STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13456 Thema: Für neonazistischen „Zeitzeugenvortrag" genutztes Objekt in Leubsdorf OT Hohenfichte Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 3. Februar 2018 trafen sich in Leubsdorf OT Hohenfichte ca. 240 Neonazis, um einem Vortrag der per Video zugeschalteten Holocaust- Leugnerin Ursula Haverbeck zuzuhören." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Fragesteller begehrt zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3350 Dresden, 15. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN AJ Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten , die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Frage 1: In welcher Art von Objekt fand die Veranstaltung statt? Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber hinaus über das Objekt? Frage 3: Welche neonazistischen Veranstaltungen (Art der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmer , ggf. Redner und Interpreten, Veranstalter, Inhalt der Veranstaltung) haben bislang im Objekt stattgefunden? Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung hinsichtlich weiterer geplanter Veranstaltungen im Objekt bzw. in Bezug auf eine zukünftige Nutzung durch Neonazis ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die Veranstaltung fand in einem anmietbaren Privatobjekt in Leubsdorf statt. Weitere Angaben können aus Datenschutzgründen nicht gemacht werden. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Das Objekt wurde erstmalig von der rechtsextremistischen Szene für eine derartige Veranstaltung angemietet. Erkenntnisse zu einer möglichen zukünftigen Nutzung durch die Szene liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 5: Wer ist Eigentümer des Objektes und inwiefern bestehen Verbindungen des Eigentümers zur extremen Rechten bzw. handelt es sich beim genutzten Objekt eine „rechtsextremistisch genutzte Immobilie" gemäß der verbindlichen bundesweiten Definition? Der Eigentümer ist eine Privatperson. Es liegen keine Erkenntnisse zu rechtsextremistischen Verbindungen des Eigentümers vor. Entsprechend der im Dezember 2017 im Verfassungsschutzverbund abgestimmten verbindlichen bundesweiten Definition gelten diejenigen Immobilien als „rechtsextremistisch genutzte Immobilien", bei denen eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit durch Eigentums- oder Besitzverhältnis oder durch ein Kenn- und Vertrau- Freistaat SAC1-I SEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN .111»11 OMI ensverhältnis zum Objektverantwortlichen besteht. Voraussetzung ist zudem eine politisch ziel- und zweckgerichtete wiederkehrende Nutzung. Insbesondere Letzteres ist bislang bei dem Objekt in LeubsdorF nicht gegeben. Mit freundlichen Grüßen P of. . Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-06-15T12:41:08+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes