STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresdên Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6113441 Thema: Untersuchungen des Meißner Wolfshybriden - Ergänzung der kleinen Anfrage 6113129 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Laut Medienberichten wurde ein in Meißen überfahrener Hund als Wolfs-Hund-Hybrid identifiziert. Aufgrund seines Aussehens wurde er zunächst als Hund eingestuft. lm Verlauf wurde das Tier privat analysiert und als Wolf-Hund-Hybrid eingestuft, worauf auch die Medienberichte basieren. Entsprechend der kleinen Anfrage 6113129 kam das Tier daraufhin in das Senckenbergmuseum Görlitz, wo es erneut untersucht und im Ergebnis als Hund eingestuft wurde.ln den nachfolgenden Fragen wird vor dem Hintergrund der Diskussion ob Hybrid oder Hund vereinfacht von Tier gesprochen.,, Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Laut kleiner Anfrage 6113129 wurde behauptet, dass das Tier, welches am 25. November 2017 bei Meißen überfahren wurde, ,,von einer Wildtierbeauftragten der Jägerschaft vom Fundort entfernt wurde." Aus welchem Grund rief die Polizei die Wildtierbeauftragte der Jägerschaft zum Unfallort und welche Vereinbarungen wurden mit dieser in Bezug auf die Untersuchungen des Hundehalters bzw. über den Verbleib und der Übereignung des Tieres gemacht? Die zum Unfallort gerufene Polizeistreife war sich nicht sicher, ob es sich bei dem toten Tier um einen Hund oder einen Wolf handelt. Vom Polizeirevier aus hat der Diensthabende versucht Personen zu erreichen, die bel der abschließenden Klärung Hund oder Wolf unterstützen könnten. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 17. Mai 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t161 Dresden, /l'O0.þ'{? simul+ 0h tolurtuhlldr &r $.h¡@ñ$nMlnkbdmrtuUñw.túìdbddehú Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden vwwv.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu eneichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7,8, 13 Filr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Ftir alle Besucherparkplätze gilt: Bitte be¡m Pfortendienst melden. " Ke¡n Zugang für elektronisch s¡gnierte sowie für verschlusselte elektron¡sche Dokumente o)o(o O) Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Vor dem Hintergrund, dass die zuständigen Mitarbeiter des Landratsamtes zu dem Zeitpunkt nicht erreichbar waren, wandte sich der Diensthabende an einen Vertreter des Kreisjagdverbandes Meißen, der ihn an die Wildtierbeauftragte des Jagdverbandes verwies. Diese kam dann ins Polizeirevier, um das durch die Polizeibeamten in einem Aservatensack zum Revier gebrachten Tier zu besichtigen und es zur abschließenden Beurteilung mitzunehmen. Noch am selben Tag schickte die Gutachterin dem Polizeirevier eine zusammengefasste Einschätzung zum aufgefundenen Tier, in der sie zu dem Ergebnis kommt: ,,Entsprechend der unten aufgeführten Bilddokumentation handelt es sich bei diesem Tier um keinen Wolf, da keine phänotypischen Wolfszeichen ersichtlich sind... lch vermute, dass es sich bei dem entlaufenen Tier um einen Hund handelt." Die Gutachterin wollte absprachegemäß in der folgenden Woche bei einem Tierarzt eine ISO-Chip ldentifizierung durchführen lassen. Absprachen zum Verbleib des Kadavers sind nicht bekannt. Frage 2: Es wird in der kleinen Anfrage ausgeführt, dass es anhand der Fotos am Unfallort bereits zu vermuten war, dass es sich um einen Hund handelte. Wann wurden durch die Polizei welche Personen oder lnstitutionen, die an dem Wolfsmonitoring beteiligt sind, über das verunglückte Tier informiert und wurden die am unfallort von dem Tier gemachten Fotos ebenfalls weitergeleitet? Von dem tödlich verunfallten Tier wurden am Unfallort von den Polizeibeamten Fotos gefertigt. Zwei dieser Fotos wurden dem für das Wolfsmanagement im Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zuständigen Mitarbeiter am 25. November 2016 zugeschickt, der diese dann am 26. November 2017 an die im Wolfsmanagement zuständigen Bearbeiter weiterleitete. Andererseits wurden die Fotos zusammen mit dem Tierkörper der Wildtierbeauftragten des Jagdverbandes am 25. November 2017 übergeben. Frage 3 warum wurde von welcher lnstitution veranlasst das Tier trotz der Hundemerkmale auf den Fotos vom Unfallort an das Senckenbergmuseum Görlitz zu übergeben und welche Person oder lnstitution übernahm Oie ÜberfUhrung des Kadavers von der Wildtierbeauftragten ? Am Montag, dem 27. November 2017 hat der für das Wolfsmanagement zuständige Mitarbeiter des SMUL im Landratsamt nachgefragt, ob der Vorgang abschließend geklärt werden konnte. Der vom Diensthabenden der Polizei informierte Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde hatte bereits am 25. November 2017 Rücksprache mit dem Diensthabenden zum Vorgang. Er erhielt die Auskunft, dass der Tierkadaver der Wildtierbeauftragten übergeben wurde und diese ein Gutachten gefertigt hat, das zum Ergebnis,,vermutlich Hund" gekommen wäre. Da die Wildtierbeauftragte nicht Teil des sächsischen Wolfsmanagements ist, war durch die offiziellen Stellen des Wolfsmanagements festzustellen, ob es sich um einen Hybriden handeln könnte oder nicht. Darum hat das Landratsamt die Übernahme des Kadavers durch einen Mitarbeiter veranlasst und den Kadaver zur Untersuchung an des Senckenberg Naturkundemuseum nach Görlitz verbracht. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Laut der kleinen Anfrage 6113129 wurde das Tier kraniologisch untersucht, wobei 5 Merkmale aufgelistet sind, die für einen Hund sprechen. ln einem kraniologischen Gutachten werden jedoch deutlich mehr Merkmale untersucht. Wie viele Merkmale wurden für das Gutachten untersucht und wie viele sowie welche Merkmale können die Abstammung von einem Wolf nicht ausschließen oder sprechen sogar für eine Vermischung mit einem Wolf? (Bitte das kraniologische Gutachten der kleinen Anfrage anhängen.) Bei der kraniologischen Bestimmung von Säugetieren kommt es nicht darauf an, wie viele Merkmale ven¡vendet werden, sondern dass die charakteristischen Merkmale - hier die Wolf und Hund trennenden Merkmale - beachtet werden. lm Rahmen der Analysen zut kraniologischen Unterscheidung von Wolf und Hund werden die entsprechenden Schädel vermessen und auf neun gut trennende qualitative Merkmale hin untersucht (Jähde & Ansorge 2015). Der betreffende Kanidenschädel zeigt bei acht von neun qualitativen Merkmalen eine hundetypische Ausprägung. Das neunte Merkmal ist nicht þewertbar, da es doppelt angelegt ist (Canalis incisivus). Kein Merkmal spricht für eine Vermischung mit einem Wolf. Des Weiteren ist es wichtig, dass die venruendeten Merkmale auch richtig bewertet oder gemessen werden. Dazu sind bestimmte Kenntnisse und eine gewisse Erfahrung notwendig, über die die Arbeitsgruppe der Sektion Mammalogie des Senckenberg Museums für Naturkunde Görlitz verfügt. Die Untersuchung der Schädel von Säugetieren ist eine der Hauptforschungsrichtungen der Abteilung Zoologie in Görlitz. Seit über 30 Jahren werden kraniometrische und kraniologische Untersuchungen an verschiedenen Arten absolviert. Die entsprechende Expertise ist im deutschsprachigen und internationalen Schrifttum gut dokumentiert (siehe Literaturliste - Anlage 1). Zu dem am 25. November 2017 bei Meißen überfahrenen Hund wurde kein Gutachten angefertigt. Frage 5: Wo verblieb das Tier oder Teile von diesem, nach dem es durch das Senckenbergmuseum Görlitz als Hund eingestuft wurde? Wird das Tier oder Teile von ihm aufbewahrt oder an dritte Personen oder lnstitutionen ausgehändigt? Wenn ja, wo erfolgt die Aufbewahrung bzw. an wurde oder wird das Tier und Teile von ihm übereignet? Der Schädel des am 25. November 2017 bei Meißen überfahrenen Hundes wird in der wissenschaftlichen Sammlung des Senckenberg Museums für Naturkunde Görlitz aufbewahrt (lnventar-Nummer 13784). Die übrigen Reste des Hundes sind noch tiefgefroren, werden aber dem nächst der Tierkörpervenruertung übergeben. Mit freundlichen Grüßen ï !#Thomas Anlage: 1 Seite 3 von 3 4 Ansorge, H. (1986): Analyse einer Population der Brandmaus, Apodemus agrarius, aus der östlichen Oberlausitz. - Abh. Ber. Naturkundemus. Görlitz 59,7: l-20. Ansorge, H. (1987): Der Status des V/eißbrustigels, Erinaceus concolor, in der DDR. - Säugetierk . Inform. 2, II : 399-402. Ansorge, H. (1988): Biologische Daten des Baummarders, Martes maftes (L.,1758) aus der Oberlausitz. - Natura lusatica Bautzen l0 : 3 -1 4. Ansorge, H., Stubbe, M., Uhlenhaut, K. & M. Hanelt (1989): Kraniometrische Daten des Muffelwildes in der DDR. - Beitr. Jagd- und Wildforsch. 16 102-112. Ansorge, H. (1990): Zu Morphometrie und taxonomischem Status der Alpenspitzmaus, Sorex alpinus, im Gebiet der DDR. - Abh. Ber. Naturkundemus. Görlitz 64,4: l-I2. Ansorge, H. 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