STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS gO/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr: 6113443 Thema: Täter-Opfer-Ausgleich Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkunqen: Soweit für die Beantwortung der nachstehenden Fragen Abfragen in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften erfolgten, ist darauf hinzuweisen, dass der Datenbestand permanenten Veränderungen unterliegt . So werden Datensätze im Wege einer automatisierten Datenteil- und Datenlöschung nach Maßgabe des S 489 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 3, Abs. 3, 6 Satz 1 Strafprozessordnung (SIPO) bereinigt. Bereits gelöschte Daten können in eine Auswertung nicht mehr einbezogen werden. Frage 1: Wie viele Täter-Opfer-Ausgleiche sind seit 2010 in jeweils welchem Verfahrensstadium (staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, gerichtliches Hauptverfahren, Strafvollzug) begonnen und erfolgreich Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsmin¡ster@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1214 - KLR Dresden, ,zfr,tunizon IOB MIT e o ¿ JUSIIZVOLLZUcSBEAMTE UA'UU'JOA-MlT.t.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Just¡z Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstrâße 7 *Zugang für eleklronisch signierte sowie f úr verschlüsselte elektron¡sche Dokumente nur über das Elektronische Ger¡chts- und Verwaltungspostfach; nâhere lnformalionen unter w.egvp.deSeite 1 von 6 STAATSì\4 I N I STERI U IVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN F{ilffiE ¡ñtf\tty durchgeführt oder aus welchen Gründen abgebrochen worden? (Bitte aufschlüsseln nach jugendlichen, heranwachsenden und erwachsenen Angeschuldigten bzw. Tätern)? Auf die tabellarische Ubersicht (Anlage 1 und 2) in der Anlage nehme ich Bezug Aus der Anlage 1 lässt sich dabei die Anzahl der Verfahren entnehmen, die aufgrund eines erfolgreich durchgef ührten Täter-Opfer-Ausg leichs erledigt wurden. ln der Datenbank der Staatsanwaltschaften sind seit dem 1. Januar 2010 insgesamt 855 Verfahren erfasst, die bei den Staatsanwaltschaften aufgrund eines Täter-Opfer- Ausgleichs erledigt wurden, Bei Gericht wurde in dem genannten Zeitraum in 310 Verfahren ein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreich durchgeführt. Aus Anlage 2 lässt sich die Anzahl der Verfahren entnehmen, in denen zunächst ein Täter-Opfer-Ausgleich angestrebt, dieser jedoch nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. ln diesen Verfahren ist letztlich eine Erledigung auf andere Art erfolgt. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage, im Hinblick auf die Gründe fur einen nicht erfolgreich abgeschlossenen Täter-Opfer-Ausgleich, wird wegen des hierfür erforderlichen unverhältnismäßigen Aufwandes abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz nicht unmittelbar vor. Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellungen findet nicht statt. Die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Erkenntnisse können schließlich auch nicht durch eine elektronische Recherche in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften erlangt werden. Denn der Umstand, warum ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, wird in den Datenbanken der Sächsischen Staatsanwaltschaft en n icht g esondert erfasst. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN NEilMw Eine weitergehende Beantwortung der Frage wäre daher nur möglich, wenn man sämtliche Verfahren, in denen ein Täter-Opfer-Ausgleich nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, händisch auswerten würde. Dies betrifft insgesamt 618 Verfahren. Eine solche manuelle Aktenauswertung wäre nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand mÖglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltschaftlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist daher von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich mindestens 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu insgesamt 618 Vorgängen anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 39 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Frage erforderliche Aufwand offensichtlich nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in sächsischen Staatsanwaltschaften , die fur laufende Arbeiten nicht mehr zur Verfügung stünden, binden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine vollständige Beantwortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege nicht zu leisten ist. Darüber hinaus ist auch eine vollständige Beantwortung der Frage, soweit nach Jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten gefragt ist, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht möglich. Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ß&rl-\H w Erledigte Verfahren gegen Jugendliche und auch gegen die überwiegende Zahl der Heranwachsenden auf die Jugendrecht angewendet wurde, werden im Hinblick auf den Täter-Opfer-Ausgleich nicht gesondert erfasst. Diese werden als Verfahren, die gemäß $ 45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) bzw. gemäß SS 47 Abs. 2, 45 Abs. 2 JGG eingestellt wurden, erfasst. Für eine vollständige Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche Verfahrensakten in den Verfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende gemäß S 45 Abs. 2 JGG bzw. gemäß SS 47 Abs. 2, 45 Abs. 2 JGG eingestellt wurden händisch ausgewertet werden. Allein bei Gericht wurden in dem abgefragten Zeitraum über 4.600 Verfahren gemäß S$ 47 Abs. 2, 45 Abs. 2 JGG eingestellt. Bei den Staatsanwaltschaften liegt die Anzahl der gemäß S 45 Abs. 2 JGG eingestellten Verfahren noch weitaus höher. Allein eine manuelle Auswertung der über 4.600 Verfahrensakten, die Einstellungen gemäß SS 47 Abs. 2, 45 Abs. 2 JGG betreffen, wäre - unter Zugrundelegung des oben dargestellten Maßstabes - nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten wäre. Für die Auswertung allein dieser Verfahren ist von einem Zeitaufwand von mindestens 288 Arbeitstagen für einen Mitarbeiter auszugehen. Frage 2: Welche Tatvorwürfe (Straftatbestand) lagen den seit 2010 durchgeführten Täter- Opfer-Ausgleichen jeweils zugrunde und inwieweit wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in Ausnahmefällen auch bei Verbrechen einen Täter-Opfer- Ausgleich durchzuführen? Auf die tabellarische Übersicht in der Anlage 3 und 4 nehme ich Bezug. Eine Anwendung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei Verbrechen stellt eine Ausnahme dar. Anders als bei Vergehen geht es bei Verbrechen nicht mehr um die Frage des Absehens von der Verfolgung einer Straftat ($ 153a Abs. 1 Satz 1,2 Nr.5 StPO) sondern Se¡te 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW um eine Frage der Strafmilderung bzw. der Strafzumessung ($ 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch (SIGB). Frage 3: ln welchen Haushaltstiteln wurden in den Haushalten 2009/10, 2011112,2013114, 2015116 und 2017118 jeweils in welcher Höher Mittel für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs eingestellt und abgerufen? Explizit für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs wurden im benannten Zeitraum keine Haushaltsmittel eingestellt. lm Jahr 2012 wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz die Ausrichtung eines Fachtages zum Jugend-Täter-Opfer-Ausgleich mit 1.988,43 Euro gefördert. Zuwendungsempfänger war die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. Der Täter-Opfer-Ausgleich im Bereich des Erwachsenenstrafrechts wird durch den Sozialen Dienst der Justiz der jeweiligen Landgerichte durchgeführt. Die Sozialarbeiter der Justiz nehmen diese Aufgabe in Personalunion mit weiteren Aufgaben gemäß Buchstabe B Ziller lV Nummer 1.a) bis 1.f) der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatministeriums der Justiz und für Europa über die Organisation des Sozialen Dienstes der Justiz und die Aufsichtsstellen der Führungsaufsicht vom 11. Juli 2014 (VwV Sozialer Dienst/FA) wahr. Frage 4: Mit welchen Trägern der freiwilligen Jugendhilfe arbeiten die sächsischen Jugendämter (Jugendgerichtshilfe) in welchem Umfang bei der Durchführung von Täter- Opfer-Ausgleichen mit jugendlichen bzw. heranwachsenden Tätern zusammen? Wird ein Täter-Opfer-Ausgleich angeordnet, dann beauftragt die jeweilige Jugendgerichtshilfe die in nachfolgender Tabelle genannten freien Träger mit der Durchführung. Jugendgerichtshilfe Zusammenarbeit mit Chemnitz Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Chemnitz und Umgebung e.V. Se¡te 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENlw Dresden Verein für soziale Rechtspflege Dresden e.V Leipziq Jugendhaus e.V Bautzen AWO Brücke e.V. lnternationaler Bund e.V. Erzgebirgskreis HELP-Zentrum für Sozial-, Bildungs- und soziokulturelle Arbeit und Gefährdetenhilfe für Jugendliche und Heranwachsende e.V. Görlitz lmpuls e.V. Weißwasser lnternationaler Bund-Mitte gGmbH Niederlassung Sachsen, Regíon Sachsen Ost, Görlitz Hillersche Villa gGmbH Zittau Oberlausitzer Familienhilfswerk e.V. Meißen Kinder- und Jugenddomizil Coswiq e.V Mittelsachsen Oase e.V. Mittweida CJD Sachsen, Standort Freiberg AWO Familienzentrum oGmbH Nordsachsen Diakonisches Werk AWO Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Jugendhilfeverbund Freital I ntegrationsgesellschaft qG mbH Vogtlandkreis Träger Brücke e.V. Diakonisches Beratunoszentrum Vootland oGmbH Zwickau Glauchauer Berufsförderung e.V. Förderung, Ausbildung und Betreuung von Jugendlichen undjungen Erwachsenen Frage 5: Mit welchen Trägern der freiwilligen Straffälligenhilfe arbeiten die Sozialen Dienste der sächsischen Landgerichte in welchem Umfang bei der Durchführung von Täter- Opfer-Ausgl eichen m it eruvachsenen Tätern zusammen? Der bei den Landgerichten eingerichtete Soziale Dienst der Justiz arbeitet bei der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs mit erwachsenen Straftätern nicht mit Trägern der freien Straffälligenhilfe zusammen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlagen 4 Tabellen Seite 6 von 6 Anlage 1 (zu Frage 1, Drs.-Nr.: 6/13443) Anzahl der Beschuldigten mit staatsanwaltschaftlicher Erledigung "Täter-Opfer-Ausgleich" mit Erledigungsdatum ab 1.1.2010 Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft mit Stand: 22.05.2018 (erfolgreiche TOA-Verfahren) Beschuldigte waren: Anzahl Jugendliche 0 Heranwachsende 28 Erwachsene 822 Alter zur Tatzeit unbekannt 5 Anzahl der Beschuldigten mit gerichtlicher Erledigung "Täter-Opfer-Ausgleich" ab gerichtliches Entscheidungsdatum 1.1.2010 Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften mit Stand: 22.05.2018 (erfolgreiche TOA-Verfahren) Beschuldigte waren: Anzahl Jugendliche 1 Heranwachsende 14 Erwachsene 293 Alter zur Tatzeit unbekannt 2 Anlage 2 (zu Frage 1, Drs.-Nr.: 6/13443) Anzahl der Beschuldigten mit einer vorläufigen staatsanwaltschaftlicher Erledigung "Täter-Opfer-Ausgleich" mit Erledigungsdatum ab 1.1.2010 (nicht erfolgreiche TOA-Verfahren) Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft mit Stand: 23.05.2018 Beschuldigte waren: Anzahl Jugendliche 2 Heranwachsende 20 Erwachsene 588 Alter zur Tatzeit unbekannt 8 Anlage 3 (zu Frage 2, Drs.-Nr.: 6/13443) Anzahl der Beschuldigten mit staatsanwaltschaftlicher Erledigung "Täter-Opfer-Ausgleich" mit Erledigungsdatum ab 1.1.2010 (erfolgreiche TOA-Verfahren) Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft mit Stand: 22.05.2018 Tatvorwurf / Strafvorschrift Anzahl § 107 Urheberrechtsgesetz 2 Vergehen nach § 107 UrhG 2 § 113 StGB 2 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 2 § 123 StGB 13 Hausfriedensbruch 13 § 126 StGB 2 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 2 § 142 StGB 5 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 5 § 164 StGB 4 Falsche Verdächtigung 4 § 17 Abs. 2 UWG 1 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen 1 § 170 StGB 1 Verletzung der Unterhaltspflicht 1 § 184i Abs. 1 StGB 1 Sexuelle Belästigung 1 § 185 StGB 66 Beleidigung 66 § 186 StGB 1 Üble Nachrede 1 § 187 StGB 10 Verleumdung 10 § 201a StGB 1 Verletzung des höchstpersönlichen Lebensberereichs durch Bildaufnahmen 1 § 222 StGB 2 Fahrlässige Tötung 2 § 223 StGB 292 Körperverletzung 292 § 224 StGB 81 Gefährliche Körperverletzung 81 § 225 Abs. 1 StGB 8 Misshandlung von Schutzbefohlenen 8 § 229 StGB 28 Fahrlässige Körperverletzung 28 § 235 StGB 1 Entziehung Minderjähriger 1 § 238 StGB 18 Nachstellung 18 § 239 StGB 3 Freiheitsberaubung 3 § 240 Abs. 4 StGB 10 Nötigung 10 § 240 StGB 26 Nötigung 26 § 241 StGB 46 Bedrohung 46 § 242 StGB 46 Diebstahl 46 § 243 StGB 2 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 2 § 244 StGB 1 Diebstahl gem. § 244 StGB 1 § 246 StGB 32 Unterschlagung 32 § 248b StGB 2 Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs 2 § 248c StGB 1 Entziehung elektrischer Energie 1 § 253 StGB 5 Erpressung 5 § 263 StGB 40 Betrug 40 § 263a StGB 1 Computerbetrug 1 § 266 Abs. 1 StGB 1 Untreue 1 § 291 StGB 1 Wucher 1 § 303 StGB 82 Sachbeschädigung 82 § 304 Abs. 1 StGB 2 Gemeinschädliche Sachbeschädigung 2 § 306d StGB 1 Fahrlässige Brandstiftung 1 § 315b Abs. 1 StGB 6 Gefährliche Eingriffe in Straßenverkehr 6 § 315c StGB 1 Straßenverkehrsgefährdung 1 § 323c StGB 3 Unterlassene Hilfeleistung 3 § 324a StGB 1 Bodenverunreinigung 1 § 370 Abs. 1 AO 1 Steuerhinterziehung 1 § 52 Abs. 1 WaffG 1 Vergehen nach § 52 Abs. 1 WaffG 1 § 52 Abs. 3 WaffG 1 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 1 Gesamtergebnis 855 1 von 1 Anlage 4 (zu Frage 2, Drs.-Nr.: 6/13443) (erfolgreiche TOA-Verfahren) Quelle: web.sta-Datenbanken der Staatsanwaltschaften mit Stand: 22.05.2018 Tatvorwurf / Strafvorschrift Anzahl § 113 StGB 5 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 5 § 123 StGB 2 Hausfriedensbruch 2 § 142 StGB 8 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 8 § 145d StGB 1 Vortäuschen einer Straftat 1 § 170 StGB 1 Verletzung der Unterhaltspflicht 1 § 176 Abs. 1 StGB 1 Sexueller Missbrauch von Kindern 1 § 185 StGB 33 Beleidigung 33 § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG 2 Fahren ohne Fahrerlaubnis 2 § 222 StGB 1 Fahrlässige Tötung 1 § 223 StGB 88 Körperverletzung 88 § 224 StGB 49 Gefährliche Körperverletzung 49 § 226 StGB 3 Schwere Körperverletzung 3 § 229 StGB 45 Fahrlässige Körperverletzung 45 § 238 Abs. 1 StGB 3 Nachstellung 3 § 240 Abs. 4 StGB 1 Nötigung 1 § 240 StGB 9 Nötigung 9 § 241 StGB 9 Bedrohung 9 § 242 StGB 2 Diebstahl 2 § 243 StGB 1 Besonders schwerer Fall des Diebstahls 1 § 246 StGB 6 Unterschlagung 6 § 263 StGB 12 Betrug 12 § 269 StGB 1 Fälschung beweiserheblicher Daten 1 § 303 StGB 19 Sachbeschädigung 19 § 315b Abs. 1 StGB 2 Gefährlicher Eingriffe in Straßenverkehr 2 § 315b Abs. 4 StGB 1 Gefährlicher Eingriffe in Straßenverkehr 1 § 315c StGB 4 Straßenverkehrsgefährdung 4 § 52 Abs. 3 WaffG 1 Vergehen nach § 52 Abs. 3 WaffG 1 Gesamtergebnis 310 Anzahl der Beschuldigten mit gerichtlicher Erledigung "Täter-Opfer-Ausgleich" ab gerichtliches Entscheidungsdatum 1.1.2010 1 von 1 KA6-13443 KA6-13443-Anlage_1 KA6-13443-Anlage_2 KA6-13443-Anlage_3 KA6-13443-Anlage_4 2018-06-15T09:29:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes