STAATSMINISTERIUIVI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSE1N Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthlas Rößler Bernhard-von-Llndenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/126-2018/ sden, Juni 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (GRÜNE) Drs.-Nr.: 6/13433 Thema: Dezentrale Studiengänge an der Hochschule Mittweida Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt; „Vorbemerkung: Die Homepage der Hochschule Mittweida führt als „Alleinstellungsmerkmal " unter anderem vier Studiengänge im Public-Private -Partnership-Modell (PPP) in Kooperation mit der Akademie für mul timediale Ausbildung und Kommunikation an der Hochschule Mittweida (AMAK AG) an. Hierbei wird ein Teil des Studiums an privaten Akade mien erbracht und ein Teil an der Hochschule Mittweida, wo der Abschluss vergeben wird. Laut der Studienordnung der Hochschule Mitt weida für den von der Fragestellerin beispielhaft ausgewählten Ba chelorstudiengang „Angewandte Medien" müssen 120 Leistungspunkte außerhochschulisch erbracht werden um für das Studium an der Hoch schule Mittweida zugelassen zu werden. Bei einem Bachelorabschluss mit i.d.R. 180 Leistungspunkten würden damit über 66 Prozent der Leis tungspunkte außerhochschulisch erbracht werden." Namens und Im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte Ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gebühren fallen pro Studiengang für den außerhochschulischen Teil der Ausbildung pro Semester an und in welcher Art und Höhe erzielt die Hochschule Mittweida Einnahmen aus diesem Studien modell? Grundständige Studiengänge der staatlichen sächsischen Hochschulen sind gebührenfrei, ebenso die außerhochschullschen Phasen des MIttweldaer Kooperatlonsmodells . Die Kooperationspartner der Hochschule vereinnahmen für Ihre Leistungen Organlsatlonsentgelte auf privatwirtschaftllcher Basis von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Hochschule Mittwelda hat auf diese Entgelte keinen Elnfluss. Die Hochschule Mittwelda erhält keine Zuwen- Zertifitcät seit 2007 audtt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www. smwk.sachsen. de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkpiatze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschiüsseite elektronisctie Dokumente- STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN düngen in Form von Franchise-, Lizenzgebühren oder ähnlichen Instrumenten. Ihre Auf wendungen für Verwaltungs- und Organisationsleistungen im Zusammenhang mit den Modellen werden vom Kooperationspartner erstattet, um diesem keine unerlaubte öffent liche Beihilfe zu leisten. Aufwendungen für die Studierenden in der Hochschulphase trägt die Hochschule. Frage 2: Welche Stelle überprüft die Qualität des außerhochschulischen Teils der Ausbildung und welche Konsequenzen hat es für Studierende, sollte die private Akademie während ihrer Ausbildung dort insolvent gehen? Das Kooperationsangebot ist seit dem Jahr 1999 durch einen breiten Katalog von Qua litätssicherungsmaßnahmen begleitet. Sämtliche Studiengänge sind seit 2003 akkredi tiert und seither zwei Mal erfolgreich reakkreditiert. Mit der ersten Reakkreditierung im Jahr 2008/09 wurde das Reakkreditierungsverfahren explizit auf das Modell und die ein zelnen Standorte der Kooperation ausgedehnt. Sämtliche Bereiche der vorhochschulischen Phase werden laufend akkreditiert und sind in zusätzliche Qualitätssicherungs maßnahmen der Hochschule, wie zum Beispiel Zusatzevaluierungen, einbezogen. Seit zwei Jahren wurde als zusätzliches Sicherungsinstrument im Zuge der hochschulpoliti schen Debatte um Kooperationsmodelle eine Einstufungsprüfung nach § 37 Abs. 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes eingeführt. Vor ihrer Einschreibung weisen also alle Studierenden nach, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse und Kompeten zen für den Eintritt in das Studium an der Hochschule verfügen. Die Akkreditierung und Reakkreditierung erfolgt(e) jeweils durch die „Zentrale Evaluations- und Akkreditierungs agentur Hannover (ZEvA)". Das Kooperationsmodell verfügt über einen wirtschaftlichen Sicherungsmechanismus, der im Falle der Insolvenz eines Standortes oder einer der Akademien eine Weiterfüh rung des Studiums absichert. Der Mechanismus ist durch Bürgschaften gesichert. Es ist sichergestellt, dass die Studierenden in jedem Fall ihre Vorhochschulphase abschließen können und die Hochschule Mittweida nicht von größeren wirtschaftlichen Risiken be droht ist. Frage 3: Handelt es sich bei den Akademien um einen Teil des Hochschulwesens und bei den dort zu erbringenden Ausbildungsleistungen um ein Studium? Nein. Frage 4: Wie ist der außerhochschulisch zu erbringender Anteil an Leistungspunk ten von über 50% mit dem KMK Beschluss vom 28.06.2002 (Anrechnung von au ßerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium I) und vom 18.09.2008 (Anrechnung von außerhalb des Hoch schulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (II)) zu vereinbaren? Bei Schaffung des Kooperationsmodells existierten die genannten KMK-Beschlüsse noch nicht. Im Zuge der aktuellen Debatte um hochschulische Kooperationsmodelle ist beabsichtigt, das Modell so zu modifizieren, dass ab der Einschreibung zum Winterse mester 2020/2021 der hochschulische Ausbildungsanteil auf 50 % erhöht und die KMK- Bestimmung erfüllt wird. Bis dahin wird mit der Einstufungsprüfung ein zusätzliches In strument der Kenntnisüberprüfung angewendet. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 5: Existieren an der Hochschule Mittweida oder an anderen sächsischen Hochschulen noch weitere Studiengänge, die in Kooperation mit privaten Lizenz nehmern durchgeführt werden? Nein. Lizenzmodelle zur Durchführung von Studiengängen gibt es nicht. Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2018-06-11T08:08:25+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes