SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/13517 Thema: Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Kabinett hat nach Darstellung des Finanzministeriums vom 15. Mai 2018 eine Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren berufen. Im Hinblick auf die Zusammensetzung der Kommission geht es augenscheinlich vorrangig um Förderverfahren deren Adressaten öffentliche bzw. kommunale Empfänger sind." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist der konkrete Arbeitsauftrag der Kommission? Die Staatsregierung hat ihren Beschluss vom 15. Mai 2018 über die Einrichtung der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren mit folgendem Auftrag verknüpft: ~SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/22-H 1322/185/92- 2018/25116 Dresden, AJ Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: . Juni 2018 Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN S SACHsEN Untersuchung aller Fachförderprogramme auf Vereinfachungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten zur Reduzierung von Fachförderrichtlinien, insbesondere Pauschalierungen , Flexibilisierung und Entbürokratisierung, Untersuchung förderbezogener landesrechtlicher Vorschriften auf Vereinfachungsmöglichkeiten mit besonderem Fokus auf die Fördermittelempfänger, Prüfung einer Kommunalisierung von Förderungen sowie Unterbreitung von Vorschlägen zur Modernisierung/Digitalisierung, Standardisierung und Bündelung von Förderverfahren. Die Kommission soll bei ihrer Arbeit die innerhalb der Staatsverwaltung bereits vorhandenen Überlegungen und Vorarbeiten zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren berücksichtigen sowie die Fach- und Förderressorts bei der Meinungsbildung einbeziehen. Weitere Vorgaben zur Umsetzung der Aufgabenstellung bestehen nicht, die Kommission wird eigenverantwortlich und weisungsunabhängig arbeiten. Frage 2: Falls sich die Kommission auf Förderprogramme für Kommunen und öffentliche Kunden konzentriert, worin begründet sich in den Augen der Staatsregierung der besondere Reform- bzw. Entbürokratisierungs- und Vereinfachungsbedarf in diesem Bereich, insbesondere im Vergleich zu Förderprogrammen die sich an Vereine, Unternehmen, Kulturprojekte oder Privatpersonen richten? Der Auftrag der Staatsregierung an die Kommission umfasst die Untersuchung aller Fachförderprogramme (s. Antwort auf Frage 1 ). Die Staatsregierung geht daher davon aus, dass die unterschiedlichen Adressatenkreise der Förderprogramme angemessen berücksichtigt werden. Der Kommission bleibt jedoch innerhalb des Untersuchungsauftrags eine eigene Schwerpunktsetzung vorbehalten. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 3: In wie weit arbeite die Staatsregierung aktuell an einer Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren bezogen auf Programme die sich an Vereine, Unternehmen, Kulturprojekte oder Privatpersonen richten und welche konkreten Maßnahmen sind hier aktuell getroffen oder in Planung? Die kritische Überprüfung der Förderverfahren im Hinblick auf Vereinfachungs- und Verbesserungspotenziale und deren Umsetzung war bereits vor Einsetzung der Kommission Gegenstand der regulären Programmbegleitung durch die Staatsregierung. Dabei konnten aktuell insbesondere die in der Anlage dargestellten Verfahrensvereinfachungen erzielt werden. Im Bereich der EU-Förderung hat der Freistaat Sachsen für die Förderperiode ab 2021 zudem konkrete Vorschläge zur Vereinfachung der ELER-Regelungen (sog. ELER- Reset) insbesondere zum Verwaltungs- und Kontrollsystem vorgelegt. Der Vorschlag wurde von Herrn Staatsminister Thomas Schmidt mit Agrarministern verschiedener europäischer Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rechnungshofes, mit EU-Agrarkommissar Hogan sowie weiteren hochrangigen Vertretern der Generaldirektion Agri, mit Vertretern des Europäischen Parlamentes und mit einer Vielzahl von Verbänden erörtert. Die sächsische Initiative hat dabei breite Unterstützung erfahren. Die Kerngedanken finden sich demensprechend in der Mitteilung der Europäischen Kommission „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft" vom 29. November 2017 wieder . Der Freistaat Sachsen wird sich auch weiterhin für die Umsetzung dieser Kernpunkte in den konkreten Verordnungen für die Förderperiode ab 2021 einsetzen. Darüber hinaus arbeitet die Staatsregierung derzeit an einer Vereinfachung folgender Förderrichtlinien: • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Kunst und Kultur im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Kunst und Kultur - FördRL K/K) vom 27. September 2004, • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewährung von Zuwendungen für Projekte im Forschungsbereich (RL TG 70) vom 17. September 2013. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Zu Einzelheiten möglicher Vereinfachungen sowie zu weiteren aktuellen Vorhaben der Vereinfachung und Verbesserung von (Landes-)Förderverfahren sind gegenwärtig keine näheren Angaben möglich, da dies den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berührt (Art. 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen). Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Frage insoweit zu beantworten ist. Diesbezüglich sind die internen Abstimmungs- und Willensprozesse innerhalb der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen fa~-, 10 Dr. Matthias Haß Anlage Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/13517 Anlage Zu Frage 3 - Übersicht zu aktuell umgesetzten Verfahrensvereinfachungen Richtlinie bzw. Förderbereich Maßnahme Umsetzungszeitpunkt EU-Förderprogramme im Vereinfachung durch Entkopplung der Förderbestimmungen im Bereich ELER laufende EU- Geschäftsbereich SMUL (ELER und und ETZ vom nationalen Zuwendungsrecht (§§ 23, 44 SäHO), insbesondere: Förderperiode ETZ) - keine Übertragung der Vorschriften der öffentlichen Auftragsvergabe auf Zuwendungsempfänger, die nach Vergaberecht hierzu nicht verpflichtet sind - Wegfall förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Bewilligung - Wegfall des nur durch erheblichen Aufwand zu prüfenden Besserstellungsverbotes - keine Förderschädlichkeit bei Abweichungen von Einzelansätzen im Finanzierungsplan, solange Gesamtfinanzierung gesichert ist - einheitliche Zweckbindungsfrist bei Investitionen - Vermeidung der bisherigen Vermischung zweier nicht kompatibler Förderverfahren (nationales Zuwendungsverfahren mit später Verwendungsnachweisprüfung; EU-Recht mit frühzeitiger Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrolle) Anwendung vereinfachter Kostenoptionen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (ESl-Verordnung), d. h. Berechnung der förderfähigen Ausgaben auf Basis von Pauschalfinanzierungen in Gestalt eines festen Anteils an bestimmten Kostenoptionen, Standardeinheitskosten und Pauschalbeträgen vor allem für kleinere Vorhaben. Dadurch deutliche Reduzierung des Aufwandes bei der VN- Prüfung für Empfänger und Bewilligungsstelle. Richtlinie bzw. Förderbereich Maßnahme Umsetzungszeitpunkt Agrarförderung Projekt „Digitale Antragstellung Agrar Sachsen" (DIANA): ab 2018 - System zur elektronischen Beantragung von Direktzahlungen und flächenbezogener sowie investiver ELER-Förderung - Antragsberechtigte werden gezielt unterstützt und von der Komplexität der einzelnen Antragsverfahren entlastet - notwendige Informationen und Daten für das jeweiligen Antragsverfahren werden elektronisch bereitgestellt - System gewährleistet Harmonisierung der elektronischen Antragstellung, Antragsannahme, Reduzierung des Erfassungsaufwandes sowie Steigerung der inhaltlichen Qualität der Anträge durch Plausibilisierung der Antragsdaten vor Abgabe Richtlinie des SMWA über die Folgende Vereinfachung ggü. dem Vorgängerprogramm: Januar2018 Gewährung von Zuwendungen zur - Wegfall der Wirtschaftlichkeitsberechnung Speicherung von Energie (Richtlinie - Wegfall der Einholung von drei Angeboten Speicher) vom 14. Dezember 2017 - Anwendung Vereinfachtes Verwendungsnachweisverfahren - Festbetragsfinanzierung bei konventionellen Stromspeichern Richtlinie des SMWA zur Vereinfachung der Förderung von Unternehmen, z. B. durch Wegfall von April 2018 Mittelstandsförderung Vergabevorschriften, Zweckbindungsfristen und (Mittelstandsrichtlinie) vom 16. April Zwischenverwendungsnachweisen. 2018 2 von 2 2018-06-19T10:55:23+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes