STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13472 Thema: Anhänger der extremen Linken im öffentlichen Dienst Sachsens , Nachfrage zu der Kleinen Anfrage Drs. 6/12087 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Mit meiner Kleinen Anfrage ,Anhänger der extremen Linken im öffentlichen Dienst Sachsens' wollte ich u. a. wissen, welche Erkenntnisse die Staatsregierung zu Anhängern und Sympathisanten der linksextremen Szene hat, die im öffentlichen Dienst in Sachsen tätig sind oder waren, dies bezogen auf einen Zeitraum von 1990 bis 2017. Die Staatsregierung antwortete, dass Erkenntnisse vorlägen, deren Mitteilung jedoch überwiegende Belange des Geheimschutzes entgegenstünden. Auch andere Formen der Informationsvermittlung als die gewünschte seien nicht möglich. Dementsprechend erfolgte keine Antwort, auch nicht zu den Fragen, wie viele Ermittlungsverfahren, Disziplinarverfahren und Beendigungen von Arbeitsverhältnissen in diesem Zusammenhang erfolgt sind, wobei auch (teilweise) auf eine fehlende Datengrundlage und auf unzumutbaren Aufwand abgestellt wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche alternativen Formen der Informationsvermittlung hinsichtlich der Antwort zu der Frage 1. der Drs. 6/12087 hat die Staatsregierung erwogen und inwiefern würde das reine Schildern von Erkenntnissen einer (auch nur ungefähren) Zahl von Anhängern/Mitgliedern und Sympathisanten der linksextremen Szene, die im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren, ohne weitere Benennung von Tätigkeitsdauer, Tätigkeitsbereich oder Dienstort, den „Geheimschutz sowie den Schutz Dritter nicht hinreichend gewährleisten"? Die Staatsregierung ist nach Bewertung der relevanten vorliegenden Erkenntnisse und nachfolgender Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12087 in Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141-50/3259 Dresden, 19. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN keiner anderen Form erfolgen kann. Die erfragten Informationen sind aus den dort ausgeführten Gründen geheimhaltungsbedürftig. Mit der Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/12087 wurde insoweit nicht nach der „reinen Schilderung einer Zahl" gefragt, sondern nach konkreten Erkenntnissen, die zudem so detailliert aufgeschlüsselt werden sollten, dass u. U. eine Identifizierung von Einzelpersonen und konkreten Erkenntnisquellen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen möglich gewesen wäre. In der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12087 wurde daher darauf hingewiesen, dass ggf. (nur) der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt werden kann. Daran wird festgehalten. Soweit die nunmehrige Frage im Übrigen auf hypothetische Überlegungen gerichtet ist (vgl.: „inwiefern würde ... nicht hinreichend gewährleisten"), ist sie in sich nicht verständlich und zudem auf eine Bewertung gerichtet. Das parlamentarische Fragerecht dient nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen jedoch nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, dem Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-1-03). Von einer Beantwortung wird daher abgesehen, da es nicht Aufgabe der Staatsregierung ist, mögliche theoretische rechtliche Auswirkungen einer Antwort auf tatsächlich so nicht gestellte Fragen zu bewerten. Davon abgesehen wird auf die Antworten auf die Fragen 2 und 3 verwiesen. Frage 2: Welche konkreten Gefahren bestünden insbesondere für die Arbeitsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und die Identität seiner Quellen, sofern lediglich eine Zahl von Anhängern/Mitgliedern und Sympathisanten der linksextremen Szene, die im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren, durch die Staatsregierung benannt werden würde? Die Einschätzung etwaig drohender Gefahren hängt nicht zuletzt von der konkreten Zahl ab. Insbesondere bei einer nur sehr kleinen Zahl sind in Abhängigkeit von den zugrundeliegenden Einzelkonstellationen im Falle einer öffentlichen Bekanntgabe mögliche Rückschlüsse auf konkrete Einzelpersonen und konkrete Erkenntnisquellen des LfV Sachsen zu befürchten Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 3 verwiesen. Frage 3: Ist die Staatsregierung bereit, zumindest eine quantitative Menge von Anhängern /Mitgliedern und Sympathisanten der linksextremen Szene, die im öffentlichen Dienst tätig sind oder waren, in Größenordnungen anzugeben, ähnlich wie bei der Angabe von Gefährderzahlen, und dies zumindest für den Zeitraum, für den eine Datengrundlage besteht? Wenn ja, um welche Größenordnungen in welchen Zeiträumen (Jahren) handelt es sich? Wenn nein, warum schätzt die Staatsregierung hier die Gefahrenlagen höher ein, als bei der Information über Gefährder? Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN 4•11 1=BID Ja, die Staatsregierung ist dazu bereit. Es handelt sich um eine Zahl im untersten einstelligen Bereich. Dabei besteht im Übrigen auch kein Widerspruch bzgl. der Situation bei sog. „Gefährdern ", denn die Staatsregierung gibt öffentlich auch keine regelmäßig aktualisierten konkreten Gefährderzahlen heraus. Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/9156 wird insoweit verwiesen. Frage 4: Hinsichtlich des Verweises auf unzumutbaren Aufwand Seitens der Staatsregierung bei der Beantwortung der Fragen 3. und 4. der Drs. 6/12087: Auf welchen Zeitraum, welche dienstlichen Maßnahmen und wie viele Mitarbeiter begrenzt wäre eine Antwort zumutbar und die Staatsregierung diese bereit zu geben (bspw. nur für die Frage nach Disziplinarmaßnahmen bei den Mitarbeitern des Innenministeriums sowie des Landesamtes für Verfassungsschutz bezogen auf den Zeitraum 2016 bis 2017)? Frage 5: Wie lautet die Antwort auf die durch die Staatsregierung konkret in Aussicht gestellte , beantwortungsfähige Frage nach 4.? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Es mangelt den Fragen 4 und 5 an hinreichender Bestimmtheit. Die aus § 56 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages erwachsenden Anforderungen an Kleine Anfragen (knapp und scharf umrissen ) sollen weder Raum für Interpretationen bieten noch für eine eigene inhaltliche oder gegenständliche Abgrenzung durch die Stelle, die um Beantwortung ersucht wurde . Das ist hier nicht der Fall. Der Staatsregierung wird die Formulierung bzw. Eingrenzung einer Fragestellung überlassen. Dieser wird anheimgestellt, was sie unter den Begriff der „Zumutbarkeit" subsumiert. Das betrifft sowohl Angaben zu in Betracht zu ziehenden Mitarbeitern, zu Erfassungs-/Berichtszeiträumen, dienstlichen Maßnahmen und/oder möglicherweise betroffenen oder nicht betroffenen Ressorts. Davon abgesehen wurde in der Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12087 dargelegt, dass aus den dort genannten Gründen keine belastbaren Erkenntnisse über eventuelle Größenordnungen bzgl. des erfragten Gesamtzeitraums vorliegen. Es können mangels solcher Erkenntnisse aber dann in gleicher Weise auch keine Spekulationen darüber angestellt werden, wie sich die Größenordnungen bzgl. etwaiger Teilzeiträume, Teilmitarbeitermengen o. Ä. darstellen würden und ob diese dann „zumutbar" wären. Speziell der Sichtungsaufwand für Personalakten würde sich im Übrigen auch nicht wesentlich dadurch ändern, dass statt eines Zeitraumes von 28 Jahren (1990 bis 2017) ggf. nur kürzere Zeiträume betroffen wären, da auch in diesem Fall weiterhin sämtliche relevanten Personalakten der mehrere Zehntausend Personen starken Staatsverwaltung (vgl. die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12087) zu sichten wären. Freistaat SAC1-I SEN Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Gegen Mitarbeiter des Staatsministeriums des Innern und des LfV Sachsen wurden im Zeitraum 2016 bis 2017 keine Disziplinarverfahren wegen des Verdachts einer linksextremistischen Betätigung geführt. 7r ' ndlich7 Grüßen r . D . Roland Wöllerrct. Dr! Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 2018-06-19T10:53:59+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes