STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 I 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger (AfD) Drs.-Nr.: 6/13476 Thema; Chinesische Investitionen und Investoren in Sachsen Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-1053/9/36 Dresden, 1 2. Juni 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Den Ausführungen zur Kleinen Anfrage Drs. 6/12596 ist zu entnehmen, dass China über einen langen Zeitraum hinweg zu einem der wichtigs¬ ten Exportmärkte für Sachsen gewachsen ist. Der vorläufige Wert der Ausfuhren lag im Jahr 2017 bei rund 6 Mrd. Euro. Dem standen vorläu¬ fige Einfuhrwerte in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro gegenüber." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der chinesischen Unternehmen bzw. die Anzahl chinesischer Beteiligungen an sächsischen Unter¬ nehmen im Freistaat Sachsen seit 2008 entwickelt? (Bitte jeweils nach Jahren und Branchen aufschlüsseln.) Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamllic Frage 4: Wie viele Firmenübernahmen durch chinesische Firmen gab es seit 2008 in Sachsen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 4: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn der Erwerb von Beteiligungen oder die Über¬ nahme sächsischer Unternehmen durch ausländische Investoren unterliegen nicht einer Anzeige- oder Genehmigungspflicht gegenüber der Sächsischen Staatsregierung. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 3 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Nach § 65 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) liegt in bestimmten Fällen eine Melde¬ pflicht für Vermögen von Ausländern in Deutschland vor. Danach müssen Anteile oder Stimmrechte an deutschen Unternehmen der Deutschen Bundesbank gemeldet wer¬ den. Die dem sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) vorliegenden Informationen werden von der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS) aus verschiedenen Quellen recherchiert und besitzen keinen Anspruch auf Voll¬ ständigkeit. Dem SMWA sind gegenwärtig 25 nennenswerte sächsische Unternehmen mit chinesi¬ schen Anteilseignern bekannt. Diese Unternehmen beschäftigen ca. 5.600 Mitarbeiter. Es handelt sich bei diesen Firmen um drei Neuansiedlungen (Green-Field-Investition) Jahr Branche 2005 Maschinenbau 2014 Automobil 2017 Herstellung von sonst. Nahrungsmitteln drei Beteiligungen Jahr Branche 2014 Maschinenbau 2015 Forschung und Entwicklung Bahntechnik 2017 Luftfahrt sowie 19 Übernahmen. Jahr Anzahl Branche 2013 1 Luft- und Raumfahrt (Motoren) 2014 5 Solar, Maschinenbau 2015 7 Elektrotechnik, Maschinenbau, Umwelt, Automobil 2017 6 Kunststofftechnik, Elektrotechnik, Bahntechnik, Maschinenbau Frage 2: Wie hat sich die Anzahl der sächsischen Unternehmen bzw. die Anzahl sächsischer Beteiligungen an chinesischen Unternehmen in China seit 2008 entwickelt? (Bitte jeweils nach Jahren und Branchen aufschlüsseln.) Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. Nach § 64 AWV liegt eine Meldepflicht für Vermögen von Inländern im Ausland vor. Danach müssen in bestimmten Fällen Anteile oder Stimmrechte an Unternehmen im Ausland der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Sächsische Beteiligungen an chinesischen Unternehmen sind dem SMWA nicht be¬ kannt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBHIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Firmendatenbank der Sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHK) zufolge verfügen 22 sächsische Unternehmen über eine Niederlassung oder Produktionsstätte in China. Weitere acht Unternehmen gingen ein Joint Venture ein. Die Datenbank wird regelmäßig auf der Basis der den IHKs von den Mitgliedsunternehmen zur Verfügung gestellten Daten aktualisiert. Gleichwohl kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Frage 3: Wie viele und welche in Sachsen angemeldeten Patente / Technologien wurden von chinesischen Unternehmen seit 2008 direkt erworben bzw. wie viele Nutzungsrechte von in Sachsen angemeldeten Patenten wur¬ den an chinesische Unternehmen übertragen? (Bitte nach Jahr und Patent bzw. Anzahl der Patente aufschlüsseln.) Der Staatsregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. Frage 5; Wie genau erfolgt die Kontrolle ausländischer, staatlich gelenkter oder staatlich finanzierter strategischer Direktinvestitionen in Unternehmen in Sachsen und welche Änderungen sehen gegenwärtig diskutierte Ini¬ tiativen vor? Zur Vermeidung von Sicherheitsgefahren kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Erwerb inländischer Unternehmen durch ausländische Käufer im Einzelfall überprüfen. Grundlage dafür sind das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die AWV. Das betrifft den En/verb eines inländischen Unternehmens (bzw. eine Beteili¬ gung von mindestens 25 % der Stimmrechte), das in besonders sicherheitsrelevanten Wirtschaftsbereichen tätig ist. Dazu gehören insbesondere Tätigkeiten in den Berei¬ chen Militär- und Rüstung, Informationstechnologie (z. B. Cloud-Computing-Dienste), Wasser- und Energieversorgung, Gesundheit, Ernährung, Telekommunikation, Zah¬ lungsverkehr sowie Güter- und Personenverkehr. Erwerber solcher inländischer Unter¬ nehmen unterliegen einer Meldepflicht. Sie müssen entsprechende Transaktionen dem BMWi schriftlich melden, das für die Durchführung des Prüfverfahrens zuständig ist. Anordnungen oder Untersagungen bedürfen jedoch der Zustimmung der gesamten Bundesregierung. Diese Regelung unterstreicht den Ausnahmecharakter von Be¬ schränkungen oder Untersagungen ausländischer Investitionen. Der Bundesrat hat in seiner 967, Sitzung am 27. April 2018 eine Entschließung zur Ab¬ senkung der Eingriffsschwelle von 25 % der Stimmrechte in § 56 AWV gefasst. Seite 3 von 3 2018-06-12T15:30:22+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes