STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/129-2018 Dresden, 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/13466 Thema: Ausbildungsförderung - Mittelabfluss - Doppelhaushalt 2017/2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Frage 1: Wie hat sich der Abfluss der Mittel in 1204/681 01 (Schüler-BAfö G) des sächsischen Doppelhaushaltes in 2017 und bisher in 2018 je weils entwickelt? Frage 2: Wie hat sich der Abfluss der Mittel in 1204/681 02 (Studierenden -BAföG) des sächsischen Doppelhaushaltes in 2017 und bisher in 2018 jeweils entwickelt? Frage 3: Wie hat sich der Abfluss der Mittel in 1204/863 02 (Darlehens förderung Studierende) des sächsischen Doppelhaushaltes in 2017 und bisher in 2018 jeweils entwickelt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Die Antwort auf die Fragen 1 bis 3 kann nachstehenden Tabellen entnommen werden. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst WIgardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplatze am Hintereingang der WIgardstraße 17. Für alle Besucherparkpiatze gilt: Bitte beim Pfortendienst meiden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Angaben in Euro Titel Jan 2017 Feb 2017 Mrz 2017 Apr 2017 Mai 2017 Jun 2017 1204/68101 5.894.206,63 5.753.541,59 5.829.763,05 5.853.379,16 5.526.665,17 5.528.721,52 1204/68102 7.692.362,46 6.871.715,18 6.422.701,35 6.028.519,34 6.087.205,09 6.302.895,45 1204/86302 7.032.769,20 6.262.041,76 5.831.600,00 5.523.558,04 5.484.011,86 5.693.511,30 Titel Jul 2017 Aug 2017 Sep 2017 Okt 2017 Nov 2017 Dez 2017 1204/68101 3.511.902,97 2.397.169,52 4.094.367,35 5.489.255,45 5.420.527,36 5.543.071,55 1204/68102 6.007.312,05 5.818.624,34 4.906.509,61 3.355.849,42 5.392.720,04 7.079.285,78 1204/86302 5.428.907,49 5.258.302,58 4.432.455,65 2.958.867,42 4.838.991,43 6.421.324,55 Titel Jan 2018 Feb 2018 Mrz 2018 Apr 2018 Mai 2018 Jun 2018 1204/68101 5.498.794,24 5.418.957,05 5.412.062,58 5.576.811,76 5.715.382,87 5.354.094,83 1204/68102 6.868.032,12 6.288.011,29 5.920.539,02 5.385.546,27 5.556.467,09 5.625.327,31 1204/86302 6.198.662,97 5.674.559,13 5.302.302,95 4.889.228,32 5.017.507,00 5.069.224,19 Frage 4: Wie viele Personen wurden jeweils aus den o.g. Titeln in 2015 und 2016 gefördert und wie hoch war jeweils die durchschnittliche Förderhöhe pro Monat? Die Antwort auf Frage 4 kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Tabelle für die Jahre 2015 und 2016 laut Landesstatistik 2015 geförderte Personen durchschnittlicher Monatsbestand finanzieller Aufwand in Tsd. Euro durchschnittlicher Förderungsbetrag pro Kopf 1) in Euro 1204/68101 17 731 12 146 65 083 447 1204/68102 36 062 24 314 70 730 464 1204/86302 64 743 1) bezogen auf den durchschnittlichen Monatsbestand 2016 geförderte Personen durchschnittlicher Monatsbestand finanzieller Aufwand in Tsd. Euro durchschnittlicher Förderungsbetrag pro Kopf 1) in Euro 1204/68101 16 572 10 934 60 115 458 1204/68102 34 073 22 589 67 916 479 1204/86302 61944 1) bezogen auf den durchschnittlichen Monatsbestand Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIIIM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 5: In welcher Höhe hat der Freistaat In 2018 und 2019 voraussichtlich Ein sparungen aufgrund der vollständigen Übernahme der Kosten für das BAföG durch den Bund im Vergleich zum alten Recht, das eine Landesbeteiligung vor sah? Gemäß Haushaltsplan 2018 sind für die Ausbildungsförderung und die Darlehensförde rung (Kap. 1204 Titel 681 01, 681 02 und 863 02) in Summe 244,3 Mio. € veranschlagt. Rechnerisch würden bei Anwendung des Rechtes vor der vollständigen Übernahme der Kosten für das BAföG durch den Bund davon 85,5 Mio. € (35 %) auf Landesmittel entfal len. Einnahmen aus Rückforderungen und Erstattungsansprüche (Kap. 1204 Titel 119 02 und 119 03) sind i. H. v. 6,4 Mio. € veranschlagt. Vor der vollständigen Übernahme der Kosten für das BAföG durch den Bund wären davon 2,2 Mio. € dem Landeshaushalt zuzuordnen gewesen. Im Saldo führt die vollständige Übernahme der Kosten für das BAföG durch den Bund zu einer rechnerischen Entlastung des Landeshaushaltes 2018 an dieser Stelle i. H. v. 83,3 Mio. €. Dies führt jedoch zu keinen Einsparungen, da die freigewordenen Mittel gemäß der Zusage an den Bund seit 2015 zusätzlich für bildungs politische Aufgaben im Bereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst so wie des Staatsministeriums für Kultus veranschlagt sind. Für 2019 können noch keine Aussagen getroffen werden, da die Haushaltsaufstellung 2019 noch nicht abgeschlossen ist. dlichen GrüßenMit fre yDr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3 2018-06-18T14:01:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes