines Sachsen-Tarifs für verbundübergreifende Fahrten. Dieser Empfehlung folgt die Staatsregierung im Rahmen ihres Regierungs¬ programms „Zukunftspakt Sachsen". Die Staatsregierung ist bereit, das Projekt Sachsentarif politisch, organisatorisch und finanziell zu unterstützen. In diesem Zusammenhang finden seit Januar 2018 auf politi¬ scher und Arbeitsebene intensive Gespräche mit den Vertretern der kommunalen Spit¬ zen- und ÖPNV-Zweckverbände statt. Verhandlungsziel der Staatsregierung ist die Etablierung und Weiterentwicklung eines Sachsentarifs im Rahmen der Handlungs¬ empfehlungen der ÖPNV-Strategiekommission. Die Staatsregierung geht davon aus, dass dem Sachsentarif einheitliche Tarifbedingungen zugrunde liegen. Frage 4: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung bezüglich zu erwartender finanzieller Mehrbedarfe durch die Einführung eines Sachsen-Tarifs (z. B. für Durchtarifierungsverluste), außerhalb der von der AG „Tarif und Vertrieb" der ÖPNV-Strategiekommission empfohlenen jährlichen 1 Million Euro für die empfohlene Trägerorganisation? Der Staatsregierung liegen hierzu keine hinreichend belastbaren Untersuchungen vor. Die Höhe etwaiger finanzieller Mehrbedarfe (z. B. für den Ausgleich von Durchtarifierungsverlusten für einen attraktiven Tarif) können erst im Rahmen einer detaillierten Aufgabenstellung und Konzeptausgestaltung valide beziffert werden (mutmaßlich im Rahmen der Tätigkeit einer korrespondierenden Trägerorganisation). Frage 5: Rechnet die Staatsregierung mit einem Fahrgastzuwachs, wenn der sachsenweit einheitliche Tarif wie vom Sächsischen Landtag in der be¬ schlossenen Drucksache 6/12141 gefordert umgesetzt wurde? Die Staatsregierung folgt der fachlichen Expertise der ÖPNV-Strategiekommission (siehe Abschlussbericht), wonach bei Verbundgrenzen überschreitenden Fahrten stei¬ gende Nutzerzahlen und wachsende Nachfragepotenziale zu erwarten sind. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2018-06-12T15:28:54+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes