STAATSM1M1STEK1U1VI W-!11' Freistaat des mmm ||| SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/8742 0 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Berhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Dresden, Jf . Mai 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1349 Thema: „Leerzeiten“ bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In einer Studie von Hans Jürgen Lang und Jean Claude Schenk wird ausführlich beschrieben, wie die ,Leerzeiten* bei der Polizei, sprich die Zeiten zwischen den Einsätzen, bei der Landespolizei in Nordrhein-Westfalen gemessen werden, (vgl. Hans Jürgen Lang und Jean Claude Schenk: ,Polizei im kooperativen Staat*. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2004)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Werden die so genannten ,Leerzeiten1 ebenfalls bei der sächsischen Polizei statistisch erfasst? Frage 2: Wie entwickelte sich der Umfang der ,Leerzeiten1 in den Jahren 2005 bis 2015? (Bitte aufgeschlüsseit nach Jahren, Polizeidirektionen, Revieren, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Der Polizeivollzugsdienst des Freistaates Sachsen führt keine Statistik über Leerzeiten. Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Frage 3: Wie entwickelte sich die Anzahl der Einsätze der sächsischen Polizei in den Jahren 2005 bis 2015? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Poli- Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 zeidirektionen, Revieren, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei!) Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Wie viele der unter Frage 3 genannten Einsätze der sächsischen Polizei waren von „außen“ verursacht, z. B. durch Notrufe u. ä.? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Polizeidirektionen, Revieren, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die erfragten Daten sind statistisch nicht erfasst. Die Datenerhebung im Sinne der Fragestellung erfordert eine überwiegend händische, den Einzelfall betrachtende Auswertung. Dabei wäre die Berücksichtigung einer nur schwer abzuschätzenden, jedoch äußerst hohen Anzahl an Datensätzen notwendig. Unter Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit nachgeordneter Behörden det Sächsischen Staatsregierung wäre der personelle und zeitliche Aufwand zur Durchführung der erforderlichen Recherchen im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrade nicht zumutbar. Mit fre /liehen Grüßen Markus Ulbig Freistaat SACH SEIN Seite 2 von 2