SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (GRÜNE) Drs.-Nr.: 6113438 Thema: Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung (betrifft Fragen 1 und 2): Die Kommission wird den ihr übertragenen Auftrag eigenverantwortlich und weisungsunabhängig abarbeiten und die dabei erzielten Ergebnisse gegenüber der Staatsregierung in einem Zwischenbericht (bis 30. November 2018) sowie einem Abschlussbericht (bis 31 . Mai 2019) dokumentieren. Im Rahmen ihrer Unabhängigkeit wird sich die Kommission auf Grundzüge der Arbeitsorganisation und -methodik verständigen; zu den Einzelheiten sind vor diesem Hintergrund gegenwärtig keine Aussagen möglich. Frage 1: Wann findet die konstituierende Sitzung statt und wie oft wird das Gremium zusammen kommen? Die konstituierende Sitzung hat am 5. Juni 2018 stattgefunden. Die Kommission wird ihren Sitzungsturnus eigenverantwortlich und dem jeweiligen Arbeitsstand entsprechend festlegen (s. Vorbemerkung). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/91- 2018/24342 Dresden, 113 . Juni 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Frage 2: Wie lautet die konkrete Aufgabenstellung und wie soll dies umgesetzt werden? Die Staatsregierung hat ihren Beschluss vom 15. Mai 2018 über die Einrichtung der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren mit folgendem Auftrag verknüpft: Untersuchung aller Fachförderprogramme auf Vereinfachungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten zur Reduzierung von Fachförderrichtlinien, insbesondere Pauschalierungen , Flexibilisierung und Entbürokratisierung, Untersuchung förderbezogener landesrechtlicher Vorschriften auf Vereinfachungsmöglichkeiten mit besonderem Fokus auf die Fördermittelempfänger, Prüfung einer Kommunalisierung von Förderungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen zur Modernisierung/Digitalisierung, Standardisierung und Bündelung von Förderverfahren. Die Kommission soll bei ihrer Arbeit die innerhalb der Staatsverwaltung bereits vorhandenen Überlegungen und Vorarbeiten zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren berücksichtigen sowie die Fach- und Förderressorts bei der Meinungsbildung einbeziehen. Weitere Vorgaben zur Umsetzung der Aufgabenstellung bestehen nicht (s. Vorbemerkung). Frage 3: Wie viel Geld und welche weiteren Ressourcen stehen der Kommission für die Umsetzung des Auftrages zur Verfügung? Sofern erforderlich, ist die Kommission ermächtigt, anlassbezogen weiteren externen Sachverstand hinzuzuziehen. Hierfür wird ein Budget von bis zu 50 Tsd. Euro bereitgestellt . Des Weiteren steht der Kommission eine im SMF angesiedelte und mit einem Referenten besetzte Geschäftsstelle zur Verfügung. Der organisatorische Aufwand wurde mit ca. 10 Tsd. Euro geschätzt. Die Geschäftsstelle der Kommission kann für die Erfüllung ihres Auftrags die Infrastruktur des SMF und die Zentrale Fahrbereitschaft des SMI nutzen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 4: Warum wurde welches Mitglied in die Kommission benannt? Die Auswahl der Kommissionsmitglieder erfolgte aufgrund ihrer persönlichen Eignung und ihrer einschlägigen beruflichen Funktionen, Erfahrungen und Kenntnisse. Frage 5: Warum sind nur Männer in der Kommission? Bei der Berufung bestimmter Funktionsträger in die Kommission sind geschlechterspezifische Belange gegenüber den in der Antwort auf Frage 4 genannten Kriterien zurückgetreten . Angesichts der geringen Anzahl von sieben Kommissionsmitgliedern (einschließlich Vorsitzendem) ist damit keine Benachteiligung der Frauen verbunden, zumal die Kommission zur Beratung der Themen Wirtschaftsförderung und Forschungsförderung zwei Fachexpertinnen als Gäste hinzuziehen wird. Mit freundlichen Grüßen ~~Jti Dr. Matthias Haß Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-06-14T12:32:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes