STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthlas Rößler Bernhard-von-Llndenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/4/128-2018 den, Juni 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13467 Thema: Landesforschungsförderung - Mittelabfluss Doppelhaushalt 2017/2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und Im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte Ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich der Abfluss der Mittel im Titel 1203/685 70 (Zu schüsse für laufende Zwecke der Forschungsförderung) des sächsi schen Doppelhaushaltes in 2017 und bisher in 2018 jeweils entwickelt und welchen Anteil haben die auf die Hochschulen für Angewandte Wis senschaften entfallenden Gelder an den insgesamt pro Jahr abgeflos senen Mitteln? Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Angegeben sind die Mittelabflüsse für Kapitel 12 03 Titel 685 70 und 894 70. Entsprechend der den Haushaltstiteln zugrundeliegenden Richtlinie gehören Investitionen für ausschließlich vorhabensspezifische Ausrüstungen zu den förderfähigen Ausgaben. Die Projekte der HAW haben sowohl Zuschüsse für laufende Zwecke (Titel 685 70) als auch für Investitionen (Titel 894 70) erhal ten. Die Titel sind deckungsfähig. Titel 685 70 Titel 894 70 davon Hochschulen für angewandte Wis senschaften (HAW) 2017 8.756.329 Euro 2.134.760 Euro 4.597.345 Euro 2018 (Stand 04.06.) 841.465 Euro 60.690 Euro 201.400 Euro Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnilnien 3, 6, 7, 8,13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkpiätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für aile Besucherparkpiätze gilt: Bitte beim Pfortendienst meiden. •Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschiüsseite eiektronisohe Dokümente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Der Mitteiabfluss gestaltet sich über das laufende Jahr nicht proportional. Erfahrungsge mäß steigt er jeweils Ende des zweiten/Anfang des dritten Quartals erheblich an. Zu beachten ist, dass zur Titelgruppe auch Titel 547 70 gehört (Sonstige Sachausgaben für forschungspolitisch bedeutsame Initiativen, Maßnahmen und Veranstaltungen). Auch dieser ist innerhalb der Titelgruppe deckungsfähig. Im Jahr 2017 wurden über diesen knapp 13.000 Euro verausgabt. Frage 2: Welchen Anteil hatten Anträge auf Förderung vonseiten der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften an allen eingereichten Anträgen und wie viele die ser Anträge wurden abgelehnt (bitte für 2017 und 2018 aufschlüsseln)? Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) steht seit Jah ren in sehr engem Kontakt mit den für Forschungsangelegenheiten zuständigen Prorek toren der sächsischen HAW. Im Ergebnis eines intensiven Abstimmungsprozesses er folgt die Vergabe von Mitteln im Rahmen des Fachhochschulprogramms seit 2015 hoch schulintern. Das SMWK teilt den HAW direkt nach Haushaltsbeschluss mit, welche Höhe an Mitteln pro Einrichtung zur Verfügung steht (Schlüssel 37,5 % des Ansatzes / 5). Im Ergebnis sich anschließender hochschulinterner Bekanntmachungen werden jene Projekte etab liert, die qualitativ und forschungsstrategisch als förderwürdig ausgewiesen werden. Ab wicklung und finale Entscheidung liegen in der Verantwortung der Rektorate. Im Resultat werden ein bis zwei Komplexanträge pro HAW bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Diese Vorgehensweise gibt den Einrichtungen die Möglichkeit, gezielt und im Sinne der langfristigen Profilierung des Standortes zu agieren. Zudem stellt dieses Verfahren si cher, dass sich die administrativen Vorläufe verkürzen und für gewöhnlich bereits im ers ten Quartal Zuwendungen erfolgen und damit Projektstarts realisiert werden können. Aufgrund dieses strukturierten und mit den Hochschulleitungen abgestimmten Vorge hens (Anträge nur über die Prorektoren Forschung), ergingen von Seiten des SMWK keine Ablehnungen. In 2017 wurden 15 Anträge sächsischer HAW eingereicht und bewilligt (von insgesamt 42 für die Titelgruppe bewilligten Anträgen). Im Jahr 2018 ergingen an die HAW bisher sechs Bewilligungen (von insgesamt 38 für die Titelgruppe bewilligten Anträgen / Stand 1. Juni 2018). Frage 3: Welche Gründe gibt es für einen gegebenenfalls nicht vollständigen Mit teiabfluss der Mittel in 1203/685 70 in 2017? Die Mittelbindung in 2017 lag für die gesamte Titelgruppe bei 99,97 %. Der Mitteiabfluss belief sich auf 99,13 %. Eine alleinige Betrachtung des Titels 685 70 ist nicht zielführend, da Investitionen regulär als Teil des Forschungsvorhabens getätigt und daher bei Bean tragung eines Projektes mit Investitionsbedarf jeweils Titel 685 70 und 894 70 in An spruch genommen werden. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Die Abweichungen zwischen Bindung und Abfluss ergeben sich aus der Komplexität der Vorhaben und gewissen Unschärfen bei der Planung. U. a. können Ausschreibungen erst nach Erhalten des Zuwendungsbescheides erfolgen, so dass Produktpreise zu nächst auf Basis von Kalkulationen angegeben werden. Auch sind für die Einstellung wissenschaftlichen Personals häufig eher Zeltfenster als -punkte Teil der Planung, da erst Im Ergebnis der Auswahlverfahren genaue Vertragslaufzelten festgelegt werden können. Frage 4: Wie wird sich der Mittelabfluss der für 2018 in diesem Titel eingestellten Mittel nach dem Kenntnisstand der Staatsregierung in diesem Jahr noch gestal ten? Falls kein vollständiger Mittelabfluss erfolgen wird, welche Gründe liegen hierfür vor? Das SMWK rechnet auch Im Jahr 2018 mit einer Mittelblndung von 99,9 %. Im Moment befinden sich noch Anträge Im Begutachtungsverfahren. Zudem liegen Anfragen ver schiedener Einrichtungen zur Berücksichtigung bei der Vergabe von Restmitteln vor, wel che aufgrund des schon jetzt hohen Bindungsgrades nicht mehr vollständig bedient wer den können. Frage 5: Wie hoch müssten die in diesem Titel eingestellten Mittel pro Jahr sein, damit die auf die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften entfallenden För dermittel um 1 Million Euro pro HAW und Jahr gesteigert werden könnten (bei Bei behaltung des HAW-Anteils von 37,5%)? Für die Berechnung werden die nachstehenden, kumulierten Ansätze (Deckungsfählgkelt ) der Titelgruppe des Doppelhaushaltes 2017/2018 zugrunde gelegt: Ansatz HAW-Antell bei 37,5 % Budget pro HAW Haushaltsjahr 2017 11.000.000 Euro 4.125.000 Euro 825.000 Euro Haushaltsjahr 2018 11.500.000 Euro 4.312.500 Euro 862.500 Euro Bei Annahme einer Stelgerung um 1 Millionen Euro pro HAW und Jahr ergeben sich folgende Ansätze: Ansatz HAW-Antell bei 37,5 % Budget pro HAW auf Basis 2017 24.333.333 Euro 9.125.000 Euro 1.825.000 Euro auf Basis 2018 24.833.333 Euro 9.312.500 Euro 1.862.500 Euro Um eine Stelgerung um 1 Millionen Euro pro HAW und Jahr unter Beibehaltung eines Anteils von 37,5 % zu erreichen, müssten unter Berücksichtigung der Zahlen aus den Jahren 2017 und 2018 Ansätze von 24,3 bzw. 24,8 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Seite 3 von 4 STAATSM1NISTER1U1VI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat S ACH SEIN Zu beachten ist, dass eine Stelgerung des Ansatzes nur dann zielführend ist, wenn auch Verpflichtungsermächtigungen in entsprechender Höhe zur Verfügung gestellt werden. Forschungsprojekte sind für gewöhnlich überjährig. Investitionen können entsprechend der dem Titel zugrundeliegenden Richtlinie im Regelfall nur projektgebunden getätigt werden. Der Hauptanteil der angemeldeten Bedarfe entfällt auf Personalkosten. Um Kon tinuität und Qualität bei der Forschungsarbeit zu sichern, muss es möglich sein, mehr jährige Verträge mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu schließen. Abfla chende Jahresscheiben sind nur insofern vertretbar, als dass normalerweise im jeweils ersten Jahr zusätzlich zu den laufenden Personalkosten Investitionen finanziert werden. Grüßenfreu ichen Dr. Eva-Maria Stange Seite 4 von 4 2018-06-18T14:05:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes