STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6/13474 Thema: Angriffe auf Büros politischer Parteien und Objektschutzmaßnahmen in Sachsen seit 2015, Nachfrage zu der Kleinen Anfrage Drs. 6/12995 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf Frage 2. meiner Kleinen Anfrage Drs. 6/12995, welche juristischen Konsequenzen die Übergriffe auf Büros politischer Parteien hatten, antwortete die Staatsregierung mit einem Verweis auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage 6/12789 und jene zu juristischen Folgen von Straftaten in den einzelnen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität, so bspw. auf Drs. 6/12603, 6/11966 und 6/11956. Eine Antwort auf die gestellte Frage findet sich dort allerdings nur in Ansätzen, einmal wird auch auf eine Anfrage zu einer gänzlich anderen Thematik verwiesen (6/11956 -Städtebau). Auf die Frage, wie häufig die Bestreifung und der Objektschutz von Büros erfolgte , antwortete die Staatsregierung, dass diese Angaben nicht gezielt erfasst würden. Einige wenige Maßnahmen wurden dennoch aufgezählt . Auf Frage 5. der Kleinen Anfrage erfolgte keine inhaltlich passende Antwort. Die Aufklärungsquote von Übergriffen auf Parteieinrichtungen im Allgemeinen lag 2016 bei 6 % und 2017 bei 7 %. Hinsichtlich Einrichtungen der AfD wurde kein einziger Fall aufgeklärt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen endgültigen Ausgang hatten alle in den Jahren 2015 und 2016 geführten Ermittlungs- und Strafverfahren, die im Zusammenhang mit Angriffen auf Büros oder Personen in den Büros politischer Parteien standen? (Bitte jahresweise aufschlüsseln, wie viele der insgesamt verübten Angriffe auf welche Parteieinrichtung bzw. Personen (die für welche Partei tätig waren) aufgeklärt werden konnten, welche strafrechtlichen Konsequenzen dies hatte, insbesondere Verurteilungen, und um welche Delikte es sich dabei handelte) Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/53/64 Dresden, 19. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Auf die Vorbemerkung sowie die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12789 sowie auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/12995 wird verwiesen. Ergänzend wird Folgendes mitgeteilt: Von den im Jahr 2016 registrierten 106 politisch motivierten Straftaten gegen „Parteieinrichtungen " sind bislang 99 Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden. Ein Verfahren wurde mit der Verweisung auf den Weg der Privatklage abgeschlossen. In sechs Verfahren dauert die Bearbeitung noch an. Der Verfahrensstand zu den gemäß Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) aufgeklärten Fällen stellt sich wie folgt dar: Zielrichtung Delikt Verfahrensstand 2016 DIE LINKE § 303 Strafgesetzbuch (StGB) Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO CDU § 188 StGB Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO AfD § 303 StGB Einstellung gern. § 170 Abs. 2 StPO DIE LINKE § 303 StGB Anklage vor dem Strafrichter AfD § 303 StGB Verweisung auf den Weg der Privatklage Von den im Jahr 2017 registrierten 58 politisch motivierten Straftaten gegen „Parteieinrichtungen " sind bislang 42 Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. In 16 Fällen dauert die Bearbeitung noch an. Der Verfahrensstand zu den gemäß KPMD- PMK aufgeklärten Fällen stellt sich wie folgt dar: Zielrichtung Delikt Verfahrensstand 2017 AfD § 242 StGB in Bearbeitung AfD § 303 StGB Strafbefehlsantrag ohne Freiheitsstrafe AfD/CDU § 303 StGB in Bearbeitung AfD § 306a StGB Anklage vor dem Schöffengericht Frage 2: Ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass durch die Staatsregierung keine näheren Angaben zur Bestreifung und insbesondere zu Objektschutzmaßnahmen von Parteieinrichtungen gemacht werden können? Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSIVI1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Sofern Frage 2. bejaht wird: Aus welchen Gründen, bis auf ggf. den, dass sich die Lage leicht entspannt hat, hält die Staatsregierung daran fest, zu den vorliegenden Fragen keine bessere Erkenntnislage zu schaffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Eine kategorisierte Erfassung sämtlicher Streifen- und Objektschutzmaßnahmen ist aufgrund der hohen Anzahl und Vielfältigkeit weder leistbar noch zielführend, um die Sicherheitslage zu verbessern. Insoweit wird an der bisherigen Arbeitsweise festgehalten . Frage 4: In der Antwort auf Frage 5. der Kleinen Anfrage Drs. 6/12995 [Inwiefern trugen die Maßnahmen nach Ziffer 3. und 4. zu einer Verbesserung der jeweiligen Situation bei? (Bitte um Gegenüberstellung der Anzahl von Angriffen/ Beschädigungen und der Aufklärungsquote vor bzw. nach Beginn der Maßnahmen)] wird keine Verbindung zwischen den Schutzmaßnahmen und der Verbesserung der jeweiligen Situation hergestellt. Es wird lediglich darauf abgestellt, dass sich die Lage positiv entwickelt hat. Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, ob konkrete Schutzmaßnahmen einen Rückgang von Schäden an den geschützten Objekten zur Folge hatte? Hierzu liegen der Staatsregierung keine konkreten Erkenntnisse vor. Die präventivpolizeilichen Maßnahmen dürften ihre Wirkung jedoch nicht verfehlt haben, auch wenn dies im Einzelnen nicht belegbar ist. Frage 5: Mit welchen Mitteln und in welchem Zeitraum gedenkt die Staatsregierung die geringe Aufklärungsquote von Übergriffen auf Parteieinrichtungen von zuletzt 7 % zu erhöhen? Die sächsische Polizei geht jeder Straftat mit der im Einzelfall gebotenen Sorgfalt und Intensität nach. Unbeschadet dessen wird bei Sachbeschädigungen (häufigstes Delikt bei politisch motivierten Straftaten gegen Parteieinrichtungen) wegen der Art der Tatbegehung , welche häufig im Schutze der Dunkelheit erfolgt, regelmäßig nur eine unterdurchschnittliche Aufklärungsquote erzielt. Hinsichtlich der besonderen Maßnahmen zur intensivierten Bekämpfung von politisch motivierten Straftaten gegen „Parteieinrichtungen " im Jahr 2017 (anlässlich der Bundestagswahl) wird auf die Ausführungen der Staatsregierung zum Antrag der AfD-Fraktion Drs.-Nr. 6/10734 in der 61. Sitzung des Sächsischen Landtages am 28. September 2017 (vgl. Plenarprotokoll 6/61 Seite 5595) verwiesen. nfr7undlichet Grüßen oland WöllerPrbf. Dr. Seite 3 von 3 2018-06-19T10:17:15+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes