STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13470 Thema: Nachfrage zur Drs. 6/12935: Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft in Sachsen 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage wurde in Abschiebungshaft im Jahr 2017 auch in der JVA Dresden vollzogen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit ist beim Vollzug der Abschiebungshaft in der JVA Dresden das sich aus der EU -Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG) ergebende Trennungsgebot zwischen Strafgefangenen und Abschiebungshäftlingen gegeben, das u.a. durch das Schreiben der EU- Kommission vom 11.5.2011 an den Jesuitenflüchtlingsdienst, nach dem eine Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in einer speziellen Hafteinrichtung erforderlich ist, so sie innerhalb des EU- Mitgliedsstaats vorhanden sei, erhärtet wurde? Frage 2: Aus welchen Gründen wurden eine Person anstelle in speziellen Abschiebungshafteinrichtungen in einer JVA inhaftiert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der betroffene serbische Staatsangehörige wurde aufgrund eines Haftbefehls wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in die JVA Dresden in Untersuchungshaft verbracht. Die Abschiebungshaft gemäß § 62 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurde als parallel laufende Überhaft beantragt und vom zuständigen Amtsgericht angeordnet. Nach der Verurteilung des Betroffenen erfolgte im Einvernehmen mit der Staatsan- Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/155 Dresden, 19. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN waltschaft die Abschiebung aus der Strafhaft heraus. Die Vollstreckung der Abschiebungshaft war daher nicht mehr notwendig. Frage 3: Wie ist die Abschiebungshaft in der JVA Dresden konkret ausgestaltet und wie wird dort dem Grundsatz „Normales Leben minus Freiheit" entsprochen? In sächsischen Justizvollzugsanstalten wird keine Abschiebungshaft i. S. v. § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG vollzogen. Frage 4: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über den Zugang der in Drs 6/12935 benannten Abschiebungshäftlinge zu kostenloser Rechtsberatung und -vertretung entsprechend Art. 13 Abs. 4 EU -Rückführungsrichtlinie in den vom Freistaat beauftragten Abschiebungshafteinrichtungen in den anderen Bundesländern ? Nach Kenntnis der Staatsregierung erhalten die in der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/12935 benannten Abschiebungshäftlinge in den vom Freistaat Sachsen beauftragten Abschiebungshafteinrichtungen in anderen Bundesländern eine kostenlose Rechtsberatung. Zur kostenfreien Rechtsvertretung liegen keine Erkenntnisse vor. Mit,fraundlichen Grüßen Prof. Roland VVöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-06-19T10:21:35+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes