Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 291 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Kersten (fraktionslos) Drs.-Nr.: 6/13487 Thema: Lärmbelastung an der Bundesautobahn A4 im Bereich Auerswalde Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die kleine Anfrage nimmt Bezug auf das Antwortschreiben vom 18. Januar 2018 des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Lärmsituation von Familie W. (Aktenzeichen 62-3911. 70 / 1 / 147), wohnhaft in 09244 Lichtenau, Ortsteil Auerswalde ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung : Nach den „Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" (VLärmSchR 97) ist bei baulichen Lärmschutzmaßnahmen zwischen aktiven Maßnahmen an der Straße (Emissionsquelle) und passiven Maßnahmen an der lärmbetroffenen baulichen Anlage (Immissionsort ) zu unterscheiden. Das Grundstück betreffende passive Lärmschutzmaßnahmen gibt es nach dem Regelwerk nicht. Frage 1: Die Grundstücksvoreigentümer von Familie W., Herr und Frau M., unterzeichneten am 20. Juni 2000 eine Verzichtserklärung auf Durchführungen von passiven Lärmmaßnahmen. Welche Maßnahmen wären dies gewesen? (bitte unterteilen nach Lärmschutzmaßnahmen am Wohnhaus und Lärmschutzmaßnahmen das Grundstück betreffend) Seite 1 von 4 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/68 Dresden, 1 8. JUNI 2018 r ZertFf11:at seit 200& audlt bcrufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERK EHR ~SACHSEN Im Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen, die mit Beschluss des damaligen Regierungspräsidiums Chemnitz vom 26. September 1997 planfestgestellt wurden , ist für das betreffende Wohngebäude eine Überschreitung des Grenzwertes von 49 dB (A) im Nachtzeitraum um maximal 2 dB (A) ermittelt worden . Im Tagzeitraum wird der für Wohngebiete geltende Grenzwert von 59 dB (A) eingehalten . Die Notwendigkeit passiver Lärmschutzmaßnahmen war daher nur für zum Schlafen genutzte Räume gutachterlich festzustellen . Die Grundstücksvoreigentümer haben mit der Unterzeichnung der Erklärung am 20. Juni 2000 auf die Erstattung der Aufwendungen für den Einbau einer Lüftungseinrichtung im Schlafzimmer ihres Wohnhauses im 1. Obergeschoss verzichtet. Frage 2: Welche passiven Lärmschutzmaßnahmen gibt es generell? (Bitte nach Maßnahmen am Wohnhaus und Maßnahmen das Grundstück betreffend unterteilen) Passive Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume. Dies sind Bauteile, welche die schutzbedürftigen Räume baulicher Anlagen nach außen abschließen und die Einwirkungen durch Verkehrslärm mindern (insbesondere Fenster, Türen, Rollladenkästen, Wände, Dächer und Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen). Zu ihnen gehört auch der Einbau von Lüftungseinrichtungen in überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen und in schutzbedürftigen Räumen mit sauerstoffverbrauchenden Energiequellen (z. B. Gasherde, Gasdurchlauferhitzer und Kohleöfen) . Frage 3: Die in Frage 1 genannte Verzichtserklärung gilt auch für die Rechtsnachfolger des jeweiligen Grundstücks. Gleichwohl ändert sich mit einer unterzeichneten Verzichtserklärung die Lärmbelastung für die Bewohner nicht. Der Grad der Lärmbelastung und das damit zusammenhängende Störempfinden entstehen vor allem aufgrund einer dauerhaften Lärmbelastung. Welche Möglichkeiten haben Eigentümer von Grundstücken, welche aufgrund von Verzichtserklärungen der Grundstücksvoreigentümer keinen Anspruch auf Lärmschutz gegenüber dem Bund geltend machen können, ihr Grundstück vor Lärmbelastungen zu schützen und wie unterstützt dabei der Freistaat Sachsen die betroffenen Bürger? Eigentümer von Grundstücken, welche aufgrund von Verzichtserklärungen der Grundstücksvoreigentümer keinen Anspruch auf Lärmschutz gegenüber dem Bund als Straßenbaulastträger geltend machen können, müssen Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Lärmsituation selbst finanzieren . Wirksam vor unerwünschten Lärmeinwirkungen schützen können sie ihr Grundstück bzw. Wohngebäude nur durch bauliche Maßnahmen. Nach den Umständen des Einzelfalls sind als Lärmminderungsmaßnahmen beispielsweise der Ersatz vorhandener Fenster durch Lärmschutzfenster, der Einbau schallgedämmter Lüftungseinrichtungen, die Dämmung des Daches, die Verglasung des Balkons oder die Errichtung lärmreduzierender Anbauten bzw. Einfriedungen in Betracht zu ziehen . Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Frage 4: Im in der Vorbemerkung genannten Antwortschreiben an die Familie W. ist erwähnt, dass die in der 16. BlmSchV festgelegten Grenzwerte „leider relativ hoch" sind und „von vielen Betroffenen als belastend empfunden " werden. ,,Abhelfen könnte hier nur der Bundesgesetzgeber". Welche Aktivitäten hat der Freistaat Sachsen bisher unternommen bzw. unternimmt er aktuell, um entsprechende Aktivitäten des Bundesgesetzgebers zu initiieren und mit welchem Ergebnis? Die Festlegung der Immissionsgrenzwerte in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV) vom 12. Juni 1990, welche für den Bau und die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen gilt , war eine politische Entscheidung. Die gesetzlichen Grenzwerte sowie die Unterscheidung nach vier Gebietskategorien stellen einen Kompromiss zwischen dem aus Sicht betroffener Anlieger Wünschenswerten und dem von den Baulastträgern fi - nanziell Machbaren dar. Um Verbesserungen im Verkehrslärmschutz zu erreichen, behandeln die zuständigen Fachministerkonferenzen der Länder regelmäßig die Thematik und fassen Beschlüsse, um gemeinsames politisches Handeln in diesem Bereich oder gegenüber dem Bund festzuschreiben . So hat die Umweltministerkonferenz auf ihrer 83. Sitzung am 24. Oktober 2014 den Bund gebeten, die Immissionsgrenzwerte der 16. BlmSchV unter Berücksichtigung der Empfehlungen der WHO zumindest mittelfristig abzusenken . Der Bund ist dem bisher nicht nachgekommen. Nach den vom Bundesverkehrsministerium 2007 und 2009 aufgelegten Nationalen Verkehrslärmschutzpaketen I und II ist zunächst die langfristige Annäherung der Auslösewerte für die Lärmsanierung bestehender Straßen und Schienenwege an die wesentlich strengeren gesetzlichen Grenzwerte für neu gebaute bzw. wesentlich geänderte Straßen und Schienenwege beabsichtigt , um eine Gleichbehandlung aller Lärmbetroffenen zu erreichen . Dementsprechend erfolgten durch den Bund im Jahr 2010 eine Absenkung der Lärmsanierungs -Auslösewerte für Bundesfernstraßen in seiner Baulast und im Jahr 2016 eine Absenkung der Lärmsanierungs-Auslösewerte für bundeseigene Schienenwege um jeweils 3 dB (A). Frage 5: Gab es seitens der Staatsregierung bzw. seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Termine bzw. Gespräche mit den betroffenen Bürgern vor Ort, um sich ein Bild von der (lärmbelästigenden) Situation vor Ort in Auerswalde zu machen, wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, warum nicht? Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) hat bereits 2002 die beim Sächsischen Landtag eingereichte Petition der Bürgerinitiative zur Verminderung des Autobahnlärms (Pet.-Nr. 03/03167/3) und 2008 die von ihr beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition (Pet.-Nr. 1-16-12-9111 -044102) bearbeitet. Hierzu fanden auch Ortstermine mit Vertretern der Bürgerinitiative und weiteren betroffenen Bürgern statt. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Zudem hat die Gemeinde Lichtenau in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in den Jahren 2007, 2012 und 2017 eine Lärmkartierung des auf dem Gemeindegebiet verlaufenden Autobahnabschnittes vorgenommen und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert. Zu den 2013 und 2018 beauftragten Lärmaktionsplänen wurde das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) von der Gemeinde um Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange gebeten. Die im Bereich der Ortslage Auerswalde bestehende Lärmsituation ist dem LASuV und dem SMWA daher seit langem bekannt. Zur Beantwortung der Schreiben der Familie W., welche im vergangenen Jahr ein im Nahbereich der Bundesautobahn A 4 befindliches Anwesen erworben hat und sich dann mit der Bitte um Maßnahmen zur Verbesserung der bestehenden Lärmsituation an das LASuV und an das SMWA wandte , waren somit keine Vor-Ort-Termine erforderlich . Mit freundlichen Grüßen Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2018-06-18T16:04:53+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes