STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/13482 Thema: Überprüfung sächsischer Demokratieprojekte durch den Verfassungsschutz Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit haben welche sächsischen Behörden wann um Überprüfung welcher sächsischer Träger von Demokratieprojekten des Bundes durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) ersucht? Frage 4: Inwieweit wurden im Rahmen der Förderung welcher Demokratieprojekte (bitte Förderrichtlinie angeben) durch den Freistaat Sachsen welche Träger wann und in welchem Umfang durch das LfV überprüft? Frage 5: Inwieweit hat die Überprüfung nach Frage 4 zur Nichtbewilligung oder Rückforderung von Fördermitteln geführt? Falls ja, wie viele Projekte betrifft das (bitte aufschlüsseln nach Jahren) und in wie vielen Fällen wurden die betroffenen Projekte/Träger von der Überprüfung informiert ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 4 und 5: Eine Überprüfung von nichtextremistischen Trägern durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen im Sinne der Fragestellungen findet nicht statt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3352 Dresden, 19. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Es wird jedoch auf Ziff. III. Nr. 2 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration zur Förderung von Projekten für das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz" vom 7. März 2017 hingewiesen. Danach darf ein Zuwendungsempfänger nach seiner Satzung oder seinem tatsächlichen Verhalten keine Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes (SächsVSG) unterhalten oder fördern. Zur Prüfung dieser Fördervoraussetzung erfolgt durch die Bewilligungsbehörden regelmäßig eine Abfrage beim LfV Sachsen, ob und inwiefern dort Erkenntnisse zu den zur Förderung vorgeschlagenen Projekten bzw. Projektträgern vorliegen, die eine Förderung infrage stellen bzw. ausschließen könnten. Die Abfrage dient lediglich dem Zweck des Ausschlusses extremistischer Bestrebungen. Auf Grund der Nachfrage werden keine Informationen zu Trägern von Projekten im Sinn des § 2 Abs. 1 des SächsVSG durch das LfV Sachsen gesammelt und ausgewertet. Im Übrigen wird auf die zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3 verwiesen. Frage 2: Seit wann ist der Staatsregierung bekannt, dass durch das BfV seit dem Jahr 2004 Träger überprüft wurden, die Projektmittel im Rahmen der Demokratieförderung durch den Bund erhalten? Frage 3: Welche sächsischen Träger von Demokratieprojekten des Bundes sind bzw. waren in welchem Umfang von der Überprüfung durch das BfV betroffen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist hier der Fall, denn der fragegegenständliche Sachverhalt betrifft keinen Vorgang aus dem Verantwortungsbereich der Staatsregierung, sondern den der Bundesregierung . Die Staatsregierung kann sich zu dem Sachverhalt daher nicht äußern bzw. diesbezügliche Auskünfte geben.7rof...c7dZenGrüßen Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-06-19T10:54:39+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes