STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SÄCHSISoHES STAATSMINISTER IUM DER JUSTIz Hospitalstraße 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr: 6113444 Thema: Täter-Opfer-Ausgleich - lnformation und Durchführung Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches lnformationsmaterial zum Täter-Opfer-Ausgleich ist für Täter, Opfer und Angehörige beider an welchen Stellen in welcher Form verfügbar und inwieweit erfolgt eine Aufklärung über Ablaufn Risiken und rechtliche und mögliche psychische Auswirkungen des Täter-Opfer- Ausgleichs? Über die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs informiert die Polizei bereits im Rahmen der Anzeigenaufnahme und des Ermiülungsverfahrens. Die Polizei kann das Verfahren zum Täter-Opfer-Ausgleich bei der Staatsanwaltschaft vorschlagen. Aber auch das Opfer oder der Beschuldigte können einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen. N*Ð-nBr-ffiw Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/121s - KLR Dresden, ¡. Juni2o18 TOB MIT 1' a r JUSTIZVOTLZUGSEÊAMTE VIIWWJOB.MF.T.DE Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Slraßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang lür elektronisch signierte sowie f ür verschlüsselle elektronische Dokumente nur über das Elektron¡sche Gerichts- und Verualtungspostfach: nähere lnformationen untsr w.egvp.deSeite 1 von 4 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Ferner sind im Serviceportal des Freistaates Sachsen Amt24 www.amt24.sachsen.de/leistung/lsbw/TaeterOpferAusg leich-6000404-leistung-0 formationen über den Täter-Opfer-Ausgleich eingestellt. W Freistaat SACHSEN Entsprechende lnformationen zum Täter-Opfer-Ausgleich enthält die Broschüre ,,Polizeilicher Opferschutz, Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten für Betrotfene von Straftaten". Die Broschüre (Redaktionsschluss: März 2018) liegt den Polizeidienststellen als Druckexemplar vor und steht im lnternet unter www.polizei.sachsen.de zum Download zur Verfügung. Darüber hinaus wird unter dem vorgenannten Link auf die rechtlichen Möglichkeiten für Opfer, u. a. auch auf den Täter-Opfer-Ausgleich, hingewiesen . Weitere lnformationen enthält der lnternetauttritt des Programms Polizeiliche Kriminalprävention (ProPK) www.polizei-beratung.de unter der Rubrik ,,Opferinformationen ". lm Bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird mit Faltblättern, Broschüren und weiterem lnformationsmaterial, das an den in Frage kommenden Anlaufpunkten (Jugendamt, Schlichtungsstellen, Opferberatungsstellen , Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Polizei, Gericht etc.) ausliegt, über den Täter-Opfer-Ausgleich informiert. lnformationen über den Täter-Opfer-Ausgleich sind auch umfangreich im lnternet zugänglich gemacht. Die lnformationsbroschüre ,,Opferhilfe" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz informiert über das Verfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs und benennt als Ansprechpartner die in den Landgerichten eingerichteten Sozialen Dienste der Justiz. Die Broschüre kann unter www.publikationen.sachsen.de kostenlos bestellt werden, außerdem steht sie als Download zur Verfügung. unter ln- Die weitergehende Aufklärung über Ablauf, Risiken, rechtliche und mögliche psychische Auswirkungen des Täter-Opfer-Ausgleichs erfolgt durch die Konfliktschlichter, die hierzu vor dem eigentlichen gemeinsamen Ausgleichsgespräch getrennte Vorgespräche mit den Verfahrensbeteiligten führen. Bei Minderjährigen werden zu diesen Vorgesprächen auch die Personensorgeberechtigten hinzugezogen. Seite 2 von 4 STAATSI\4¡NISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Frage 2: lnwiefern gibt es in den sächsischen Justizvollzugsanstalten Ansprechpartner für die Durchführung von Täter-Opfer-Ausgleichen für Täter, Opfer und Angehörige und in inwiefern sind diese untereinander vernetzl, z.B. zum Erfahrungsaustausch ? Dem Verfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs kommt im Justizvollzug eine eher untergeordnete Bedeutung zu. Die bereits verurteilten Gefangenen können mit einem Täter- Opfer-Ausgleich keine Strafmilderung oder ein Absehen von einer förmlichen Strafverfolgung erlangen. Für die meisten Opfer stellt es eine große Hürde dar, sich auf eine Konfliktschlichtung mit einem im Justizvollzug untergebrachten Täter einzulassen. Ansprechpartner für den Täter-Opfer-Ausgleich sind in den Justizvollzugsanstalten nicht benannt. Täter, Opfer und Angehörige können sich mit Fragen zum Täter-Opfer- Ausgleich an den Sozialdienst oder den psychologischen Dienst des Justizvollzugs wenden, dieser kooperiert dann im Einzelfall mit den Konfliktschlichtern des Sozialen Dienstes der Justiz oder den im Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs tätigen freien Trägern der Straffälligenhilfe. Frage 3: lnwieweit werden oder wurden Modellprojekte zum opferbezogenen Strafvollzug (inkl. Täter-Opfer-Ausgleich) in sächsischen Justizvollzugsanstalten, ggf. mit welchen Erfahrungen, durchgeführt? lm sächsischen Justizvollzug werden derzeit keine Modellprojekte zum opferbezogenen Strafvollzug durchgeführt. Frage 4: lnwiefern ist eine Überarbeitung und Aktualisierung der VwV Täter-Opfer-Ausgleich vom 30. April 1997 in welchen konkreten Punkten geplant? Eine Uberarbeitung oder Aktualisierung der VwV Täter-Opfer-Ausgleich ist derzeit nicht geplant. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Frage 5: lnwieweit werden in Sachsen in den Täter-Opfer-Ausgleich Angehörige des Täters oder des Opfer einbezogen? Bei Minderjährigen werden die Personensorgeberechtigten einbezogen. Darüber hinaus werden Wünsche des Täters und des Opfers auf Beistand durch einen Angehörigen berücksichtigt. Die Entscheidung hierüber wird im Rahmen der gesondert geführten Vorgespräche mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow lWiÄðilsuru Seite 4 von 4 2018-06-14T14:52:44+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes