STAATSMINISTERìUIM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 I 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13460 Thema: Abschuss von Rot-, Dam- und Muffelwild ohne Abschussplan Sehr geehrter Herr Präsident, den Anforderu ngen sind folgende Ausfü hrungen vorangestellt: ,,Entsprechend $ 2l Abs. 1 Sächsisches Jagdgesetz dürfen im Jagdbezirk im Zeitraum von bis zu 3 Jagdjahren jeweils bis zu 6 Stück der Arten Rot-, Dam- und Muffelwild, ausgenommen männliches Wild ab der Altersklasse 1, ohne Abschussplan erlegt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviel Sti,icken Rot-, Dam- und Muffelwild wurden seit Einführung dieser Regelung pro Jahr auf Grundlage der im Vorwort genannten Ausnahmeregelung ohne Abschussplan geschossen? Die oben genannten Regelungen (im Weiteren als ,,planfreie Untergrenze" bezeichnet) wurden mit Beginn der Abschussplanperiode für die Jagdjahre 201312014 bis 201612017 wirksam. Die in den einzelnen Jagdjahren ezielten Jagdstrecken von Rot-, Dam- und Muffelwild sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Jagdjahr Rotwild Damwild Muffelwild 2013t2014 202 105 54 2014t2015 178 106 66 2015t2016 209 104 99 2016t2017 1 7 1 100 37 2017t2018 177 100 41 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 ïelefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen. de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 22. Mai 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t163 Dresden, /î.æ.lO't? s¡mu[+ Dh totúnblnld.tu &¡ gó¡HñbbmlñkbdùññrUdtùñd hddebt Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen. de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für BesucheÍ mit Behinderungen befìnden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kêin Zugang für elektron¡sch s¡gnierte sowie fùr verschlússelte elektron¡sche Dokumentê ¡.c) t.- o)oN 00 Seite 1 von 3 STAATSNIìNISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung vor, in wie weit diese zusätzlichen Abschüsse ohne Abschussplan die Wanderungsbewegungen von Dam- und Muffelwild, insbesondere jedoch von Rotwild, zwischen den Lebensraumgebieten einschränkt? Hiezu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor Frage 3: Schalenwild hat einen großen Anteil am natürlichen Nahrungsspektrum des Wolfes, auch Dam-, Muffel- und Rotwild. Wölfe haben sich bereits in großen Teilen Sachsens wieder angesiedelt, sowohl Rudel als auch Einzeltiere sind in den Schalenwildgebieten entsprechend der sächsischen Schalenwildverordnung anzutreffen. Verschiedene Experten sprechen sich vor diesem Hintergrund für eine Aufhebung der Schalenwildgebiete in deren jetzigen Form aus, insbesondere gegen die Ausnahmeregelung für Abschüsse von Dam-, Muffel- und Rotwild ohne Abschussplan, welche die Schalenwildgebiete manifestieren . Aufgrund welcher Erkenntnisse oder fachlichen Hintergründe ist die Ausnahmeregelung des Abschusses ohne Abschussplan aus jagd I icher, forstlicher und natu rsch utzfach licher S icht von Vorteil? lm Zuge der Neuregelung des sächsischen Jagdrechts im Jahr 2012 wurde mit der Sächsischen Jagdverordnung (SächsJagdVO) vom 27. August 2Q12 auf die administrative Ausweisung von Schalenwildgebieten vezichtet. ln Verbindung mit $ 21 Absatz 1 Satz 5 des Sächsischen Jagdgesetzes (SächsJagdG) vom L Juni 2012 soll hierdurch der genetische Austausch zwischen den Populationen, insbesondere durch Wanderungen der aktiven jüngeren männlichen Stücke, bei gleichzeitiger Reduktion des Venrualtungsaufwandes für die Abschussplanung und deren Bestätigung oder Festsetzung erleichtert werden. Ausweislich der Begründung dient die in $ 21 Absatz 1 Satz 5 SächsJagdG eingeführte planfreie Untergrenze, bis zu deren Erreichen auf einen Abschussplan verzichtet wird, der Venvaltungsvereinfachung insbesondere in Gebieten, in denen die genannten Wildarten nicht ständig, sondern nur als sogenanntes Wechselwild vorkommen. Anderenfalls wären auch für diese Gebiete Abschusspläne (zusätzlich) aufzustellen. Die Aufstellung der Abschusspläne wäre mit einem entsprechenden Mehrauñruand und praktisch kaum lösbaren Problemen für die Jagdbehörden verbunden. Denn ohne ein gesichertes Bestandsvorkommen ist eine Abschussplanung nicht zielftihrend. Die gebotene Erfüllung dieser Abschusspläne wäre überdies von der zufälligen Präsenz der betroffenen Wildarten im Jagdbezirk und nicht vom Wirken des Jagdausübungsberechtigten abhängig. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Wie wirkt sich die Ansiedlung des Wolfes in den gesetzlich festgelegten Schalenwildgebieten auf die Bestände von Dam-, Muffel- und Rotwild aktuell aus, in wie weit sind Bestände dieser Tierarten in den Schalenwildgebieten mit Wolfsvorkommen bereits jetzt gefährdet und wurde seitens der Staatsregierung geprüft, wie sich die Bestände inden Schalenwildgebieten wahrscheinlich langfristig entwickeln werden, wenn sich der Wolf, wie derzeit angestrebt, flächendeckend in Sachsen ausbreitet? lm Freistaat Sachsen sind keine Schalenwildgebiete ausgewiesen (siehe Antwort zu Frage 3). Frage 5: Wurden durch die Staatsregierung Gutachten, Studien oder ähnliches in Auftrag gegeben, die die Auswirkungen der Ausnahmeregelung des Abschusses von Dam-, Muffel- und Rotwild außerhalb der Schalenwildgebiete ohne Abschussplan bei einer weiteren Ausbreitung des Wolfes untersuchen? Wenn ja, wo sind die Ergebnisse veröffentlicht bzw. falls diese nicht veröffentlicht wurden, bitte die Ergebnisse der kleinen Anfrage anhängen. Gutachten, Studien oder ähnliches, die die Auswirkungen der planfreien Untergrenze bei einer weiteren Ausbreitung des Wolfes untersuchen, wurden durch die Staatsregierung nicht in Auftrag gegeben. Mit freundlichen Grüßen It Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-06-19T11:11:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes