STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13468 Thema: Wasserstoffnutzung in Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 45-1053/7/5- Dresden, 1 5. JUNI 2m Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind nachfolgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Reduzierung von Kohlenstoffdioxid ist eine der dringendsten Aufgaben, um die Herausforderungen des anthropogenen Klimawandels zu begegnen. Dabei muss nicht nur die Energiewirt¬ schaft ihren notwendigen Beitrag leisten, sondern alle Sektoren unserer Gesellschaft. So auch der Verkehrssektor und der Wärmebe¬ reich. Viele Länder gehen dabei sehr unterschiedliche Wege und nut¬ zen erneuerbare Energiequellen, um Wärme oder Strom für Fahrzeuge, Gebäude oder Produktionsprozesse zu gewinnen. Dabei ist die Spei¬ cherung von Strom und Wärme immer noch die größte Herausforde¬ rung. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des sächsischen Landtags hat sich im April 2018 die Möglichkeiten der Energiespeicherung mittels Wasserstoff in Bozen (Italien) angeschaut. Gespeicherter Wasserstoff kann zu gegebener Zeit in elektronische Energie umge¬ wandelt werden und ist vergleichsweise einfach herzustellen, gut Spei¬ cher- und transportierbar und lässt sich in Fahrzeuge schnell betanken." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.saGhsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 5 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM Frage 1: Wie schätzt die Staatsregierung im Allgemeinen die Potenziale, Wirt¬ schaftlichkeit und letztlich Zukunftsfähigkeit von mit Wasserstoff be¬ triebenen Fahrzeugen oder Einrichtungen zur Wärme- und Stromversorgung ein und welche Risiken oder Gefahren sieht sie? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staats¬ regierung nicht verpflichtet. Frage 2: Welche bestehenden und geplanten Wasserstoffproduktionsstätten bzw. Technologie- und Innovationscenter mit wie vielen Mitarbeiterjnnen und spezifischen Aufgabengebieten bzw. Produktionsmen¬ gen gibt es derzeit und welche (staatlichen) Forschungseinrichtungen bzw. Aufträge des Freistaates Sachsen zum Themenbereich Wasser¬ stoff gibt es derzeit? Eine Übersicht zu den der Staatsregierung bekannten Forschungseinrichtungen kann der Studie „Akteursüberblick und aktuelle Forschungsthemen in der Energieforschung und Speichertechnologie in Sachsen" (Seiten 36, 51, 99) entnommen werden. Die vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) in Auftrag gegebene Studie kann auf folgender Website http://www.enerqie.sachsen .de/download/enerqie/Akteursueberblick und aktuelle Forschunqsthemen in der Enerqieforschunq und Speichertechnoloqie in Sachsen.pdf abgerufen werden. Des Weiteren wird auf ein laufendes Vorhaben der „ESF-Technologieförderung 2014 bis 2020" hingewiesen. Das „InnoTeam" „FIZwo:BIP-Bipolarplatten aus Sachsen", koor¬ diniert von der Technischen Universität Chemnitz, beschäftigt sich mit der Entwicklung einer innovativen und großserientauglichen Bipolarplatte, um Brennstoffzellen zukünftig kostengünstiger zu produzieren. DerZuschuss beträgt 2,4 Millionen Euro. Das „InnoTeam" „HZwo:BIP-Bipolarplatten aus Sachsen" hat sich im Konsortium mit dem Energietechnik-Netzwerk Energy Saxony e. V. beim Förderwettbewerb „Innovationscluster Sachsen" des SMWA durchgesetzt. Die Fördermittel in Höhe von 1,6 Millio¬ nen Euro sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit in den nächsten vier Jahren zu intensivieren. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen überwiegende Belange des Geheimschutzes im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei ihrer Entscheidung hat die Staatsregierung eine Abwägung zwischen dem Informationsrecht des Abgeordneten und den Geheimschutzbelangen, insbesondere unter Berücksichtigung des Geheimhal¬ tungsgrades, durchzuführen. Der Staatsregierung liegt nur eine Angabe aus der Produktionsstatistik zu einer beste¬ henden Produktionsstätte in Sachsen vor. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEINI Im vorliegenden Fall beruft sich das Statistische Landesamt aber auf die Verpflichtung zur Geheimhaltung; „Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grund¬ sätzlich gäheim gehalten Eine Übermittlung der erhobenen Angaben ist nach § 10 Absatz 1 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG) an oberste Bundes- und Landesbehörden für die Verwendung gegenüber den gesetz¬ gebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen in Form von Tabellen mit statistischen Ergebnissen zulässig,..." Insofern sind keinerlei Angaben zum Unternehmen möglich. Frage 3: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die Wasserstoffnut¬ zung in privaten oder gewerblichen Gebäuden (zum Beispiel zum Be¬ heizen oder zur Stromerzeugung) und auf welche Art und Weise muss dies genehmigt werden? Die reine Wasserstoffnutzung zur Beheizung oder Stromerzeugung in privaten und ge¬ werblichen Gebäuden hat aufgrund der fehlenden Wasserstoffinfrastruktur derzeit kei¬ ne Relevanz. Ob unabhängig davon vereinzelt Unternehmen, Forschungs- oder Entwicklungseinrichtungen mit einer eigenen Wasserstoffinfrastruktur derartige Anla¬ gen betreiben und zu den benannten Zwecken nutzen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Anlagen, die fossile Energieträger zur Wasserstofferzeugung nutzen, sind dagegen etwas weiter verbreitet. Hierbei wird z. B. aus Erdgas Wasserstoff gewonnen, der in Brennstoffzellen zu Strom und Wärme umgesetzt wird. Dabei handelt es sich häufig um sogenannte Brennstoffzellenheizgeräte. Diese gibt es in verschiedenen Leistungsklas¬ sen und Anwendungen in Sachsen. Eine genaue Anzahl liegt der Staatsregierung nicht vor. Anlagen, die der Erzeugung von Strom dienen (z. B. Stromerzeugung aus Wasser¬ stoff), sind Energieanlagen im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes. Aus energie¬ rechtlicher Sicht unterliegen diese Anlagen jedoch keiner Genehmigungspflicht. Gemäß § 1 Satz 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMl) über den Bau und Betrieb von Feuerungsanlagen (Sächsische Feuerungsver¬ ordnung - SächsFeuVO) vom 15. Oktober 2007 (SächsGVBI. S. 432), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 13. Juli 2011 (SächsGVBI, S. 312, 317) sind Brennstoff¬ zellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase von der Verordnung ausge¬ nommen. Darüber hinaus bedürfen Klein-KWK mittels Brennstoffzelle keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Frage 4: Welche Möglichkeiten existieren bisher, um Fahrzeuge mit Wasser¬ stoffantrieb oder Gebäude zur Wärme- oder Energieproduktion vom Freistaat Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäi¬ schen Union fördern zu lassen? Die folgenden Angaben beziehen sich auf Förderangebote für Fahrzeuge mit Wasser¬ stoffantrieb, die der Staatsregierung bekannt sind: Freistaat Sachsen Eine spezifische Förderung für Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb besteht nicht. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Bundesrepublik Deutschland Wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge sind über den Umweltbonus der Bundesregierung förderfähig. Weiterführende Informationen befinden sich auf den In¬ ternetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (http://www.bafa.de/DE/Enerqie/EnerQieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet no de.html). Im Rahmen des „Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellen¬ technologie (NIF)" gibt es spezifische Aufrufe, teilweise ist die Förderung von Fahrzeu¬ gen möglich. Aktuell gibt es einen Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Brennstoffzellenfahrzeugen im OPV und in Flotten. Weiterführende Informationen be¬ finden sich auf den Seiten der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzel¬ lentechnologie GmbH im Internet (https://www.now-qmbh.de/de/bundesfoerderunqwasserstoff -und-brennstoffzelle/foerderrichtlinien). Wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge sind Elektrofahrzeuge, die bei erst¬ maliger Zulassung bis 31. Dezember 2020 für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind. Europäische Union Im Rahmen des "FUEL CELLS AND HYDROGEN JOINT UNDERTAKING (FCH JU)" gibt es spezifische Aufrufe, teilweise ist die Förderung von Fahrzeugen im Rahmen von Forschungs-ZDemonstrationsvorhaben möglich. Aktuell ist kein Aufruf geöffnet. Weiter¬ führende Informationen befinden sich auf den Internetseiten der FUEL CELLS AND HYDROGEN JOINT UNDERTAKING, Brüssel (http://www.fch.europa.eu/). Die folgenden Angaben beziehen sich auf Förderangebote für Anlagen zur Wärme- und Stromgewinnung, die der Staatsregierung bekannt sind: Freistaat Sachsen Über die Richtlinie Zukunftsfähige Energieversorgung vom 7. Mai 2015 (SächsABI. S. 721), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1, Dezember 2017 (SächsABI,SDr. S. S 402) ist die Förderung von Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz durch Einsatz von effizienten Anlagen zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung möglich. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sind auf den Internetseiten der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - verfügbar (https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderproqramme/sie-m%C3%B6chten-einunternehmen -qr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/f%C3%B6- rderrichtlinie-zukunftsf%C3%A4hiqe-enerqieversorqunq-rl-enerqie-2014.isp- #tab proqram examples). Bundesrepublik Deutschland - Förderung über das KfW Programm 433 - Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle - Investitionszuschüsse für den Einbau innovativer Brennstoffzellensysteme sind in Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen des "Anreizprogramms Energieeffizienz" des Bundes möglich. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Weiterführende Informationen können auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wie¬ deraufbau unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderunq/Privatpersonen/Bestandsimmobilie /F%C3%B6rderprodukte/Enerqieeffizient-Bauen-und-Sanieren-Zuschuss- Brennstoffzelle-(433)/?wt cc1=wohnen&wt cc2=prilbestandimmobilie&wt mc=396- 11123663 249999022690&wt kw=b 39611123663 %2Bkfw%20%2Bbrennstoffzelle &wt cc3=39611123663 kwd-290674878373 249999022690 abgerufen werden. Europäische Union Im Rahmen des "FUEL CELLS AND HYDROGEN JOINT UNDERTAKING (FCH JU)" werden Forschungs-ZDemonstrationsvorhaben zu verschiedenen Themen der Wasser¬ stofferzeugung und -verstromung gefördert. Weiterführende Informationen befinden sich auf den Internetseiten der FUEL CELLS AND HYDROGEN JOINT UNDERTAKING, Brüssel (http://www.fch.europa.eu/). Im Übrigen wird auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene auf die vom Bundesmi¬ nisterium für Wirtschaft und Energie (BMWi) bereitgestellte Förderdatenbank unter http://www.foerderdatenbank.de/ verwiesen. Frage 5: Wie viele Fahrzeuge (private/gewerbliche/staatlich genutzte PKW oder Busse/LKW) sind derzeit im Freistaat Sachsen zugelassen und wo und wie viele öffentlich zugänglichen Tankstellen gibt es derzeit dafür? Laut einer Abfrage bei der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellen¬ technologie GmbH sind in Sachsen mit Stand 30. April 2018 drei PKW und ein Nutz¬ fahrzeug/LKW mit Wasserstoffantrieb zugelassen. In Sachsen gibt es derzeit keine öffentlich zugängliche Wasserstofftankstelle. Laut der im Internet frei verfügbaren Tankstellenübersicht der Nationalen Organisation Wasser¬ stoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH sind in Sachsen drei Wasserstofftankstel¬ len an den Standorten Dresden, Leipzig und Meerane geplant bzw, in Realisierung (https://www.now-qmbh.de/de/bundesfoerderunq-wasserstoff-und-brennstoffzelle/aufbau -wasserstoff-tankstellennetz). Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 5 von 5 2018-06-19T13:54:40+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes