STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13490 Thema: Mutmaßlicher Mörder Robert K./ Königsbrück Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In den Dresdner Neuesten Nachrichten vom 15.05.2018 ist unter der Überschrift ‚Mutmaßlicher Mörder nach Flucht tot aufgefunden' zu lesen : ,Der Sportschütze Robert K., der eine Waffenbesitzkarte hat, soll am Sonnabendvormittag in Dresden-Kaditz die 75 -Jährige erstochen haben. In Königsbrück wohnen die Eltern des 33 -Jährigen, deren Haus bereits am Wochenende ergebnislos durchsucht worden war. Nach Angaben eines Polizeisprechers ist Robert K. ehemaliger Bundeswehr- Soldat, der an mehreren Auslandseinsätzen beteiligt war.' (Quelle: http://www.dnn.de/Nachrichten/Panorama/Mutmasslicher-Moerderverletzt -bei-Schiesserei-Polizisten-und-Hund, zuletzt aufgerufen am 16.05.2018)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte". Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Ist bekannt, ob sich Robert K. aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung oder aus sonstigen Gründen in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung befand? Dazu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Freistaat SACH SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/53/49 Dresden, 20. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Frage 2: Seit wann war Robert K. als Sportschütze aktiv und Mitglied in einem Schützenverein ? Voraussetzung für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist u. a. der Nachweis eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen. Sportschützen erbringen diesen Nachweis durch eine Bescheinigung ihres Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes, dass sie seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreiben und die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist (§ 14 Abs. 2 Waffengesetz). Herr K. hat der zuständigen Waffenbehörde eine Bescheinigung des Sächsischen Schützenbundes vom 2. Oktober 2013 vorgelegt. Demnach war er mindestens seit 2. Oktober 2012 aktives Mitglied in einem Schützenverein. Weitere konkrete Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht vor. Vereine sind nicht verpflichtet, solche Informationen an die Behörden zu übermitteln. Frage 3: Ist bekannt, ob Robert K. Mitglied der extremen Rechten oder der Reichsbürgerszene war bzw. Kontakt zu diesen hatte oder durch sächsische Behörden als rechtsextremistisch eingestuft wurde? Dazu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. undlichj Grüßen Prof. Dr. oland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-06-20T15:34:24+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes