SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13446 Thema: Zustand Grundstück im Eigentum des Freistaates Sachsen bzw. des Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die in Chemnitz befindliche Industrie- I Gewerbebrache Steinwiese 170/172 wird nach letzter Information vom Sächsischen Immobilienund Baumanagement (SIB) verwaltet. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein zugewachsenes und verwildertes Areal, auf dem sich zwei zum Teil offen stehende marode Gebäude und einige Schächte befinden , die regelmäßig von Kindern als Abenteuerspielplatz genutzt werden . Bis auf einzelne ,Kein Zutritt'-Schilder ist das Gelände nicht gesichert und zwar zugewachsen, sonst jedoch frei zugänglich." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für das zentrale Flächenmanagement des Freistaates Sachsen ist seit dem 1. Januar 2017 der Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) verantwortlich. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-0 4104/18/11- 2018/24584 Dresden, tf 2 . Juni 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de• www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. 'Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunpen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Die Grundstücke mit den Hausnummern 170 und 172 sind Privateigentum und gehören zu einem Wohngebiet. Es wird daher davon ausgegangen, dass die nördlich zum Wohngebiet angrenzenden Flächen gemeint sind. Es handelt sich um folgende Flächen der Gemarkung Altendorf, Stadt Chemnitz: Flurstück Nr. 342/7, angegebene Nutzungsart Kleingartenanlage, Flurstück Nr. 342/36, angegebene Nutzungsart Freifläche (Grünland), Flurstück Nr. 342/100, angegebene Nutzungsart Verkehrsfläche, Flurstück Nr. 342/152, angegebene Nutzungsart Verkehrsfläche. Frage 1: Falls sich das Grundstück nicht im direkten Eigentum des SIB befindet, sondern von diesem nur verwaltet wird, wer ist derzeit der aktuelle Eigentümer ? Eigentümer der oben genannten Flächen ist der Freistaat Sachsen. Frage 2: Wann ist nach Kenntnis der Staatsregierung beabsichtigt die Gefahrenquellen zu beseitigen und zumindest die offenen Gebäude und Schächte auf dem Grundstück dauerhaft zu versiegeln? Die auf der Fläche vorhandenen Gebäude/Schächte (diese befinden sich konkret auf dem Flurstück Nr. 342/36) sind gegen unbefugtes Betreten hinreichend gesichert bzw. sicher abgedeckt. Das Betreten der Fläche ist nicht zulässig. Darauf weisen mehrere gut sichtbare Schilder hin. Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Zentrales Flächenmanagement Sachsen, veranlasst regelmäßige Begehungen der Grundstücke, in denen die Verkehrssicherheit überprüft und festgestellte Risiken unverzüglich beseitigt werden. Der Freistaat Sachsen kommt seiner Eigentümerpflicht hinreichend nach und erfüllt die im allgemeinen Verkehr erforderliche Sorgfalt. Dies gilt auch, soweit es sich um Gefahren zulasten spielender Kinder handeln könnte. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN Frage 3: Liegt auf dem Grundstück und insbesondere in den Gebäuden noch Wasser und Strom an und falls ja, warum wird beides nicht abgestellt? Wasser, Strom sowie andere Medien sind in den Gebäuden nicht vorhanden. Frage 4: Welche Vorstellungen hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung des Areals bestehen derzeit seitens des Freistaates bzw. des SIB? Die Fläche wird für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben nicht benötigt und soll veräußert werden. Der Freistaat Sachsen möchte gemeinsam mit der Stadt Chemnitz eine bauplanungsrechtliche Entwicklung der Fläche (Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan /Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans) erreichen. Nach Auffassung des ZFM hat die Fläche Potenzial als Wohngebiet. Frage 5: Falls sich das Grundstück nicht mehr im Eigentum des Freistaates, des SIB oder einer anderen dem Freistaat zuzuordnenden Einrichtung befindet , an wen wurde es wann veräußert und welche Kenntnis haben Staatsregierung oder SIB über die geplante Nutzung des Grundstückes durch den Käufer? Es wird auf die Beantwortung von Frage 1 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen ~,,µ__-., 71 Dr. Matthias Haß Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-06-13T14:18:30+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes