STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 ¡01097 Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6113477 Thema: Gefährliche Gegenstände in sächsischen Justizvollzugsanstalten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auttrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hat sich seit 2010 die Anzahl der in den sächsischen Justizvollzugsanstalten aufgefundenen a) Waffen einschließlich Messer, b) Mobiltelefone, c) Drogen (Art und Menge), d) unerlaubtem Bargeld und e) sonstigen sichergestellten Gegenständen (2.8. Spritzen, Taue/Seile/Kabel, Werkzeuge, Tätowiergeräte etc.) entwickelt? (Bitte nach Haftanstalten und Jahren aufschlüsseln.) Die Justizvollzugsanstalten berichten dem Staatsministerium der Justiz über alle Betäubungsmittelfunde und sichergestellte Mobiltelefone, die z. B. bei der Durchsuchung von Gefangenen, in Hafträumen oder auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt - vor lnbesitznahme durch Gefangene - aufgefunden werden. ffiFnvít\llry FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1217 - KLR Dresden, //t Juni2018 ' IUSTIZVOLIZUGSBÉAMTE ì,I'u,lllJOB-MIT-J.DE Hausanschrifti Sächsisches Staatsministerium der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost [¡ber Deutsche Post 01095 Dresden www.jusl¡z.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erroichen m¡t Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über E¡nfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektron¡sch signiertê sow¡e lúr verschlüsselte elektron¡sche Dokumente nur ùber das Elektronische Gerichls- und Verwallungspostfach; nâhere lnlormat¡onen unter w.egvp.de TOB MIT , a Seite 1 von 8 STAATSMINISTERIUIM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN tm-I A\íÈr-lw Die Anzahl der in den einzelnen Justizvollzugsanstalten gefundenen Mobiltelefone seit dem Jahr 2010 bis zum Stichtag 30. April 2018 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen : Folgende Mengen von Betäubungsmitteln wurden seit dem Jahr 2010 bis zum Stichtag 30. April 2018 in den sächsischen Justizvollzugsanstalten insgesamt sichergestellt: JVA/JSA 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 bis 30. April 2018 Bautzen 23 I 13 13 41 20 66 59 14 Chemnitz 4 1 3 2 4 5 1 3 2 Dresden 70 69 77 86 129 140 62 38 18 Görlitz 17 26 54 24 44 59 37 41 15 Leipzig mit Krankenhaus 180 89 59 72 37 48 53 30 14 Regis- Breitinoen 4 4 0 1 4 3 1 25 4 Toroau 20 25 23 29 18 40 17 16 6 Waldheim 2 10 12 17 54 32 40 16 4 Zeithain 108 160 114 154 52 102 88 43 32 Zwickau 16 6 6 6 2 5 7 10 2 Gesamt: 444 398 361 404 385 454 372 281 111 Jahr Cannabis ing Crystal/ (Meth- ) Amphetamine ing Heroin (- gemisch) ing Ecstasy Tabletten Stück/g Kokain ing 2010 544,04 39,49 68,82 19 Stück 4,35 2011 632,39 95,35 12,20 12 Stück 1,50 2012 239,57 147,01 3,70 140 Stück 0,00 2013 174,78 83 50 9 25 5 Stück 5,50 2014 105,31 78,51 0,77 0 0,00 201 5 222,81 78,45 2,59 9 Stück 2 79 201 6 264,95 92,29 1 6 52 4 Stück 0,47 2017 519,67 76,52 14,58 4,96 g 0,40 bis Stichtag 30 April 2018 130,38 8,70 9,23 0 0,10 Seite 2 von I STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñFll\{¿tw ln der beigefügten Tabelle (siehe Anlage 1) sind die Fundmengen seit dem Jahr 2010 bis zum Stichtag 30. April 2018 bezogen auf die einzelnen Justizvollzugsanstalten dargestellt . Von einer weiteren Beantwortung der Frage wird abgesehen, da hinsichtlich der weiteren abgefragten Gegenstände keine Statistiken geführt werden. Die vollständige Beantwortung der Fragen für die Jahre 2010 bis zum Stichtag 30. April 2018 würde daher die Auswertung aller in Betracht kommenden Gefangenenpersonalakten erfordern. Dies ist im Hinblick auf die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit unverhältnismäßig und ohne gravierende Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Justizvollzugsanstalten nicht zu leisten. Zur vollständigen Beantwortung der Frage 1 müsste die Einzelauswertung von 79.857 teilweise mehrbändigen Gefangenenpersonalakten durch die Geschättsstellen der Justizvollzugsanstalten erfolgen. Da in vielen Fällen Gefangene während einer zusammenhängenden lnhaftierung in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht sind, müsste ein aufwändiger Abgleich zwischen den Anstalten erfolgen, um Doppelungen zu vermeiden. Für das Suchen, das Anfordern, den Transport und die Durchsicht der Akten, die Dokumentation der Ergebnisse und deren Bewertung im Sinne der Fragestellung sowie den Rücktransport der Akten ist selbst bei zurückhaltender Schätzung von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich jedenfalls nicht weniger als 15 Minuten je Verfahren auszugehen. Der hierfür anfallende zeitliche Aufwand würde sich somit insgesamt auf 2.496 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter summieren . Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht verhältnismäßig oder zumutbar und auch nicht leistbar. Seite 3 von 8 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ñE!''FI\YT w Frage 2= Welche Erkenntnisse l¡egen der Staatsreg¡erung darüber vor, auf welche Art und Weise die illegalen Gegenstände in den Besitz der Gefangenen innerhalb der Haftanstalt gelangen und welche Maßnahmen werden jeweils zur Verhinderung des Einbringens in die Anstalt ergriffen? Gefangene kommen in den Besitz unerlaubter Gegenstände, indem sie diese entweder selbst herstellen oder wenn diese Gegenstände von außen illegal eingebracht werden. Verbotene Gegenstände werden insbesondere bei der Besuchsdurchführung, bei der Rückkehr Gefangener von unbeaufsichtigten Lockerungen sowie durch Überwürfe über die Außensicherung in die Justizvollzugsanstalten eingebracht. Zudem führen in Einzelfällen Gefangene bei ihrer Aufnahme verbotene Gegenstände mit sich. Daneben wird auch versucht, verbotene Gegenstände über den Briefverkehr einzubringen. Der Waren - und Paketverkehr in die Justizvollzugsanstalten ist schließlich auch eine mögliche Quelle des Einbringens von verbotenen Gegenständen. Ferner haben Bedienstete oder Externe in Einzelfällen verbotene Gegenstände in die Justizvollzugsanstalt geschmuggelt . ln den letzten Jahren wurde eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, die insbesondere das Einbringen von Betäubungsmitteln in die sächsischen Justizvollzugsanstalten erschweren sollen. lm sächsischen Justizvollzug werden sechs Drogenspürhunde und ein Handyspürhund eingesetzt. Ein- und ausfahrende Fahrzeuge werden gründlich - gegebenenfalls unter Zuhilfenahme eines Drogenspürhunds - kontrolliert. Zudem erfolgt in den Justizvollzugsanstalten der Einsatz von technischen Hilfsmitteln (2.8. Handydetektionsgeräte , Metal ldetektoren, Handsonden). Auch bauliche Maßnahmen, wie das Anbringen eines gebäudehohen Fangnetzes am Hafthaus der Justizvollzugsanstalt Leipzig mit Krankenhaus oder die Errichtung eines Sichtschutzes am Zaun der Justizvollzugsanstalt Zeithain, haben die Möglichkeiten des Überwurfs von unerlaubten Gegenständen erschwert. Einzelne Justizvollzugsanstalten führen zusätzliche Durchsuchungseinsätze durch. Zudem werden anstaltsübergreifend größere Durchsuchungseinsätze durch die Sicherheitsgruppe Justizvollzug durchgeführt . Ferner werden die Hafträume, Arbeits- und Aufenthaltsbereiche der Gefangenen Seite 4 von I STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I (gúI NåhÈlw sowie die Außenbereiche in den Justizvollzugsanstalten regelmäßig insbesondere im Hinblick auf unerlaubte Gegenstände kontrolliert. Der Anstaltsleiter kann allgemein anordnen, dass bei der Aufnahme von Gefangenen, vor und nach Kontakten mit Besuchern sowie vor und nach jeder unbeaufsichtigten Abwesenheit von der Anstalt in der Regel eine mit einer Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung vorzunehmen ist. Gefangene werden dann jeweils vor und nach der Besuchsdurchführung durchsucht. Der Anstaltsleiter kann im Einzelfall die Nutzung einer Trennvorrichtung anordnen, wenn dies zum Schutz von Personen oder zur Verhinderung einer Übergabe von Gegenständen erforderlich ist. Aus Gründen der Sicherheit in der Anstalt können Besuche davon abhängig gemacht werden, dass sich die Besucher durchsuchen lassen. Besuchern von Gefangenen, die im begründeten Verdacht stehen, verbotene Gegenstände bei der Besuchsdurchführung übergeben zu haben oder übergeben zu wollen, kann ein Hausverbot erteilt werden. Die Besuche werden regelmäßig beaufsichtigt. Ein- und ausgehende Schreiben werden in der Regel in Anwesenheit der Gefangenen auf verbotene Gegenstände kontrolliert. Der Anstaltsleiter kann abweichende Regelungen treffen. Pakete sind in Gegenwart der Gefangenen zu öffnen und zu durchsuchen. Um dem Einbringen von verbotenen Gegenständen zuvorzukommen, können die Justizvol lzugsanstalten Taschenkontrollen durchf ühren. Der Anstaltsleiter kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung allgemein oder im Einzelfall Maßnahmen zum Nachweis des Konsums von Suchtmitteln anordnen . Den Justizvollzugsanstalten stehen zu diesem Zweck sogenannte Drogenwischtests (Schweißtests) zur Verfügung. Zudem werden die Bediensteten insbesonderc zur Stoffkunde und zum Umgang mit betäubungsmittelabhängigen Gefangenen regelmäßig geschult. Frage 3: Wie wird seitens der Anstaltsleitungen auf den Fund verbotener gefährlicher Gegenstände gegenüber den Gefangenen und innerhalb der Belegschaft reagiert? Seite 5 von 8 STAATSMINISTERIUIVI DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Fgl-\Ë# w Als vollzugsrechtliche Maßnahme kommt bei der Sicherstellung von verbotenen Gegenständen , die einem Gefangenen zuzuordnen sind, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens in Betracht. Darüber hinaus wird die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen geprütt. Daneben verringern solche Verstöße von Straf- oder Jugendstrafgefangenen im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung grundsätzlich die Chance auf Gewährung von Lockerungen des Vollzuges. Die Leiter der Justizvollzugsanstalten haben den Verdacht einer strafbaren Handlung grundsätzlich der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Die Bediensteten werden z. B. über die Sicherstellung von besonderen gefährlichen Gegenständen informiert und hinsichtlich neuer Versteck- oder Einbringungsmethoden entsprechend sensibi I isiert. Sofern festgestellt wird, dass Bedienstete unerlaubt verbotene Gegenstände eingebracht haben, werden disziplinar-, arbeits- oder strafrechtliche Maßnahmen geprüft. Frage 4: Wieviele Anstaltsverbote wurden seit 2010 jeweils gegenüber wem (Besucher, Dienstleister, Bedienstete) erteilt? (Bitte nach Haftanstalten und Jahren aufschlüsseln .) Der Fragesteller verwendet in der Frage 4 den Begriff ,,Anstaltsverbote". Unter dem Begriff Anstaltsverbote wird fur die Beantwortung der Frage der Begriff Hausverbote verstanden. ln der beigefugten Tabelle (siehe Anlage 2) sind die Hausverbote seit dem Jahr 2010 bezogen auf die Justizvollzugsanstalten Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig mit Krankenhaus , Waldheim, Zwickau und die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen dargestellt . ln der Justizvollzugsanstalt Bautzen sind aktuell gegen 27 Besucher Hausverbote verhängt . Ein Hausverbot gegenüber Dienstleistern wurde seit 2010 in vier Fällen ausgesprochen . Ein Hausverbot für Bedienstete wurde im abgefragten Zeitraum nicht verhängt . Seite 6 von I STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN wL\¿1-ñdw ln der Justizvollzugsanstalt Zeithain sind aktuell gegen 14 Personen Hausverbote verhängt . Ferner sind in der Justizvollzugsanstalt Torgau aktuell zehn Hausverbote gegen Besucher und zwei Hausverbote gegen Dienstleister, die im Jahr 2015 ausgesprochen wurden , verhängt. Darüber hinaus werden in den vorgenannten Anstalten keine Statistiken geführt. ln der Justizvollzugsanstalt Zwickau liegen für die Jahre 2010 bis 2013 ebenfalls keine Statistiken vor. Eine statistische Erhebung dieser Daten ist in den Justizvollzugsanstalten nicht vorgegeben. lnsoweit wird von einer vollständigen Beantwortung der Frage abgesehen . Die vollständige Beantwortung der Frage für die Jahre 2010 bis zum Stichtag 31. Mai 2018 würde daher die Auswertung aller in Betracht kommenden Gefangenenpersonalakten erfordern. Dies ist im Hinblick auf die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit unverhältnismäßig und ohne gravierende Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Justizvollzugsanstalten nicht zu leisten. Zur vollständigen Beantwortung der Frage 4 müsste die Einzelauswertung von 17.512 teilweise mehrbändigen Gefangenenpersonalakten durch die Geschäftsstellen der Justizvollzugsanstalten erfolgen. Da in vielen Fällen Gefangene während einer zusammenhängenden lnhaftierung in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht sind, müsste ein aufwändiger Abgleich zwischen den Anstalten erfolgen, um Doppelungen zu vermeiden, Für das Suchen, das Anfordern, den Transport und die Durchsicht der Akten, die Dokumentation der Ergebnisse und deren Bewertung im Sinne der Fragestellung sowie den Rücktransport der Akten ist selbst bei zurückhaltender Schätzung von einem Arbeitsaufwand von durchschnittlich jedenfalls nicht weniger als 15 Minuten je Verfahren auszugehen. Der hierfür anfallende zeitliche Aufwand würde sich somit insgesamt auÍ 547 Arbeitstage für einen in Vollzeit tätigen Mitarbeiter summieren. Auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts erscheint der zur vollständigen Beantwortung der Fragen erforderliche Aufwand nicht verhältnismäßig oder zumutbar und auch nicht leistbar. Seite 7 von 8 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN I KETII\Hlw Frage 5: Wie oft kam es seit 2010 zu Übergriffen auf Strafvollzugsbed¡enstete ohne und unter Verwendung von gefährlichen Gegenständen? (Bitte nach Haftanstalten und Jahren aufschlüsseln.) Dem Staatsministerium der Justiz liegen nur Erkenntnisse zu den von den Justizvollzugsanstalten erstatteten Strafanzeigen betreffend Übergriffen von Gefangenen zum Nachteilvon Bediensteten vor. Die Anzahl der Strafanzeigen seit dem Jahr 2010 bis zum Stichtag 30. April 2018 bezogen auf die einzelnen Justizvollzugsanstalten sind der beigefügten Tabelle (siehe Anlage 3) zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Gemkow Anlagen 3 tabellarische Ubersichten Seite I von 8 Anlage 1 zu Frage 1 Drs. 6/13477 Seite 1 von 5 2010: JVA/JSA Cannabis in g Crystal / (Meth-) Amphetamine in g Heroin (- gemisch) in g Ecstasy Tabletten Stück Kokain in g Bautzen 107,85 0,20 2,20 0 0,00 Chemnitz 4,30 0,00 0,00 0 0,00 Dresden 60,20 2,10 2,60 3 0,30 Görlitz 0,00 0,00 0,00 0 0,00 Leipzig mit Krankenhaus 47,68 29,78 14,01 0 1,80 Regis-Breitingen 2,90 0,50 0,00 0 0,00 Torgau 63,26 0,00 22,76 0 0,00 Waldheim 30,00 0,00 0,00 0 0,00 Zeithain 97,00 5,80 27,25 16 2,25 Zwickau 130,85 1,10 0,00 0 0,00 Gesamt: 544,04 39,48 68,82 19 4,35 2011: JVA/JSA Cannabis in g Crystal / (Meth-) Amphetamine in g Heroin (- gemisch) in g Ecstasy Tabletten Stück Kokain in g Bautzen 43,70 0,40 0,00 0 0,00 Chemnitz 0,00 0,50 4,00 0 0,50 Dresden 83,56 13,20 7,00 2 0,00 Görlitz 6,23 0,00 0,00 0 0,00 Leipzig mit Krankenhaus 44,15 3,93 0,00 0 0,00 Regis-Breitingen 0,40 0,10 0,00 0 0,00 Torgau 11,08 3,00 0,00 0 0,00 Waldheim 0,50 0,00 0,00 0 0,00 Zeithain 439,77 74,22 1,20 10 1,00 Zwickau 3,00 0,00 0,00 0 0,00 Gesamt: 632,39 95,35 12,20 12 1,50 Anlage 1 zu Frage 1 Drs. 6/13477 Seite 2 von 5 2012: JVA/JSA Cannabis in g Crystal / (Meth-) Amphetamine in g Heroin (- gemisch) in g Ecstasy Tabletten Stück Kokain in g Bautzen 18,80 0,01 0,00 0 0,00 Chemnitz 2,10 3,40 0,00 0 0,00 Dresden 51,30 28,10 3,70 0 0,00 Görlitz 2,01 0,17 0,00 0 0,00 Leipzig mit Krankenhaus 39,70 41,62 0,00 0 0,00 Regis-Breitingen 0,00 0,00 0,00 0 0,00 Torgau 2,66 29,80 0,00 0 0,00 Waldheim 5,00 0,20 0,00 0 0,00 Zeithain 118,00 43,71 0,00 140 0,00 Zwickau 0,00 0,00 0,00 0 0,00 Gesamt 239,57 147,01 3,70 140 0,00 2013: JVA/JSA Cannabis in g Crystal / (Meth-) Amphetamine in g Heroin (- gemisch) in g Ecstasy Tabletten Stück Kokain in g Bautzen 0,60 1,90 0,00 0 0,00 Chemnitz 9,19 1,80 0,09 0 0,00 Dresden 69,31 18,55 1,80 0 5,50 Görlitz 2,22 2,47 0,00 0 0,00 Leipzig mit Krankenhaus 14,91 15,69 5,36 0 0,00 Regis-Breitingen 0,92 0,45 0,00 0 0,00 Torgau 1,44 0,10 0,00 0 0,00 Waldheim 3,30 0,70 0,00 0 0,00 Zeithain 69,20 39,80 2,00 5 0,00 Zwickau 3,69 2,04 0,00 0 0,00 Gesamt 174,78 83,50 9,25 5 5,50 Anlage 1 zu Frage 1 Drs. 6/13477 Seite 3 von 5 2014: JVA/JSA Cannabis in g Crystal /(Meth-) Amphetamine in g Heroin (- gemisch) in g Ecstasy Tabletten Stück Kokain in g Bautzen 7,80 9,00 0,00 0 0,00 Chemnitz 8,44 2,69 0,17 0 0,00 Dresden 53,33 27,98 0,60 0 0,00 Görlitz 12,95 14,38 0,00 0 0,00 Leipzig mit Krankenhaus 4,22 7,06 0,00 0 0,00 Regis-Breitingen 2,06 0,00 0,00 0 0,00 Torgau 0,71 4,05 0,00 0 0,00 Waldheim 0,60 0,20 0,00 0 0,00 Zeithain 15,20 11,15 0,00 0 0,00 Zwickau 0,00 2,00 0,00 0 0,00 Gesamt: 105,31 78,51 0,77 0 0,00 2015: JVA/JSA Cannabis in g Crystal / (Meth-) Amphetamine in g Heroin (- gemisch) in g Ecstasy Tabletten Stück Kokain in g Bautzen 1,50 0,40 0,00 0 0,00 Chemnitz 2,02 10,15 1,39 0 0,00 Dresden 18,45 22,30 0,00 1 0,00 Görlitz 9,61 14,17 0,00 5 0,56 Leipzig mit Krankenhaus 49,25 11,70 1,11 3 2,23 Regis-Breitingen 4,55 1,03 0,00 0 0,00 Torgau 0,42 12,41 0,08 0 0,00 Waldheim 0,00 2,66 0,00 0 0,00 Zeithain 37,50 3,63 0,01 0 0,00 Zwickau 99,52 0,00 0,00 0 0,00 Gesamt 222,81 78,45 2,59 9 2,79 Anlage 1 zu Frage 1 Drs. 6/13477 Seite 4 von 5 2016: JVA/JSA Cannabis in g Crystal / (Meth-) Amphetamine in g Heroin (- gemisch) in g Ecstasy Tabletten Stück Kokain in g Bautzen 14,45 41,90 0,80 0 0,00 Chemnitz 14,41 6,53 2,49 0 0,00 Dresden 40,77 11,30 0,00 0 0,00 Görlitz 19,66 8,88 0,00 0 0,00 Leipzig mit Krankenhaus 50,70 4,30 0,94 4 0,30 Regis-Breitingen 23,30 2,82 0,00 0 0,00 Torgau 1,82 7,12 12,23 0 0,00 Waldheim 15,42 2,24 0,00 0 0,00 Zeithain 84,32 7,20 0,06 0 0,17 Zwickau 0,00 0,00 0,00 0 0,00 Gesamt 264,85 92,29 16,52 4 0,47 2017: JVA/JSA Cannabis in g Crystal / (Meth-) Amphetamine in g Heroin (- gemisch) in g Ecstasy Tabletten in g Kokain in g Bautzen 272,01 13,98 0,00 0,00 0,00 Chemnitz 3,41 2,40 0,41 0,00 0,00 Dresden 37,20 8,01 0,00 0,35 0,30 Görlitz 11,59 1,34 0,00 0,00 0,00 Leipzig mit Krankenhaus 86,88 23,00 13,57 0,86 0,10 Regis-Breitingen 81,52 0,41 0,00 3,05 0,00 Torgau 6,60 2,37 0,60 0,00 0,00 Waldheim 0,50 0,30 0,00 0,00 0,00 Zeithain 3,96 22,32 0,00 0,70 0,00 Zwickau 16,00 2,40 0,00 0,00 0,00 Gesamt 519,67 76,52 14,58 4,96 0,40 Anlage 1 zu Frage 1 Drs. 6/13477 Seite 5 von 5 bis Stichtag 30. April 20181: JVA/JSA Cannabis in g Crystal / (Meth-) Amphetamine in g Heroin (- gemisch) in g Ecstasy Tabletten Stück Kokain in g Bautzen 1,30 0,70 0,00 0 0,00 Chemnitz 1,28 0,19 0,00 0 0,00 Dresden 8,70 0,50 2,00 0 0,00 Görlitz 0,00 0,00 0,00 0 0,00 Leipzig mit Krankenhaus 48,63 0,70 5,40 0 0,10 Regis-Breitingen 61,46 0,00 0,87 0 0,00 Torgau 8,63 4,60 0,96 0 0,00 Waldheim 0,00 0,00 0,00 0 0,00 Zeithain 0,38 2,01 0,00 0 0,00 Zwickau 0,00 0,00 0,00 0 0,00 Gesamt 130,38 8,70 9,23 0 0,10 1 Die Statistik für das Jahr 2018 ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 2 zu Frage 4 Drs. 6/13477 Seite 1 von 4 JVA Chemnitz Besucher Dienstleister Bedienstete 2010 0 0 0 2011 1 0 0 2012 4 0 0 2013 1 0 0 2014 6 0 2 2015 7 0 0 2016 5 0 0 2017 9 0 0 bis 31.05.2018 3 0 1 JVA Dresden Besucher Dienstleister Bedienstete 2010 2 0 0 2011 11 0 0 2012 8 0 0 2013 17 0 0 2014 7 0 0 2015 6 0 0 2016 4 0 0 2017 7 2 0 bis 31.05.2018 7 0 0 Anlage 2 zu Frage 4 Drs. 6/13477 Seite 2 von 4 JVA Görlitz Besucher Dienstleister Bedienstete 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 1 2013 4 0 0 2014 11 0 0 2015 12 0 0 2016 11 0 0 2017 14 1 0 bis 31.05.2018 6 0 0 JVA Leipzig mit Krankenhaus Besucher Dienstleister Bedienstete 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 0 0 0 2015 1 0 0 2016 2 0 0 2017 3 1 0 bis 31.05.2018 3 0 0 Anlage 2 zu Frage 4 Drs. 6/13477 Seite 3 von 4 JSA Regis-Breitingen Besucher Dienstleister Bedienstete 2010 1 0 0 2011 1 0 0 2012 0 0 0 2013 0 0 0 2014 1 0 0 2015 0 0 0 2016 2 1 0 2017 10 0 0 bis 31.05.2018 3 0 0 JVA Waldheim Besucher Dienstleister Bedienstete 2010 0 0 0 2011 0 0 0 2012 0 0 0 2013 1 0 0 2014 2 0 0 2015 0 0 2 2016 0 0 1 2017 0 0 2 bis 31.05.2018 0 0 1 Anlage 2 zu Frage 4 Drs. 6/13477 Seite 4 von 4 JVA Zwickau Besucher Dienstleister Bedienstete 2010 Es liegen keine Statistiken vor. 2011 Es liegen keine Statistiken vor. 2012 Es liegen keine Statistiken vor. 2013 Es liegen keine Statistiken vor. 2014 0 0 0 2015 0 0 0 2016 0 0 0 2017 1 0 0 bis 31.05.2018 2 1 0 Anlage 3 zu Frage 5 Drs. 6/13477 Seite 1 von 1 Strafanzeigen wegen Übergriffen zum Nachteil von Bediensteten: 1 Die Statistik für das Jahr 2018 ist noch nicht abgeschlossen. JVA/JSA k 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 bis Stichtag 30. April 20181 Bautzen 1 1 0 0 0 0 2 1 2 Chemnitz 1 2 1 1 0 4 2 2 2 Dresden 0 1 3 1 6 4 3 6 5 Görlitz 0 0 1 3 0 0 2 4 0 Leipzig mit KH 0 0 0 2 0 1 4 3 3 Regis-Breitingen 0 1 1 0 0 2 1 6 3 Torgau 0 0 2 0 0 2 4 2 0 Waldheim 0 0 2 1 0 2 4 1 2 Zeithain 1 2 0 0 1 1 1 6 0 Zwickau 0 0 1 0 0 1 2 0 0 Gesamt: 3 7 11 8 7 17 25 31 17 KA6-13477 KA6-13477-Anlage_1 KA6-13477-Anlage_2 KA6-13477-Anlage_3 2018-06-18T10:18:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes