STAATSMINISTEMM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13513 Thema: Komplexkontrollen in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Veröffentlichung der Polizeidirektion Leipzig (https://www.polizei.sachsen.de/de/MI_2017_56616.htm) fanden im Stadtgebiet von Leipzig ,in den vergangenen Monaten [...] in Reaktion auf Schwerpunkte der Straßenkriminalität wiederholt Komplexkontrollen im Stadtgebiet Leipzig' statt. Dabei standen aufgrund des Aufkommens der Betäubungsmittelkriminalität ,insbesondere die Parkanlagen in Hauptbahnhofsnähe, die Eisenbahnstraße und die Stuttgarter Allee im Blickpunkt'. Für den Monat Mai wären demnach 14 Komplexkontrollen geplant. Vergleichbare ,Komplexkontrollen' gab es - ohne erkennbaren Effekt - in Leipzig bereits in den Jahren 2011 und 2012." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele der o.g. Komplexkontrollen wurden in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführt und wie viele Straftatbestände wurden dabei festgestellt ? (bitte inklusive räumlicher Dimension der Kontrollmaßnahmen , nach Datum, Anzahl und Art der Straftaten aufführen) Frage 2: Wie viele Polizeibeamtinnen und weitere Mitarbeiter*innen welcher Behörden waren bei den Kontrollen jeweils im Einsatz? Frage 4: Welche Substanzen wurden jeweils in welchem Umfang bei den Einsätzen und Kontrollen festgestellt? (bitte Datum des Einsatzes sowie Menge und Art der Substanz auflisten) BM 1. ANI 111! Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/53/61 Dresden, 20. Juni 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 2 und 4: Es wird auf die Anlage verwiesen. Frage 3: Wurden im Bereich der Kontrollen bezüglich BtmG-Verstößen auch Objekte der Drogen- und Suchthilfe (z.B. Suchtberatungs- und Behandlungsstellen, Anlaufstellen der Straßensozialarbeit einbezogen bzw. erfolgten Kontrollen auch in unmittelbarer Nähe zu solchen Einrichtungen? (bitte nach Datum und Objekten aufschlüsseln ) Nein. Frage 5: Wie viele der festgestellten Verdächtigen waren im Bereich der BtmG-Verstöße bereits einschlägig bekannt? Inwieweit Personen bei ihrer Feststellung bereits wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erfasst waren, kann nicht beantwortet werden. Der zum Zeitpunkt der jeweiligen Kontrolle vorliegende Daten- und Informationsbestand zu einer Person ist retrograd nicht bestimmbar, weil dieser Bestand einer ständigen Veränderung unterliegt . yliti ‚undli,en Grüßen Roland Wöller Anlage Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-06-20T15:32:06+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes