STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD Fraktion Drs.-Nr.: 6/1347 Thema: Biofracking und kommerzieller Kupferabbau im Landkreis Görlitz) Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/35 Dresden' 1 1 MAI 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach Berichten der Sächsischen Zeitung soll in der Gemeinde Neißeaue die Wirtschaftlichkeit von Kupferabbau aus tiefen Gesteinsschichten geprüft werden. Dazu will die Firma Kupfer KGHM-Weißwasser (100 prozentige Tochter von KGHM -polska mieds) mittels einer Tiefenbohrung den Kupfergehalt feststellen. Zugleich soll ein EU-Forschungsprojekt „Biomore“ eine neuartige Biolaugung (Schwefelsäuregemisch mit Bakterien) erproben, um Erze aus dem Tiefengestein zu waschen. Zudem soll mit dem „Biomore“ Projekt die Wirtschaftlichkeit der Methode ermittelt werden. Ein inhaltlicher Zusammenhang wird seitdem von Vertretern der Firma KGHM-polska mieds bestritten.“ r Zertifikat seit 2006 audit bcriAindfarriilis Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Welche Partner sind in dem Forschungsprojekt zum Thema Biofracking der Bergakademie Freiberg und des Heimholzzentrum Dresden-Rossendorf (Biomore) zusätzlich mit eingebunden? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Das Projekt BioMOre „New Mining Concept for Extracting Metals from Deep Ore Deposits using Biotechnology“ ist ein Forschungsprojekt („Research and Innovation Action“), welches im Rahmen des EU-Forschungsrahmen-programms „HORIZON 2020“ von der Europäischen Kommission gefördert wird. Die Informationen dazu sind im Internet unter der Adresse http://ec.europa.eu/proqrammes/horizon2020/en/home öffentlich zugänglich. Eine Zusammenstellung der Partner des Projektes ist unter der Adresse http://ec.europa.eu/eip/raw-materials/en/content/biomore-alternative-mining-concept-raw-materials-commitment aufzufinden. Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Frage 2: In welchem Zusammenhang steht das mit EU-Fördermitteln unterstützte Forschungsprojekt zum Thema Biofracking des Helmholtzzentrum Dresden-Rossendorf und der Bergakademie Freiberg mit den Probebohrungen mit der Firma Kupfer KGHM-Weißwasser? Die Anträge des Unternehmens KGHM Kupfer AG auf bergrechtliche Zulassung und wasserrechtliche Erlaubnis sowie die entsprechenden Genehmigungen für eine Bohrung im Erlaubnisfeld Weißwasser II beziehen sich nicht auf ein Forschungsprojekt zum Thema Biofracking. Frage 3: Wenn es keinen Zusammenhang nach Frage 2 geben sollte, woher stammt das notwendige Gesteinsmaterial für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Kupfer und/oder Silberabbau im Gebiet Neißeaue mittels Biomore? Frage 4: Welchen Einfluß haben die neuen Methoden des Biofrackings auf die Bewertung und Nutzung dieser neuen Technologie beim Kupferabbau im Gebiet Neißeaue? Frage 5: Wenn Biofracking im Gebiet Neißeaue erstmals zu Testzwecken eingesetzt werden soll, welche Maßnahmen haben die beteiligten Unternehmen vorgesehen, um die entstehenden Bohrschlämme (Gemisch aus Schwefelsäure und Bakterien) zu entsorgen, und wie wird bei deren absehbarer zersetzenden Wirkung auf die Betonbohrlochsicherung deren Verschlussicherheit zum Schutze der Flora und Fauna gewährleistet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. Sachs-AnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Tätigkeiten, die innerhalb eines EU-Forschungsprojektes im Rahmen des EU-ForschungsrahmenSeite 2 von 3 STAATSM1NISTER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Programms „HORIZON 2020“, das zu 100 % von der Europäischen Kommission/GD Forschung und Innovation finanziert und verantwortet wird, beziehungsweise einem Privaten in eigener Zuständigkeit wahrgenommen werden. Seite 3 von 3